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BatterieherstellerÜbernahme von Varta perfekt – Aktien werden wertlos

Varta steckt tief in der Krise, Aktionäre müssen sich auf einen Totalverlust einstellen. Ein Gericht gibt nun grünes Licht für den Rettungsplan. Wie geht es weiter? 24.01.2025 - 16:10 Uhr

Der Batteriehersteller Varta war in Schieflage geraten.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Rettung des angeschlagenen Batterieherstellers Varta kann über die Bühne gehen – zu Lasten der bisherigen Aktionäre. Das Landgericht Stuttgart habe alle Beschwerden gegen den Plan verworfen und keine erneute Beschwerde zugelassen, teilte das Unternehmen aus dem schwäbischen Ellwangen am Donnerstag mit. „Der Restrukturierungsplan ist damit rechtskräftig.“

Die Anlegergemeinschaft SdK hat die Billigung des umstrittenen Sanierungsplans für Varta scharf kritisiert. Die Verwerfung der Beschwerden durch das Landgericht sei nicht nur enttäuschend, sondern zeige in sehr anschaulicher Weise, wie ineffektiv, um nicht zu sagen, wirkungslos das Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG ausgestaltet sei, teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit.

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Nach der Entscheidung des Gerichts kann nun der Rettungsplan für das finanziell angeschlagenen Unternehmen unter Ausschluss der Kleinaktionäre angegangen werden. Varta gehört damit dem bisherigen Mehrheitsaktionär Michael Tojner und dem Autobauer Porsche, die zusammen 60 Millionen Euro frisches Kapital einschießen.

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Banken und andere Gläubiger, die auf 255 Millionen Euro – also mehr als die Hälfte ihres Geldes – verzichten, werden wirtschaftlich am künftigen Unternehmenserfolg beteiligt. Die bisherigen Varta-Aktionäre gehen leer aus, ihre Papiere werden wertlos. Die Aktien würden „zeitnah“ vom Kurszettel gestrichen, erklärte Varta.

Varta-Sanierung kann starten

Der Restrukturierungsplan der Gesellschaft sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes. Dagegen bereitet die Anlegergemeinschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde vor. Mit einer ersten Beschwerde war sie in Karlsruhe gescheitert.

SdK-Anwalt Kienle kritisierte weiter, dass Landgericht Stuttgart habe sich mit den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Einwendungen gar nicht befasst, weil nach Auffassung des Gerichts eine wesentliche Schlechterstellung nicht aufgezeigt worden sei.

Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG, welches Krisenunternehmen Insolvenzverfahren ersparen soll. Hauptkritikpunkt der SdK ist, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor sie es wieder erhöhen. Freie Aktionäre gehen dann leer aus.

Schneller schlau: StaRUG
Die Abkürzung steht für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Das StaRUG ist eines der Werkzeuge, wenn es um die Rettung angeschlagener Unternehmen in Deutschland geht.
Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz erfüllte die Bundesregierung langjährige Forderungen von Insolvenzverwaltern und anderen Sanierungsexperten. Unternehmen, die operativ eigentlich lebensfähig sind, sollen nun nicht mehr zwangsläufig zum Insolvenzrichter gehen müssen, um ihre Finanzen in Ordnung zu bringen. In vielen Fällen war nur die Schuldenlast zu groß geworden, das Geschäft aber trotz Überschuldung profitabel. Vor dem StaRUG war ein Insolvenzantrag in Deutschland oft der einzige Weg, um die Interessen aller Gläubiger unter einen Hut zu bekommen – doch dadurch wurde oft mehr Porzellan zerschlagen als nötig. Dazu kam der psychologische Effekt: Das Stigma einer Insolvenz hatte viele Firmen und ihre Geschäftsführer zögern lassen – oft bis es zu spät war, um noch etwas zu retten.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich ohne ein Insolvenzverfahren zu sanieren, indem sie sich mit der Mehrheit der Gläubiger einigen – solange sie nicht zahlungsunfähig sind. Wenn 75 Prozent der Gläubiger einer Lösung – etwa einem Schuldenschnitt – zustimmen, können die anderen das nicht mehr blockieren. Bis dahin war Einstimmigkeit nötig. Das hatten einige Gläubiger genutzt, um ihre Muskeln spielen zu lassen, wenn sie nicht viel zu verlieren hatten. Als Ausweg aus einer solchen Situation hatten einige angeschlagene Unternehmen den Firmensitz etwa nach Großbritannien verlegt, wo Gerichte den Widerstand einzelner Gläubiger aushebeln konnten. Das ist nun nicht mehr nötig.
Mit dem Schutzschirmverfahren hatte der Gesetzgeber 2012 eigentlich ein vorinsolvenzliches Verfahren schaffen wollen. Doch Lieferanten und Banken bekamen schnell Wind davon, dass der Schutzschirm in den meisten Fällen in die Insolvenz mündete, und stellten eilends ihre Forderungen fällig – womit die Insolvenz erst recht unausweichlich wurde.Angeschlagene Firmen scheuten den Schutzschirm, weil er trotz allem den Makel der Pleite trug. Für das StaRUG-Verfahren ist dagegen kein formeller Antrag nötig, die Hemmschwelle für die Geschäftsführung ist gering. Sie muss nur den Gläubigern einen Restrukturierungsplan vorlegen, einen externen Aufpasser gibt es nicht.

Neben der Herabsetzung des Grundkapitals auf null sieht der Sanierungsplan bei Varta zugleich einen Schuldenschnitt vor.

Trotz der seit Monaten absehbaren Entwicklung hatten sich die Papiere bei Kursen zwischen 1,50 und 2,00 Euro gehalten, nachdem Aktionärsschützer, Sanierungsberater und Anwälte den Aktionären Hoffnung machten, dass sie sich doch noch an einer rettenden Kapitalerhöhung beteiligen könnten. Am Donnerstag fielen die Varta-Aktien um zwölf Prozent auf 1,33 Euro.

Varta möchte im Anschluss an die Sanierung wieder Aktien ausgeben – allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche. Ein ähnliches Verfahren gab es zuvor schon bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, bei dessen Sanierung die freien Aktionäre ebenfalls leer ausgegangen waren.

Varta hatte sich mit seiner Expansion übernommen und war in Schieflage geraten. Um eine Insolvenz zu verhindern, nutzte der Vorstand das StaRUG-Restrukturierungsgesetz.

Porsche wollte mit seinem Engagement die Belieferung mit Batterien der bisherigen Varta-Tochter V4Drive absichern, die der Autobauer für seine Hybrid-Sportwagen braucht. Im Zuge der Sanierung übernahm die Porsche AG 70 Prozent an V4Drive.

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dpa, rtr, jre
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