Gesetzentwurf Kabinett beschließt Gesetz zu Retouren-Vernichtung und Einwegbechern

Retouren-Vernichtung: Kabinett verabschiedet Gesetz

Neuwertige Waren, die als Abfall entsorgt werden – so etwas soll es nach dem Willen der Umweltministerin künftig nicht mehr geben. Dies und Einweg-Verpackungen sind Teil eines Gesetzes, das das Kabinett beschließen will.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten – und eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat. Allerdings bringt die Regierung damit erst einmal nur gesetzliche Grundlagen auf den Weg.

In dem Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht es etwa um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten. Details müssen über Verordnungen geregelt werden.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) will damit verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen – oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten. Das Ausmaß der sogenannten Retouren-Vernichtung ist im Detail nicht bekannt. Deswegen will Schulze Händler verpflichten, offenzulegen, ob sie Waren vernichten und wie viele.

Über Verordnungen müssen allerdings wesentliche Details geklärt werden – darunter, auf welche Waren sich das bezieht und welche Händler davon betroffen sind. Produkte sollen dann nur noch als Müll entsorgt werden, wenn sie etwa verdorben, kaputt oder gefährlich sind – oder es wirtschaftlich nicht anders machbar ist. Auch dafür stehen die Maßstäbe im Detail noch nicht fest.

Unklar ist zudem, wie die Beteiligung etwa von Kaffee-Handelsketten an den Kosten für die Kaffeebecher-Entsorgung im öffentlichen Raum organisiert werden soll und wie hoch der Beitrag wird.

Die kommunalen Abfallentsorger prüfen gerade über ein ganzes Jahr, wie viele Becher, Kippen und sonstige Einweg-Verpackungen eigentlich im öffentlichen Raum den Boden verschmutzen oder die Mülleimer überquellen lassen.

Ziel der geplanten finanziellen Beteiligung ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wünschte sich zum Kabinettsbeschluss, die sogenannte Herstellerverantwortung breit zu fassen, etwa auch für klebrige Kaugummis.

Für den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland sagte Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer: „Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche.“ Viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht wäre es aber, die Umsatzsteuer auf Sachspenden abzuschaffen und damit „Spenden statt entsorgen“ zu erleichtern. Bislang macht es das deutsche Steuerrecht Unternehmen nämlich wenig schmackhaft, Artikel, deren Verkauf nicht mehr lohnt, zu spenden. Die Entsorgung ist so meist die günstigste Variante, kritisieren auch Spendenorganisationen, die von entsprechenden Änderungen profitieren könnten, wie etwa die Kölner Organisation Innatura.

Der Umweltverband NABU kritisierte, der Gesetzentwurf greife deutlich zu kurz. Bundesgeschäftsführer Leif Miller sagte: „Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird.“ Es könne nicht sein, dass das Gesetz erlaube, 2035 noch über ein Drittel der Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Nötig sei ein Gesetz, das Unternehmen zwinge, recyclingfreundlich zu produzieren. „Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.“

Der Handelsverband HDE bezeichnete die geplante „Obhutspflicht“ für Waren als überflüssig: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nur in Ausnahmefällen werde zurückgegebene Ware vernichtet, die stark verschmutzt oder beschädigt sei. Neue Berichtspflichten bedeuteten „nutzlose bürokratische Hürden“. Stattdessen solle etwa das Spenden von Rücksendungen erleichtert werden, indem die Umsatzsteuer entfalle. Verbraucher müssten sensibler werden für die Umweltfolgen von Rücksendungen.

Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs zielt darauf, einen größeren Markt für Recycling-Materialien zu schaffen. Der Bund, seine Behörden und Unternehmen sollen künftig Recycling-Produkte gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auch eine gute Reparierbarkeit soll für Anschaffungen ein Vorzugs-Kriterium sein, solange keine übermäßigen Mehrkosten dabei entstehen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%