




Die Staatsanwaltschaft Stuttgart macht ernst: Sie hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Es geht um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts, sagte eine Sprecherin. Zudem würden seit dem Morgen 18 Wohnungen und vier Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet durchsucht. „In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt“, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth.
Die Vorwürfe im Verfahren gegen Anton Schlecker
Dieser Straftatbestand besagt im Kern, dass im Falle einer Firmenpleite Geld- oder Freiheitsstrafen drohen, wenn die Insolvenz „nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig“ bei Gericht angezeigt wird. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Anders als etwa bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft greift das Gesetz nicht für den eingetragenen Kaufmann (e.K.), weil der nämlich keine juristische Person ist. Beim Dachunternehmen Anton Schlecker e.K. ergibt sich somit keine Handhabe, sehr wohl aber bei den Tochterfirmen IhrPlatz und Schlecker XL, die als GmbH & Co. KG beziehungsweise GmbH firmierten.
Kann laut Paragraf 266 im Strafgesetzbuch vorliegen, wenn jemand die ihm anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung eines Vermögens verletzt. Bei dem Geschäftsführer einer Firma kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn er Firmenvermögen unter Wert verkauft und so nicht den Gegenwert erzielt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es drohen fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.
Dieser Straftatbestand hängt eng mit einer Insolvenz zusammen, denn „wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“ beispielsweise Werte für die mögliche Insolvenzmasse zur Bedienung der Gläubiger verheimlicht oder verschwinden lässt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Belangt werden kann auch jemand, der die Bücher einer Firma nicht oder nicht ausreichend führt oder aufbewahrt.
Bei den Durchsuchungen stellten die rund 160 Ermittler nach Polizeiangaben bis zum Mittag umfangreiche Unterlagen und Dateien sicher. Zu den durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräumen wollte die Polizei zunächst keine Einzelheiten nennen. Durchsucht wurden drei Firmenräume im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis, in dem auch der Schlecker-Firmensitz liegt, sowie ein Geschäftsraum in der Region Osnabrück. Die durchsuchten Wohnungen liegen nach den Angaben vor allem im Raum Ulm.
Zudem statteten die Ermittler auch privaten Wohnräumen in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Besuche ab. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte, man sei über die Ermittlungen informiert und unterstütze sie. Unmittelbare Auswirkungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gebe es jedoch vorerst nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Das gelte aber nicht für die Töchter Ihr Platz GmbH & Co. KG und die Schlecker XL GmbH.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Außerdem griffen bei Anton Schlecker - sollte er sich tatsächlich schuldig gemacht haben - die Straftatbestände Bankrott, Untreue oder Betrug, die mit der Verschleppung eines Insolvenzverfahrens zusammenhängen. All diese drei Tatbestände können laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Mitte Juni Vorprüfungen aufgenommen, ob die Schlecker-Pleite mit möglichen Straftatbeständen in Verbindung steht.