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ZahlungsmittelDie EU macht Einzelhändlern das bargeldlose Bezahlen unnötig schwer

Als Kunde ist dm-Chef Christoph Werner großer Fan unbarer Zahlungsmittel. Als Einzelhändler hat er jedoch seine Probleme damit, wie er in dieser Kolumne erklärt.KOMMENTAR von Christoph Werner 26.11.2025 - 13:13 Uhr
Kontaktloses Bezahlen erleichtert es dem Kunden, führt bei Händlern jedoch zu Problemen. Foto: IMAGO/Westend61

Bezahlen ohne Bargeld ist auch bei dm auf dem Vormarsch. Seit der Coronapandemie und der Einführung der NFC-Technologie bei Karten und bei Apple und Google Pay hat sich diese Entwicklung verstärkt. In unseren stationären dm-Märkten beträgt der Anteil unbarer Zahlungsmittel mittlerweile über 70 Prozent.

Als Kunde bin ich ein großer Fan solch unbarer Zahlungsmittel. Denn sie ersparen mir die Suche nach Geldautomaten. Außerdem ist der Zahlungsvorgang schneller. Und mit der entsprechenden Kreditkarte überweist mir der Kartenanbieter sogar Rückvergütungen auf die bezahlten Beträge. Als Einzelhändler ist mein Blick auf das Thema jedoch differenzierter.

Bei unbaren Zahlungsmitteln entfällt zwar das sogenannte Cashhandling mit Wechselgeldbestellungen, Geldzählungen bei der Kassenabrechnung und die sogenannte Bargeldentsorgung durch Geldtransportdienstleister. Die Gebühren für die Akzeptanz von unbaren Zahlungsmitteln sind jedoch saftig. Das gilt vor allem für Debitkarten und Kreditkarten, die durch VISA, Mastercard und American Express dominiert werden. Gleichzeitig ersetzen Banken die relativ günstige nationale Girocard zunehmend durch teurere Debitkarten dieser internationalen Anbieter.

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Um die Entwicklung der Gebühren einzubremsen, hat die EU mit der Verordnung 2015/751 die Höhe der sogenannten Multilateral Interchange Fee (MIF) reguliert. Die MIF soll die Kosten der kartenausgebenden Bank abdecken. Als Ausweichbewegung führten Kreditkartenunternehmen jedoch andere Kostenbestandteile ein, die nicht reguliert sind und welche ihre Aufwände abdecken sollen. Diese unregulierten Kostenbestandteile machen mittlerweile über 40 Prozent der Gesamtkosten aus, die dem Händler für Debit- und Kreditkarten in Rechnung gestellt werden – und sie schnellen weiter in die Höhe.

Als Marktwirtschaftler könnte man nun sagen: Wo ist das Problem? Kein Einzelhändler ist gezwungen, Debit- und Kreditkarten zu akzeptieren! Ja, das ist zwar richtig. Gleichwohl kommen wir Einzelhändler kaum noch um die Akzeptanz herum, weil immer mehr Geldautomaten verschwinden, Banken von ihren Kunden zunehmend Gebühren für die Girocard verlangen und gleichzeitig gebührenfreie Debitkarten als Alternative angeboten werden.

Zu dieser Kolumne
Unter seinen Geschwistern war Christoph Werner der Einzige, der sich für eine Rolle bei dm interessierte. Doch erst einmal zog es den Waldorfschüler nach Frankreich und in die USA, wo er im Management von L’Oréal und GlaxoSmithKline Karriere machte. 2011 stieg er als Geschäftsführer Marketing und Beschaffung bei dm ein. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Geschäftsführung.
... Ex-VW-Chef Herbert Diess, die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, dm-Geschäftsführer Christoph Werner und die ehemalige Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker.

Wer günstig zahlt, subventioniert teure Zahlungsmittel

Aus marktwirtschaftlicher Sicht richtig absurd wurde es jedoch mit der Umsetzung der europäischen Zweiten Zahlungsrichtlinie (PSD2) in deutsches Recht – das sogenannte „Surcharging-Verbot“, welches nun in §270a BGB geregelt ist. Denn darin wird festgelegt, dass unter anderem Einzelhändler von Kunden kein zusätzliches Entgelt für Zahlkarten verlangen dürfen, wenn diese unter die Regulierung der MIF fallen. Damit wird durch ein Gesetz die Preisbildung verfälscht, weil Kunden unbare Zahlungsmittel in Unkenntnis der dadurch ausgelösten Kosten einsetzen.

Als Einzelhändler bleibt uns nichts anderes übrig, als diese Kosten undifferenziert in der Marge zu verkalkulieren. Faktisch werden teure unbare Zahlungsmittel damit nach dem Solidarprinzip von günstigeren quersubventioniert: Wer günstig zahlt, trägt mit seinem Einkauf die Kosten für teure Zahlarten mit.

Die Folgen dieser Regulierung sind weitreichend: Sie verhindert, dass sich kostengünstige Zahlungsmittel über den Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage durchsetzen können, und treibt zugleich die Konzentration des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Richtung amerikanischer Anbieter voran. Denn wenn die Kunden hohe Gebühren hinter den Zahlungsmitteln an der Kasse nicht wahrnehmen, gibt es für sie keinen Grund, von VISA, Mastercard oder American Express zu einem alternativen Anbieter zu wechseln, der günstiger abrechnet.

Das ist die Erklärung für das Scheitern der günstigeren deutschen Zahlmethode Giropay. Und auch die in den Gebühren günstigere neue europäische Alternative WERO wird es deswegen schwer haben.

Das Beispiel zeigt: Wenn wir eine leistungsfähige europäische Volkswirtschaft wollen, dürfen wir die Preisbildung durch Regulatorik nicht verzerren. Sonst verhindern wir fahrlässig Innovationen, machen uns abhängig von etablierten außereuropäischen Anbietern und treiben die Inflation. Denn egal wie wir regulieren – am Ende findet sich jeder Aufwand irgendwie in den Preisen wieder.

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 19. Oktober 2025 bei der WirtschaftsWoche. Wir zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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