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Ende des Dumpingverbots?Das Tchibo-Aldi-Urteil stärkt die Macht der Eigenmarken

Aldi Süd darf seinen Kaffee unter Herstellungskosten verkaufen, hat ein Gericht entschieden. Händler erhalten damit einen Freifahrtschein für die Preisgestaltung der Eigenmarken.Nele Antonia Höfler 22.01.2025 - 10:05 Uhr

Die günstigen Kaffeepreise von Aldi Süd sorgen im vergangenen Jahr bei der Konkurrenz für Unmut.

Foto: imago images

Pro Jahr trinken die Deutschen im Schnitt 164 Liter Kaffee. Das macht ihn hierzulande zum beliebtesten aller Getränke, noch vor Mineralwasser. Entsprechend aufmerksam verfolgen Verbraucher die Preise, bemerken selbst kleinste Veränderungen sofort.

In den Supermärkten gehört Kaffee damit neben Milch und Butter zu den sogenannten Ecklebensmitteln: „Anhand des Kaffee-Preises wird auf das Preisniveau des ganzen Ladens geschlossen“, erklärt Armin Valet, Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Deshalb werben Händler auch bevorzugt mit Aktionspreisen für Kaffee: „Mit günstigem Kaffee werden Verbraucherinnen und Verbraucher in die Filiale gelockt“, sagt Valet. „Sind sie einmal da, erledigen sie ihren gesamten Einkauf dort.“

Diesen Effekt machte sich im vergangenen Jahr auch Aldi zunutze: Von Dezember 2023 bis Dezember 2024 bot Aldi Süd den Bohnenkaffee seiner Eigenmarke „Barissimo“ für einen Kilopreis von 3,69 Euro bis 4,19 Euro an. Die 500-Gramm-Packung Mahlkaffee gab es zwischenzeitlich gar für nur 2,39 Euro.

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Laut Marktforschungsdaten zeigte die Strategie des Discounters den gewünschten Effekt: Aldi konnte die verkaufte Kaffeemenge im vergangenen Jahr steigern, während der Absatz des Gesamtmarkts für Röstkaffee im gleichen Zeitraum schrumpfte.

Steigende Preise setzen Branche unter Druck

Bei der Konkurrenz sorgte Aldis Tiefpreisstrategie hingegen für Unmut. Die Branche musste im vergangenen Jahr eine Preissteigerung von knapp 80 Prozent verkraften, mit den Preisen von Aldi Süd konnte man unmöglich mithalten. Der Kaffeehersteller Tchibo zog deshalb im Dezember mit einer Unterlassungsklage gegen Aldi Süd vor das Landgericht Düsseldorf. Der Vorwurf: Aldi Süd verstoße mit den niedrigen Kaffeepreisen gegen das Gesetz, schade dem Wettbewerb und somit den Verbrauchern.

Gesetzlich festgehalten nämlich ist das sogenannte „Dumpingverbot“, das es Händlern untersagt, Produkte unter Einstandspreis verkaufen dürfen. Heißt: Händler dürfen das Produkt nicht günstiger verkaufen, als sie es bei ihrem Lieferanten eingekauft haben. Das aber unterstellte Tchibo Aldi Süd. Dahinter steckt eine einfache Rechnung: Ein Kilo Kaffee kostet an der Rohstoffbörse derzeit 3,18 Euro. Die Kaffeesteuer für Röstkaffee beträgt 2,19 Euro je Kilogramm. Daraus ergeben sich Herstellungskosten von über fünf Euro – zuzüglich der sieben Prozent Mehrwertsteuer, die oben drauf kommen.

Ende vergangener Woche nun entschied das Düsseldorfer Landgericht dennoch, dass Aldis Preise zulässig seien, obwohl sie deutlich unter den Herstellungskosten lagen. Einen Einstandspreis, so die Richter, gebe es im Fall von Aldi Süd gar nicht. Der Discounter lasse seinen Kaffee von seinem Tochterunternehmen New Coffee produzieren, somit bestehe kein Lieferantenverhältnis. Es handele sich um „Herstellungskosten und nicht um Einstandspreise“. Zwar verspüre die Kammer ein „Störgefühl“, weil die Gesetzeslage in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Herstellungs- und Einstandspreisen „nicht ganz stimmig“ sei. Am Urteil des Gerichts aber änderte das nichts.

Immer mehr Händler werden Hersteller

Die Auswirkungen dieser zunächst nur isoliert auf den Fall wahrgenommenen Entscheidung gehen weit über den Kaffeemarkt hinaus. Die Vertikalisierung des Lebensmittelhandels hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Immer mehr Händler werden selbst zum Hersteller. Das hat einige Vorteile: Die Händler stellen den Zugang zu Ressourcen sicher, können Lieferketten besser kontrollieren, stärken ihre Verhandlungsposition gegenüber Marken und erlangen somit mehr Macht.

Nun kommt ein weiterer Trumpf hinzu: Das Urteil gibt  Unternehmen, die sowohl als Händler als auch als Hersteller agieren, quasi einen Freifahrtschein für die Preisgestaltung. Da es keine Einstandspreise gibt, gilt die kartellrechtliche Regelung nicht für sie.

„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nur auf den ersten Blick freuen“, gibt auch Verbraucherschützer Valet zu bedenken. „Wenn die Händler über niedrige Preise und Quersubventionen einen Markt schwächen, werden kleinere Marktteilnehmer ausscheiden. Das schwächt den Wettbewerb und führt langfristig womöglich zu steigenden Preisen.“

Die Eigenmarken haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Die steigenden Lebensmittelpreise haben das Konsumverhalten der Verbraucher verändert: Sie greifen immer weniger nach Markenprodukten, sondern zu preisgünstigeren Eigenmarken. Die dazugewonnene Marktmacht nutzen die Eigenmarken bereits erfolgreich aus: Die Preissteigerungen bei den Eigenmarken fielen in den vergangenen Jahren teilweise deutlich drastischer aus als bei den Markenprodukten.

Auch Tchibo, das ebenfalls seine eigenen Produkte herstellt, sieht den Wettbewerb in Gefahr: „Die Entscheidung schadet dem fairen Wettbewerb und damit am Ende den Verbraucher“, teilt Tchibo auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit. Man habe nicht gegen hohe Kaffeepreise geklagt, sondern dagegen, dass Kaffee unter Herstellungskosten verkauft wird. Das „Kulturgut Kaffee“ dürfe nicht verramscht werden. Noch dürfte der Streit nicht beendet sein: Tchibo hatte bereits angekündigt, seinen Standpunkt möglicherweise auch durch mehrere Instanzen zu verteidigen und im Falle einer Niederlage eventuell Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. „Wir prüfen derzeit das Urteil und entscheiden anschließend über weitere rechtliche Schritte“, heißt es beim Kläger.

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