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  4. SAP: Waren Lizenzbestimmungen bei der indirekten Nutzung rechtswidrig?

BundeskartellamtIT-Verband reicht Kartellbeschwerde gegen SAP ein

Der Bundesverband der IT-Anwender hat Kartellbeschwerde gegen den Softwarehersteller SAP eingereicht. Der Konzern nutze seine starke Marktposition aus. 02.10.2018 - 14:30 Uhr

Das Bundeskartellamt in Bonn.

Foto: dpa

Der Bundesverband der IT-Anwender Voice aus Berlin hat beim Bundeskartellamt eine Kartellbeschwerde gegen SAP wegen der Lizenzpolitik des Walldorfer Softwarekonzerns eingereicht. Dabei stützt sich der IT-Verband auf zwei juristische Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke. Das erfuhr die „WirtschaftsWoche“ aus dem Verbandsumfeld.

Die Rechtsgutachten kommen laut Voice zu dem Schluss, dass die SAP-Lizenzbestimmungen bei der sogenannten indirekten Nutzung rechtswidrig seien und der Softwarehersteller damit seine starke Stellung im Markt für Business-Software gegenüber seinen Kunden missbrauche.

Neben SAP-Software verwenden viele Unternehmen auch Anwendungen von Konkurrenzanbietern, die über Schnittstellen miteinander verbunden sind. In bestimmten Fällen verlangt SAP zusätzliche Lizenzzahlungen von seinen Kunden, wenn diese mit Fremdprogrammen auf SAP-Daten zugreifen. Laut Voice seien die Lizenzbestimmungen von SAP für diese indirekten Zugriffe weder transparent noch fair.

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Das Bundeskartellamt bestätigte auf Anfrage der „WirtschaftsWoche“ den Eingang der Beschwerde gegen SAP. „Wir werden uns diese jetzt ansehen“, verlautete aus Bonn. Zu den Inhalten und den Vorwürfen wollte die Behörde keinen Kommentar abgeben. Auch SAP weiß von der dem Kartellamt vorliegenden Beschwerde. „Wir wissen jedoch nicht, ob und in welcher Form das Bundeskartellamt der Beschwerde nachgehen wird“, hieß es dazu aus Walldorf. In jedem Fall stünden die Lizenzbedingungen der SAP zur indirekter Nutzung sowohl mit den urheberrechtlichen als auch mit den kartellrechtlichen Vorschriften im Einklang, beteuerte SAP. Der IT-Verband Voice wollte über die Gutachten von Osborne Clarke hinaus keine Stellungnahme zu der Kartellbeschwerde abgeben.

kro
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