Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt im Zusammenhang mit der Lieferung von Siemens-Gasturbinen auf die Krim mittlerweile gegen fünf Personen. Die Behörde wirft den vier Deutschen und einem Schweizer gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Krim-Embargo vor, wie eine Sprecherin der WirtschaftsWoche sagte. Bislang bekannt waren Ermittlungen gegen drei Verdächtige.
Im Sommer 2016 hatte Siemens vier Gasturbinen an ein russisches Staatsunternehmen geliefert, die dann in Kraftwerken auf der Krim eingesetzt wurden. Siemens Energy, zu dem der damals zuständige Geschäftsbereich heute gehört, teilte dazu mit: „Die Turbinen sind vertragswidrig und ohne Wissen und Wollen von Siemens durch den staatlichen Kunden auf die Krim verbracht worden.“
Die Lieferung war laut Vertrag für ein südrussisches Kraftwerk bestimmt gewesen, das nie gebaut wurde. Der Kunde von Siemens brachte die Turbinen stattdessen in zwei neue Kraftwerke nach Sewastopol und Semferopol auf der 2014 annektierten Krim. Die beschuldigten Mitarbeiter könnten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst die EU-Sanktionen auf für die Krim bestimmte Güter umgangen haben.
Erste Ermittlungen waren 2018 bekannt geworden. Damals beschuldigte die Staatsanwaltschaft drei Deutsche, die für den Münchener Industriekonzern in Sankt Petersburg arbeiteten. Inzwischen hat sie den Kreis der Verdächtigen erweitert. Der Konzern wehrte sich nach Angaben eines Siemens-Energy-Sprechers „nach Kräften und unter Einschaltung von Behörden und Gerichten“ gegen den Einsatz der Turbinen auf der Krim – ohne Erfolg. „Die Ermittlungen richten sich nicht gegen das Unternehmen. Wir kooperieren mit den Behörden“, sagte der Sprecher.
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