Dieselskandal Winterkorn soll im Anlegerprozess VW zu Diesel aussagen

Ab September sollen, wie die „Bild“ und „Welt“ berichten, 28 Zeugen zum Diesel-Abgasskandals aussagen. Darunter befindet sich auch der ehemalige Volkswagenchef.

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Der Ex-Volkswagenchef muss ab September vor dem Langericht Stuttgart aussagen. Quelle: dpa

Frankfurt Ex-Volkswagenchef Martin Winterkorn soll einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge in einem Prozess um Anlegerklagen gegen VW wegen des Dieselskandal vor dem Landgericht Stuttgart aussagen. In dem ab Mitte September laufenden Verfahren habe Richter Fabian Reuschle insgesamt 28 Zeugen geladen. Neben Winterkorn seien auch Bosch-Chef Volkmar Denner und Audi-Chef Rupert Stadler geladen, berichtete „Bild“ am Donnerstag.

Es gebe zudem eine Anfrage an die Bundesregierung, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen dessen früherer Tätigkeit als Staatssekretär des Ministeriums vernehmen zu dürfen.

Ein Anwalt Winterkorns bestätigte gegenüber Reuters die Zeugenladung, wollte aber zu dem Verfahren nicht weiter Stellung nehmen. Auch eine Bosch-Sprecherin wollte keinen Kommentar abgeben. Bei Audi, im Verkehrsministerium und beim Landgericht Stuttgart waren keine Sprecher zu erreichen.

Hintergrund ist eine Schadenersatzklage gegen VW und dessen Großaktionär Porsche SE. Von der Anwaltskanzlei Tilp vertretene Anleger sahen sich durch den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abgasbetrugs in den USA im September 2015 getäuscht. Sie hätten deshalb Aktienkursverluste erlitten.

Die Unternehmen weisen die Vorwürfe, denen auch in strafrechtlichen Ermittlungen gegen Winterkorn und den VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch mit dem Verdacht der Marktmanipulation nachgegangen wird, zurück.

Über die umfangreiche Zeugenladung hatte am Montag die „Welt“ online berichtet. Demnach sollen die Zeugen auch Dokumente vorlegen, mit denen bewiesen werden soll, dass die Manager schon vor September 2015 über den Abgasbetrug bescheid wussten.

VW erklärte früher, dies sei nicht der Fall gewesen. Ob Winterkorn erscheinen und aussagen muss, bleibt allerdings abzuwarten. Denn er wäre dazu nicht verpflichtet, wenn er sich dadurch bei laufenden Ermittlungen selbst belasten würde. Die Kanzlei Tilp hatte in dieser Woche mitgeteilt, Volkswagen habe versucht, Richter Reuschle wegen Befangenheit von dem Verfahren abzusetzen, sei damit aber gescheitert.

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