DUH klagt gegen VW-Diesel „Als wäre nichts passiert“

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geht es heute um mögliche Fahrverbote für Diesel-Autos von VW. Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe Remo Klinger sieht die Kommunen und VW in der Pflicht.

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VW: DUH-Anwalt äußert sich zur Klage gegen VW-Diesel Quelle: dpa

Düsseldorf Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt. An diesem Mittwoch wird am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummelsoftware den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Zudem macht die Umwelthilfe Druck über einen öffentlichen Aufruf. Daraufhin haben Bürger mehr als 1300 Orte für die Messung von gesundheitsschädlichen Stickoxiden vorgeschlagen.

Herr Klinger, die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Zulassung von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns, deren Abgaswerte manipuliert wurden. Warum sollen die Autos jetzt von der Straße?
Die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxide werden in vielen deutschen Großstädten um ein Vielfaches überschritten. Daran haben die Dieselfahrzeuge den größten Anteil. Nachweislich hat der VW-Konzern bei den Abgaswerten vieler Dieselmodelle betrogen. Es ist nun zweieinhalb Jahre her, dass dieser Betrug aufgeflogen ist. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass die Zulassungsstellen daraus noch immer keine Konsequenzen gezogen haben. Wenn VW die Bremsen manipuliert hätte, wären die Autos schon am nächsten Tag stillgelegt worden.

Aber es gibt doch Konsequenzen. VW musste viele Autos in die Werkstätten zurückrufen und hat nachgebessert.
Ja, es gibt staatliche angeordnete Rückrufe und VW hat versucht, die Probleme mit Software-Updates zu lösen. Allerdings ist diese Lösung nicht gelungen. Die Updates haben den Stickoxid-Ausstoß nur marginal reduziert. Die für die Autos geltenden Grenzwerte werden noch immer weit überschritten. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Fahrzeugen, die noch nicht einmal das Software-Update haben. Also haben wir noch immer die Situation, dass Autos mit der Betrugssoftware auf den Straßen unterwegs sind – als wäre nichts passiert.

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige könnten nicht mehr arbeiten, wenn es zu Fahrverboten käme. Ist es nicht nachvollziehbar, dass Politik und Behörden deshalb nachsichtig sind?
Eins ist klar: Wenn Fahrzeuge wegen des durch VW begangenen Betrugs stillgelegt werden müssen, steht den Haltern ein Schadensersatzanspruch zu. VW haftet. Es geht in dieser Auseinandersetzung ja nicht darum, dass die davon betroffenen Autohalter keinen Diesel mehr fahren dürfen. Das dürfen sie, nur er muss über eine legale Abgasreinigung verfügen. Und im Übrigen machen Regeln nur Sinn, wenn man darauf achtet, dass sie eingehalten werden. Das passiert bei den Abgasnormen leider nicht. Die Grenzwerte wurden eingeführt, um Menschen vor schweren Krankheiten zu schützen. Das hat nicht nur auf dem Papier zu stehen, sondern muss auch dann gelten, wenn es darauf ankommt.

Wie realistisch ist es denn, dass die Deutsche Umwelthilfe sich auf juristischem Weg durchsetzt?
Sehr realistisch, aber auch kein Verfahren, das noch in dieser Woche endet. Die Klage gegen die Kfz-Zulassungsstelle vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist eines von mehreren Verfahren der Deutschen Umwelthilfe. Parallel laufen in insgesamt zehn deutschen Großstädten vergleichbare Klagen. Wir verklagen auch das Kraftfahrt-Bundesamt, etwa wegen der Abschalteinrichtungen bei Opel. Opel hat ja nicht nur eine, sondern gleich vier Abschalteinrichtungen verbaut. Außerdem gehen wir gegen Kommunen vor, die nicht das Nötige tun, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich wieder einzuhalten und ihre Bürger zu schützen.

Woran könnte die DUH scheitern?
In den gegen die Kommunen und Länder geführten Verfahren auf Einhaltung der Emissionswerte haben wir bisher jeden Rechtsstreit gewonnen. Das wird auch so bleiben, da bin ich mir sicher. Neuland betreten wir mit den Verfahren, die sich unmittelbar gegen die Zulassung der Fahrzeuge richten, wie jetzt in Düsseldorf. Deutschland muss zwar auch in diesen Verfahren seit Jahren entsprechende Klagerechte gewähren, dazu hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. So kann man zwar als Umweltverband in Deutschland gegen ein Atomkraftwerk klagen. Wir müssen aber immer noch darüber diskutieren, ob der Verband auch gegen eine illegale Autozulassung klagen kann.

Gibt es Reformbedarf?
Es gab eine Gesetzesänderung. Allerdings ist – auch weil das Bundesverkehrsministerium interveniert hat – noch immer nicht zweifelsfrei geklärt, ob ein Verband wegen womöglich rechtswidriger Zulassungen klagen kann. Kurz vor Weihnachten hat zwar nun der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle dem Klagerecht entgegenstehenden Vorschriften unangewendet bleiben müssen, aber beendet ist die Diskussion damit noch nicht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist das erste Verfahren in ganz Deutschland, welches sich mit dieser neuen Rechtslage befasst.

Herr Klinger, vielen Dank für das Interview

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