Leiharbeit Die Deutsche Post zahlt sich frei

Offenbar wollte die Deutsche Post mit dem Einsatz von Leiharbeitern besser wirtschaften. Dann traten Staatsanwälte und Zollfahnder auf den Plan. Nun findet der Versuch ein teures Ende.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Briefverteilzentrum der Deutsche Post Quelle: dpa

Die gute Nachricht für die Deutsche Post: Juristisch haben die Fehler im Konzern in Sachen Leiharbeit keine Folgen mehr. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt beendete ihre Nachforschungen schon im vergangenen Sommer. Das Hauptzollamt Gießen stellte nun zwar eine Rechtswidrigkeit fest, Verfahren wird es aber keine geben. Die Sache kostet nur Geld.

Unangenehm wurden die Experimente der Deutschen Post mit Leiharbeitern Anfang 2016. Betroffene hatten die Behörden alarmiert. Offiziell waren sie für Vertriebsaufgaben beim Siegfried-Vögele-Institut in Königstein angestellt worden. Beim Kunden fuhren sie aber in Firmenwagen der Deutschen Post vor, legten Visitenkarten der Deutschen Post auf den Tisch und erhielten auch ihre Arbeitsanweisungen von Managern der Deutschen Post.

Juristisch war das ein Problem. Das Siegfried-Vögele-Institut war zwar eine Tochterfirma der Deutschen Post, für eine Ausleihe der Mitarbeiter an die Konzernmutter hätte es jedoch einer so genannten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedurft. Und die lag beim Siegfried-Vögele-Institut nicht vor.

Im Januar 2016 durchsuchten Zollfahnder die Büros der Post-Tochter. Ihr Verdacht: Illegale Leiharbeit. Gut ein halbes Jahr später wurden knapp 200 Mitarbeiter des Siegfried-Vögele-Instituts von der Deutschen Post übernommen. Das Unternehmen bezeichnete dies als „Organisationsmaßnahme innerhalb des Konzerns“. Die Zollfahnder ermittelten trotzdem weiter.

Nun ist die Sache vom Tisch. Einen Millionenbetrag soll die Affäre gekostet haben. Genaue Zahlen nennen weder der Zoll noch die Deutsche Post. Das Unternehmen bestätigte dem Handelsblatt jedoch auf Nachfrage, dass die entsprechenden Ermittlungsverfahren mit einer Zahlung beendet worden seien. Postsprecher Dirk Klasen: „Es ist kein Bußgeldbescheid ergangen, weil kein schuldhaftes beziehungsweise vorwerfbares Verhalten unterstellt wurde. Gleichwohl wurde eine Rechtswidrigkeit festgestellt und dadurch ein sogenannter Verfallbetrag zur Zahlung festgesetzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu dessen Höhe keine Angaben machen.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%