Dieselskandal Neue Durchsuchungen erschüttern Volkswagen

Neue Ermittlungen gegen Volkswagen im Dieselskandal: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht einem weiteren Fall möglicher Marktmanipulation nach.

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VW-Abgasskandal: Neue Durchsuchungen erschüttern Volkswagen Quelle: dpa

Düsseldorf Der VW-Konzern kommt nicht zur Ruhe. Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in einem weiteren Fall wegen strafbarere Handlungen bei Volkswagen. Diesmal geht es um eine womöglich irreführende Ad-hoc-Mitteilung in Zusammenhang mit falsch ausgewiesenen CO2-Abgaswerten. Der Verdacht lautet auf Marktmanipulation. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ über die neuen Durchsuchungen berichtet.

Ein VW-Sprecher bestätigte gegenüber dem Handelsblatt, dass die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen eingeleitet hat und Anfang März in Wolfsburg etliche Büros durchsucht hat, um Beweise sicherzustellen. Gleichwohl will VW keine Fehler gemacht haben. „Die Volkswagen AG ist überzeugt, ihre Ad-hoc-Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben“, sagte der Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte 13 Büros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg. Es gehe um die Überprüfung des Tatverdachtes und zur Ermittlung und Identifikation der handelnden verantwortlichen Personen bestätigte Klaus Ziehe, Sprecher der Behörde. Danach wurden größere Datenmengen beschlagnahmt, die nun in den nächsten Wochen auszuwerten und zu bewerten seien. „Es gibt noch keine ausreichende Klarheit, gegen wen sich der Anfangsverdacht richtet“, sagte Ziehe dem Handelsblatt.

In der Sache geht es bei den Ermittlungen um womöglich fehlerhafte Verbrauchsangaben und damit auch den Ausstoß von CO2-Emissionen bei Autos aus dem VW-Konzern. Es besteht der Anfangsverdacht, dass eine vom Konzern am 9. Dezember 2015 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung „objektiv inhaltlich falsch gewesen“ war. Die VW-Mitteilung für den Kapitalmarkt trug die Überschrift „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen“.

Eine Ad-hoc vom 3. November 2015 hatte sich damit überholt. In dieser teilte VW noch mit, dass es bei der Bestimmung des CO2-Wertes für die Typ-Zulassung von Fahrzeugen „zu nicht erklärbaren Werten gekommen“ gekommen sei. Zunächst waren rund 800.000 Fahrzeuge potenziell betroffen, der mögliche Schaden könne sich laut VW auf rund zwei Milliarden Euro belaufen.

Am 9. Dezember 2015 war die Welt aus VW-Sicht offenbar wieder in Ordnung. Man habe die Sache aufgeklärt. „Nach umfassenden internen Prüfungen und Messkontrollen ist nun klar, dass fast alle diese Modellvarianten doch den ursprünglich festgestellten CO2-Werten entsprechen“, hieß es Ad-hoc-Mitteilung. Der „Verdacht auf rechtswidrige Veränderung der Verbrauchsangaben von aktuellen Serienfahrzeugen“ sei ausgeräumt, es gebe nur noch marginale Probleme bei nur noch 36.000 Autos.

Die Staatsanwaltschaft zweifelt die Aussagen der Dezember-Ad-hoc offenbar an. Wenn sich der Verdacht bestätigt, wurden VW-Investoren womöglich in die Irre geführt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen könnten sich daraus auch zivilrechtliche Ansprüche ableiten.

Schon jetzt kämpft VW mit Aktionären, die sich vom Konzern wegen zu später Information über den Abgasskandal am 22. September 2015 getäuscht sehen. Auch hier ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Braunschweig. In diesem Verfahren beschuldigt sind der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn, die frühere Finanzvorstand und heutige Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie VW-Markenvorstand Herbert Diess.

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