Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn will die Lokführergewerkschaft GDL am Freitagvormittag über ihr weiteres Vorgehen informieren. GDL-Chef Claus Weselsky kündigte am Donnerstag hierzu eine Pressekonferenz in Berlin an. Nach dem Stand der Dinge könnte es auf neue Bahnstreiks hinauslaufen. Denn der GDL-Chef hatte jüngst bereits mit weiteren Arbeitsniederlegungen gedroht, sollte die Bahn kein verbessertes Angebot vorlegen. „Doch der Arbeitgeber stellt sich weiterhin taub“, erklärte Weselsky nun. „Bisher liegt kein verhandelbares Angebot vor, eine gütliche Lösung scheint nicht in Sicht.“
Bereits in der vorigen Woche hatten die Lokführer gut zwei Tage gestreikt und damit weite Teile des Fern- und Nahverkehrs lahmgelegt. Die Bahn hat der GDL zuletzt Lohnerhöhungen in zwei Schritten angeboten: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2022 und 1,7 Prozent zum 1. März 2023, bei einer Laufzeit bis Ende Juni 2024. Der GDL reicht dies nicht. Sie fordert unter anderem frühere Lohnerhöhungen, eine kürzere Laufzeit und einen Corona-Bonus von 600 Euro.
Die Deutsche Bahn hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut zur Rückkehr an den Tarif-Verhandlungstisch aufgefordert und mögliche Streiks als „überflüssig“ und „unnötig“ bezeichnet. „Wir brauchen einen Verhandlungspartner, dem es nicht nur um Streiks geht, sondern dem es auch um Lösungen am Tisch geht“, hieß es am Donnerstag seitens des Konzerns.
Aus Sicht der Bahn bringt die Gewerkschaft Forderungen in die Tarifrunde mit ein, die dort nichts zu suchen hätten. Dazu gehöre etwa die Absicht, auch für weiteren Berufsgruppen abseits von Lokführern und Zugbegleitern verhandeln zu wollen.
Derweil ist die GDL vor Gericht in einer weiteren Instanz mit einem Eilantrag vorerst gescheitert. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kämpft dort um die Anwendung der eigenen Tarifverträge in Betrieben der Deutschen Bahn „Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag – wie schon das Arbeitsgericht Berlin (...) – zurückgewiesen“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es fehle bereits an der „erforderlichen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, weil das Arbeitsgericht Berlin bereits in einem Monat über das Begehren der GDL im Hauptsacheverfahren“ verhandele.
Die GDL sieht ihren Einfluss bei der Bahn aufgrund des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes gefährdet. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Betrieb mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur die Tarifverträge der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen. Bei den Betrieben der Deutschen Bahn ist das in der Regel die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
An einem notariellen Verfahren, bei dem im Frühjahr die genaue Mitgliederstärke der Gewerkschaften in den jeweiligen Betrieben festgestellt werden sollte, hatte sich die GDL nicht beteiligt. Daraufhin hat die Bahn „begründete Annahmen“ über die jeweilige Mitgliederstärke getroffen und sich dabei unter anderem auf die Ergebnisse von Betriebsratswahlen gestützt. Demnach stellt die GDL lediglich in 16 der 300 Bahn-Unternehmen eine Mehrheit in der Belegschaft. Gegen diese Festlegung geht die Gewerkschaft gerichtlich vor, unterlag mit ihren Eilanträgen aber bislang vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt und Berlin.
Mehr zum Thema: Derzeit liegt die öffentliche Aufmerksamkeit auf dem Tarifstreit der Deutschen Bahn mit der Lokführer-Organisation GDL. Das könnte sich bald ändern. Denn auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG zeigt sich streikbereit.