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Edeka und Tengelmann blitzen abGericht gibt Kartellamt Rückendeckung

Die Geschichte der Supermarktkette Kaisers Tengelmann ist eigentlich zu Ende. Doch der juristische Zwist um die Übernahme durch Edeka geht weiter. Das Kartellamt erhält nun richterliche Rückendeckung. 23.08.2017 - 17:42 Uhr
Foto: dpa

Bundeskartellamt nachträglich Rückendeckung vom Düsseldorfer Oberlandesgericht bekommen. Der 1. Kartellsenat wies am Mittwoch Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen das von den Wettbewerbshütern 2015 ausgesprochene Fusionsverbot als unbegründet zurück. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen.

In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen hätte.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine Ministererlaubnis des damaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) ausgehebelt worden.

Kaiser's Tengelmann

Ein später Sieg für das Bundeskartellamt

Tengelmann und Edeka hielten trotzdem an ihrer Klage gegen die Kartellamtsentscheidung fest. Der Hintergrund: Ein Erfolg vor Gericht würde die Möglichkeit für Schadenersatzklagen gegen die öffentliche Hand eröffnen und möglicherweise Edeka auch künftige Übernahmen erleichtern.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ der Kartellsenat eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zu, da dafür nach Auffassung der Richter die Voraussetzungen fehlten. Doch können Edeka und Tengelmann binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

dpa
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