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SanierungBayWa will Gläubiger mit StaRUG-Verfahren auf Linie bringen

Ein Bruchteil der Gläubiger stellt sich gegen den Finanzierungsplan des hochverschuldeten BayWa-Konzerns. Vorstand Baur sieht ein StaRUG-Verfahren als Ausweg. 31.01.2025 - 12:07 Uhr

Das StaRUG-Verfahren sei „ein letzter notwendiger Schritt, den Sanierungsrahmen bis 2027 abzusichern“, sagte Chef-Sanierer und Vorstand Michael Baur.

Foto: Fabian Sommer/dpa

Der Münchner Agrar- und Baustoffkonzern BayWa will einige Gläubiger ausbremsen, die die Sanierung bisher blockieren. Sie sollen mit einem sogenannten StaRUG-Restrukturierungsverfahren auf Linie gebracht werden, das die BayWa nach eigenen Angaben am Freitag beim Amtsgericht München einreichen will. Nur in diesem Verfahren können sie überstimmt werden.

Das sei „ein letzter notwendiger Schritt, den Sanierungsrahmen bis 2027 abzusichern“, sagte Chef-Sanierer und Vorstand Michael Baur. Er sprach von einem „mikrochirurgischen Eingriff“. Die Aktionäre der BayWa und deren operatives Geschäft seien – anders als etwa beim Batteriehersteller Varta oder dem Autozulieferer Leoni – von dem StaRUG-Verfahren nicht betroffen.

Die finanziell angeschlagene BayWa hat ihren Gläubigern vorgeschlagen, ihre Kredite und andere Schuldpapiere bis Ende 2027 zu verlängern – zu etwas höheren Zinsen als bisher. Der Konzern ist mit mehr als fünf Milliarden Euro verschuldet. Verzichten müssten die Gläubiger dabei – anders als in vielen Sanierungsfällen – auf nichts. Die BayWa bietet ihnen eigenen Angaben zufolge vielmehr zusätzliche Sicherheiten.

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Baur will mit dem Verkauf von großen Teilen des Unternehmens, vor allem im Ausland, den Schuldenberg bis dahin um vier Milliarden Euro abtragen, der den Konzern im Sommer in Liquiditätsengpässe gebracht hat. Mehr als 95 Prozent der 250 Gläubiger hätten dem Konzept vertraglich zugestimmt, nur „einige wenige“ verweigerten sich, hieß es in der Mitteilung.

Aktionäre nicht betroffen

Finanzkreisen zufolge hatte Baur wochenlang versucht, auch die letzten Gläubiger zu überzeugen. Doch vor allem ein Investor aus Norddeutschland, der von der BayWa vermeintlich sichere kurzfristige Schuldverschreibungen (Commercial Papers) im Wert von 130 Millionen Euro gekauft hatte, wollte zwei Insidern zufolge aussteigen und blockierte damit die Einigung.

Schneller schlau: StaRUG
Die Abkürzung steht für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Das StaRUG ist eines der Werkzeuge, wenn es um die Rettung angeschlagener Unternehmen in Deutschland geht.
Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz erfüllte die Bundesregierung langjährige Forderungen von Insolvenzverwaltern und anderen Sanierungsexperten. Unternehmen, die operativ eigentlich lebensfähig sind, sollen nun nicht mehr zwangsläufig zum Insolvenzrichter gehen müssen, um ihre Finanzen in Ordnung zu bringen. In vielen Fällen war nur die Schuldenlast zu groß geworden, das Geschäft aber trotz Überschuldung profitabel. Vor dem StaRUG war ein Insolvenzantrag in Deutschland oft der einzige Weg, um die Interessen aller Gläubiger unter einen Hut zu bekommen – doch dadurch wurde oft mehr Porzellan zerschlagen als nötig. Dazu kam der psychologische Effekt: Das Stigma einer Insolvenz hatte viele Firmen und ihre Geschäftsführer zögern lassen – oft bis es zu spät war, um noch etwas zu retten.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich ohne ein Insolvenzverfahren zu sanieren, indem sie sich mit der Mehrheit der Gläubiger einigen – solange sie nicht zahlungsunfähig sind. Wenn 75 Prozent der Gläubiger einer Lösung – etwa einem Schuldenschnitt – zustimmen, können die anderen das nicht mehr blockieren. Bis dahin war Einstimmigkeit nötig. Das hatten einige Gläubiger genutzt, um ihre Muskeln spielen zu lassen, wenn sie nicht viel zu verlieren hatten. Als Ausweg aus einer solchen Situation hatten einige angeschlagene Unternehmen den Firmensitz etwa nach Großbritannien verlegt, wo Gerichte den Widerstand einzelner Gläubiger aushebeln konnten. Das ist nun nicht mehr nötig.
Mit dem Schutzschirmverfahren hatte der Gesetzgeber 2012 eigentlich ein vorinsolvenzliches Verfahren schaffen wollen. Doch Lieferanten und Banken bekamen schnell Wind davon, dass der Schutzschirm in den meisten Fällen in die Insolvenz mündete, und stellten eilends ihre Forderungen fällig – womit die Insolvenz erst recht unausweichlich wurde.Angeschlagene Firmen scheuten den Schutzschirm, weil er trotz allem den Makel der Pleite trug. Für das StaRUG-Verfahren ist dagegen kein formeller Antrag nötig, die Hemmschwelle für die Geschäftsführung ist gering. Sie muss nur den Gläubigern einen Restrukturierungsplan vorlegen, einen externen Aufpasser gibt es nicht.

Als Ausweg sah Baur nur ein Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Nach dem StaRUG reicht dem Unternehmen eine Mehrheit von 75 Prozent der Gläubiger, um die Sanierung unter Dach und Fach zu bekommen. Diese Mehrheit sei bereits sicher, erklärte die BayWa.

Um zu verhindern, dass einzelne Gläubiger eine Sanierung blockieren können, war das Gesetz 2021 eingeführt worden. Bei Leoni und Varta hatten es die Großaktionäre allerdings genutzt, die übrigen Anteilseigner hinauszudrängen. Das sei bei der BayWa kein Thema, betonte Baur. Auch die Kleinaktionäre dürften bei der geplanten Kapitalerhöhung um 150 Millionen Euro mitmachen, die im Sommer über die Bühne gehen könnte. „Es wird keine Kapitalherabsetzung geben.“

Vorher muss allerdings das StaRUG-Verfahren abgeschlossen sein. Das werde die Vorlage der Bilanz für das Krisenjahr 2024 und möglicherweise auch die Hauptversammlung verzögern, die bisher Ende Mai geplant ist, erklärte die BayWa.

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rtr
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