Batteriehersteller: Übernahme von Varta perfekt – Aktien werden wertlos
Der Batteriehersteller Varta war in Schieflage geraten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpaDie Rettung des angeschlagenen Batterieherstellers Varta kann über die Bühne gehen – zu Lasten der bisherigen Aktionäre. Das Landgericht Stuttgart habe alle Beschwerden gegen den Plan verworfen und keine erneute Beschwerde zugelassen, teilte das Unternehmen aus dem schwäbischen Ellwangen am Donnerstag mit. „Der Restrukturierungsplan ist damit rechtskräftig.“
Die Anlegergemeinschaft SdK hat die Billigung des umstrittenen Sanierungsplans für Varta scharf kritisiert. Die Verwerfung der Beschwerden durch das Landgericht sei nicht nur enttäuschend, sondern zeige in sehr anschaulicher Weise, wie ineffektiv, um nicht zu sagen, wirkungslos das Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG ausgestaltet sei, teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit.
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Nach der Entscheidung des Gerichts kann nun der Rettungsplan für das finanziell angeschlagenen Unternehmen unter Ausschluss der Kleinaktionäre angegangen werden. Varta gehört damit dem bisherigen Mehrheitsaktionär Michael Tojner und dem Autobauer Porsche, die zusammen 60 Millionen Euro frisches Kapital einschießen.
Banken und andere Gläubiger, die auf 255 Millionen Euro – also mehr als die Hälfte ihres Geldes – verzichten, werden wirtschaftlich am künftigen Unternehmenserfolg beteiligt. Die bisherigen Varta-Aktionäre gehen leer aus, ihre Papiere werden wertlos. Die Aktien würden „zeitnah“ vom Kurszettel gestrichen, erklärte Varta.
Varta-Sanierung kann starten
Der Restrukturierungsplan der Gesellschaft sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes. Dagegen bereitet die Anlegergemeinschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde vor. Mit einer ersten Beschwerde war sie in Karlsruhe gescheitert.
SdK-Anwalt Kienle kritisierte weiter, dass Landgericht Stuttgart habe sich mit den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Einwendungen gar nicht befasst, weil nach Auffassung des Gerichts eine wesentliche Schlechterstellung nicht aufgezeigt worden sei.
Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG, welches Krisenunternehmen Insolvenzverfahren ersparen soll. Hauptkritikpunkt der SdK ist, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor sie es wieder erhöhen. Freie Aktionäre gehen dann leer aus.
Neben der Herabsetzung des Grundkapitals auf null sieht der Sanierungsplan bei Varta zugleich einen Schuldenschnitt vor.
Trotz der seit Monaten absehbaren Entwicklung hatten sich die Papiere bei Kursen zwischen 1,50 und 2,00 Euro gehalten, nachdem Aktionärsschützer, Sanierungsberater und Anwälte den Aktionären Hoffnung machten, dass sie sich doch noch an einer rettenden Kapitalerhöhung beteiligen könnten. Am Donnerstag fielen die Varta-Aktien um zwölf Prozent auf 1,33 Euro.
Varta möchte im Anschluss an die Sanierung wieder Aktien ausgeben – allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche. Ein ähnliches Verfahren gab es zuvor schon bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, bei dessen Sanierung die freien Aktionäre ebenfalls leer ausgegangen waren.
Varta hatte sich mit seiner Expansion übernommen und war in Schieflage geraten. Um eine Insolvenz zu verhindern, nutzte der Vorstand das StaRUG-Restrukturierungsgesetz.
Porsche wollte mit seinem Engagement die Belieferung mit Batterien der bisherigen Varta-Tochter V4Drive absichern, die der Autobauer für seine Hybrid-Sportwagen braucht. Im Zuge der Sanierung übernahm die Porsche AG 70 Prozent an V4Drive.
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