
Bochum Volkswagen-Kunden können nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum nicht auf einen Rückgabeanspruch für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge setzen. Die Mängel an einem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten seien nicht so erheblich, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könne, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch in einem der bundesweit ersten Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor dem Landgericht Bochum.
Der Fall könnte die Justiz nun weiter beschäftigen. Der Kläger-Anwalt hatte bereits angekündigt, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen – dann könnte der Streit letztlich sogar beim Bundesgerichtshof landen.
Volkswagen muss sich im Zuge des Abgasskandals mit einer ganzen Klagewelle auseinandersetzten. Zuletzt hatten Profi-Investoren vor dem Landgericht Braunschweig über drei Milliarden Euro Schadenersatz gefordert. Auch in den USA, wo der Abgas-Skandal durch die Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht wurde, sind bereits zahlreiche Sammelklagen von Autobesitzern und Investoren eingegangen.