Werner knallhart
Wiener Schnitzel, Schnitzel Wiener Art oder doch ganz anders? Quelle: dpa

Wie uns Lebensmittelnamen in die Irre führen

Das Namensrecht beim Essen ist dank EU, Bundesgesetzen und Gerichtsurteilen unappetitlich verwirrend. Bislang gilt offenbar: Hauptsache, die Lebensmittelhersteller können schön auf den Putz hauen.

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Sprache funktioniert erst dann richtig gut, wenn Absender und Empfänger den Sprachcode gleich interpretieren. Bei den allermeisten Formulierungen funktioniert das. Sagt jemand: „Lass uns mit dem Bus fahren“, wird das Gegenüber sich meist keinen Hubschrauber vorstellen.

Ungleich schwieriger wird es, wenn sich die eine Seite in ihrer Not Begriffe ausdenken muss, weil es für das, was sie ausdrücken will, bislang keine Wörter gibt. Steht man an der Haltestelle und es kommt ein Bus mit der Beschriftung „DIENSTFAHRT“, dann würde zunächst jeder verständige Fahrgast denken: Super, der Bus ist im Dienst, da steige ich jetzt ein.

Erst, wenn ein solcher Bus einfach an der Haltestelle vorbeirauscht, lernt man: Der Absender des Codes meint mit „Dienstfahrt“, dass der Bus eben gerade nicht im Dienst ist. Bescheuert! Nach dieser Definition wäre „Dienstbeginn“ der Feierabend. Auch die „Betriebsfahrt“ bedeutet, dass die Fahrt gerade außerhalb des geplanten Betriebs stattfindet. Wer denkt sich so etwas aus?

Alete Kinderkeks ist die Werbelüge des Jahres
Für die dreisteste Werbelüge des Jahres zeichnet die Verbraucherorganisation Foodwatch jedes Jahr ein Produkt mit dem "Goldenen Windbeutel" als Schmähpreis aus. Quelle: Foodwatch
Das Produkt aus dem Hause Bauer: der Protein-Dring Vanille. Quelle: Foodwatch
 "Urlegenden Müsli Quinoa, Apfel, Cranberries & Chia-Samen" von Kellogg's Quelle: Foodwatch
"Lacroix Ochsenschwanz-Suppe" von Continental Foods Quelle: Foodwatch
Becel Omega-3 Pflanzenöl von Unilever Quelle: Foodwatch
Alete Kinderkeks Quelle: Foodwatch

Am schlimmsten ist es, wenn eine Seite sich einen Sprachcode ausdenkt, der sich an einen bereits vereinbarten Sprachcode heranpirscht, um den Empfänger zu verwirren. Diese Kunst beherrschen Lebensmittelhersteller auf das Feinste. Und sie werden von den Gesetzgebern in Europa und Deutschland dabei noch auf frechste Weise unterstützt.

Berühmtestes Beispiel war sicherlich die Kalbsleberwurst. Sie war sprachlich betrachtet staatlich gutgeheißene Verbrauchertäuschung. Wirklich, die Kalbsleberwurst war eine gnadenlose Frechheit! Denn in Kalbsleberwurst musste bis zu Beginn des Jahrzehnts keine Kalbsleber enthalten sein. Es reichte Kalbfleisch und Schweineleber.

Dass das überhaupt jemals erlaubt war, ist irre in einem Land, in dem Rahma schon vor vielen Jahrzehnten zu Rama werden musste, weil Rahm eben von der Butter stammt und in Margarine nicht drin ist. Und trotzdem klingt Rama rahmig. So ein h verpufft ja schnell. Was sagen Sie: Würde ein Kuchen mit dem Namen Zitrohnella nach Zitrone schmecken oder ist er ganz ohne Zitrone?

Naja, ganz aktuell ist aber noch das „Wiener Schnitzel“. Denn so ziemlich genau, seitdem die Kalbsleberwurst Kalbsleber enthalten muss, hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg das Wiener Schnitzel entweiht. 2009 war das. Das Gericht hat den Verbrauchern damit sogar einen Gefallen getan. Und das kam so:

Das Wiener Schnitzel ist laut deutscher und österreichischer Lebensmittelrichtlinien eine flache, panierte und in Fett gebackene Scheibe Kalbfleisch. Aber Schweinefleisch ist billiger. Und weil zumindest in Deutschland gilt: Billiges Fleisch ist besser, kann man ein paniertes Schnitzel im Restaurant auch vom Schwein bestellen. Aber das ist ja dann kein Wiener Schnitzel. Also haben die cleveren Gastronomen die Bezeichnung „Schnitzel Wiener Art“ in Umlauf gemogelt. Und kommen damit bislang durch (obwohl sie ihr Rezept ja auch „paniertes Schweineschnitzel“ nennen könnten).

Als wenn etwas, das nach einer bestimmten Art zubereitet ist, ganz anders sein darf, als das Original.

Ein Wiener Schnitzel besteht aus Kalbfleisch und Panade. Tauscht man Kalb gegen Schwein, dann ist es eben nicht mehr auf Wiener Art zubereitet. Denn zum Zubereiten gehört ja dem landläufigen Sprachgebrauch ja nicht nur das Schwenken in Panade und heißem Fett. Zum Zubereiten gehört auch, dass man die richtigen Zutaten verwendet.

Eine mit Teewurst bestrichene Scheibe Vollkornbrot ist eben auch kein auf bestimmte Art zubereitetes Marmeladentoast. Es ist etwas ganz anderes, auch wenn die Zubereitungsweisen sich sehr ähneln: Man streicht eben. Die Auswahl der Zutaten aber macht den Unterschied aus.

Verwirrt schmeckt es vielen offenbar besser

Warum dann diese Verschwurbelungen beim Schnitzel? Auf Wiener Art? Da kann ja jeder kommen:

- statt Schwarzwälder Kirschtorte eine Kirschtorte auf Schwarzwälder Art: drei Pfannkuchen mit Schattenmorellen und Schlagsahne

- statt Königsberger Klopse dann Klopse auf die Königsberger Art: Köttbullar mit Bratensoße und Preiselbeeren

- statt Leipziger Allerlei dann Allerlei Leipziger Art: mediterrane Antipasti-Platte

Vollends verwirrend ist es dank der EU. Die hat uns hübsche Siegel gebracht. Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Dieses Siegel trägt etwa der Allgäuer Emmentaler. Denn dort kommen alle Rohstoffe her und er wird auch im Allgäu produziert.

Dann gibt es aber auch noch die „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.). Dieses Siegel trägt etwa der Schwarzwälder Schinken. Hier muss nur eine der Produktionsstufen im Schwarzwald stattfinden, entweder Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung. Mit anderen Worten: Das Schwein darf ruhig aus Dänemark kommen. Und wird trotzdem zum Schwarzwälder Schinken. Das Vertrackte: Beide Siegel sind der Form nach praktisch identisch und unterscheiden sich allein in der Farbe und Beschriftung.

Und dann gibt es noch das EU-Siegel „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.). Hier kommt es weder auf Herkunft der Zutaten noch auf den Ort der Produktion an. Hier zählt alleine die Rezeptur, wie etwa bei Mozzarella, bei dem also nur der Name noch an Italien erinnert. Und auch beim Serrano-Schinken, der ja dann alles zusammen genommen doch eigentlich ein „Schinken nach Schwarzwälder Art“ sein kann.

Unterm Strich kann man sagen: Dieser ganze Siegel-Wirrwarr und die Definitions-Finten dienen allein den Lebensmittelherstellern, den Gastronomen und den Fremdenverkehrsämtern. Der Verbraucher muss allerdings erst studieren, bevor er merkt, dass er von den ganzen Prädikaten nicht viel hat.

Und nun also das Verwaltungsgericht Arnsberg. Das hat schon 2009 gesagt: Statt Schnitzel Wiener Art kann die Fleischindustrie, die Schwein verwendet, ruhig auch auf die Packung schreiben: „Wiener Schnitzel vom Schwein“. Auf den ersten Blick ist das zwar nach oben Gesagtem ein Definitionswiderspruch wie Birne Helene aus Apfelmus in Loriots „Pappa ante Portas", aber es ist trotzdem ein Befreiungsschlag. Es legt dem Verbraucher nämlich nicht mehr die Last auf, sich die hinterhältigen Spitzfindigkeiten der Anbieter zu merken. Er sieht direkt, welche Zutaten er kriegt. Da trägt das Produkt die Rezept-Panscherei schon im Titel.

Gerne mehr davon. Vielen anderen Produkten würde das auch guttun:

Milchschnitte - fast ohne Milch

alkoholfreies Bier - mit Alkohol (bis 0,5 Volumenprozent)

mit Himbeergeschmack - ohne Himbeeren

Tafelwasser - Leitungswasser in Flaschen

Beim Diesel muss alles seine Ordnung haben. Beim Essen aber winken wir den Quatsch durch. Satt ist satt. Und verwirrt schmeckt es vielen offenbar einfach besser.

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