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Streit um Offshore-WindparksStrabag erwirkt Vollstreckungsverfahren gegen Deutschland in den USA

Ein Schiedsgericht hatte zwei Strabag-Töchtern Schadensersatz zugesprochen. Nun will der Baukonzern seine Ansprüche über einen Umweg durchsetzen.Tobias Gürtler 10.04.2025 - 14:33 Uhr
Ein Offshore-Windpark in der Nordsee Foto: Sina Schuldt/dpa

Tochterunternehmen des österreichischen Baukonzerns Strabag haben ein Vollstreckungsverfahren gegen Deutschland in den USA eröffnet. Rund 335 Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen fordern die beiden Gesellschaften von der Bundesrepublik ein. Man nehme so „eine Chance wahr“, bereits „in der Sache zuerkannte Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen“, so eine Strabag-Sprecherin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig ist, wollte sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern.

Hintergrund des Vollstreckungsantrags ist ein Rechtsstreit, der sich um gescheiterte Offshore-Windpark-Projekte in der Nordsee dreht. Die beiden Strabag-Töchter, Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH, hätten dort einst „im Vertrauen auf stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen“ investiert, diese hätten sich jedoch ab Mitte 2012 „zu Ungunsten privatwirtschaftlicher Projektentwicklungsgesellschaften“ geändert, so der Vorwurf. Die Investitionsvorhaben hätten „schließlich im Januar 2017 gänzlich eingestellt“ werden müssen. Die bis dahin getätigten Investitionen seien „großteils wertlos“ geworden, teilt Strabag weiter mit.

Strabag und seine Töchter wähnen darin eine Verletzung des Energiecharta-Vertrages (Energy Charter Treaty), den Deutschland 1994 auch deshalb unterzeichnete, um Privatunternehmen bei Investitionen in staatliche Projekte zu schützen.

Das Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) gab den Österreichern im Dezember in einem Schiedsspruch recht und setzte eine Schadensersatzzahlung von insgesamt rund 240 Millionen Euro plus Zinsen fest. Da die Energiecharta für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern innerhalb der EU inzwischen weitgehend als unwirksam gilt, hofft man nun offenbar auf deutsches Staatsvermögen außerhalb der EU zuzugreifen.

Von Strabag heißt es dazu weiter: „Die positive Entscheidung des ICSID-Schiedsgerichts bestätigt, dass private Investitionen, die aufgrund staatlicherseits kurzfristig geänderter Rahmenbedingungen wertlos geworden und verloren sind, einen Anspruch auf Entschädigung haben." Dies sei „eine Stärkung des Investitionsschutzes für Investoren in Deutschland – und angesichts des immensen Investitionsbedarfs für die Energiewende ein wichtiges Signal“.

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