Softwarekonzern SAP-Betriebsrat besiegelt das Ende seines einstigen Vorsitzenden

Der SAP-Betriebsrat hat am Mittwoch  in einer mehrstündigen Sondersitzung über eine außerordentliche Kündigung seines früheren Betriebsratschefs entschieden. Quelle: dpa

Der Betriebsrat der SAP stimmt der fristlosen Kündigung seines Vorsitzenden zu. Am Ende ist die Affäre um gelöschte E-Mails und andere Sonderbarkeiten damit aber noch nicht.

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Nun ist die Karriere von SAPs einstigem Betriebsratschef am Ende: Bei einer mehrstündigen Sondersitzung hat der 43-köpfige Betriebsrat des Softwarekonzerns am Mittwoch nach Informationen der WirtschaftsWoche aus Unternehmenskreisen mit 23 zu 20 Stimmen der außerordentlichen Kündigung zugestimmt. „Wir bestätigen, dass der Betriebsrat der SAP SE der außerordentlichen Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zugestimmt hat“, so SAP auf Anfrage. „Wir leiten nun die nächsten Schritte ein. Höchste Sorgfalt, Corporate Governance sowie der Schutz der Privatsphäre der Beteiligten stehen hierbei im Mittelpunkt.“

Dass Ralf Z. kurz vor der fristlosen Kündigung wegen Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung steht, hatte die WirtschaftsWoche bereits am Montag dieser Woche exklusiv berichtet. Am Wochenende war er bereits ohne Angabe von Gründen von seinem Amt als Betriebsratschef zurückgetreten.

Sowohl gegen Z. als auch gegen einen weiteren Betriebsrat hat das Unternehmen interne Untersuchungen eingeleitet, um die es auch bei der außerordentlichen Sitzung des Betriebsrates ging. Beide Männer leiten gemeinsam die Betriebsratsliste „STARK“ und sitzen zudem im Aufsichtsrat des Unternehmens.

Gegen den Betriebs- und Aufsichtsratskollegen von Z. ermittelt SAP nach dem Hinweis eines Whistleblowers wegen Arbeitszeitbetrugs. Er soll mutmaßlich Urlaub genommen haben, ohne diesen offiziell bei SAP einzureichen. Laut internen Quellen ist die Rede von mehr als 200 erschlichenen Urlaubstagen.

Im Zuge dieser Ermittlungen hat SAP Einsicht in das E-Mail-Konto von Z. genommen. Derartige Untersuchungen erlaubt der Datenschutz zum Aufdecken von Straftaten durchaus: Im aktuellen Fall ging es vor allem um Einladungen von Z. zu Betriebsratssitzungen und die Antworten seines Kollegen, nachdem dieser nicht erschienen war.

Falsch verstandene Loyalität

Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat der Blick in das E-Mail-Postfach ergeben, dass Z. drei Abwesenheitsmeldungen wegen Urlaubs seines „STARK“-Listenkollegen gelöscht und eine weitere E-Mail verändert hat – mutmaßlich um dessen arbeitszeitrechtlichen Betrug bei Urlaubstagen zu vertuschen. „Das kann ich mir nur als falsch verstandene Loyalität erklären“, sagt ein Betriebsrat, der ungenannt bleiben will.

In den Augen von SAP war eine sofortige Trennung von Z. wegen Beweismittelunterdrückung und -fälschung damit unumgänglich. Die zweite interne Untersuchung zu den Vorwürfen gegen Z.s Kollegen dauern an, dem Vernehmen nach mindestens noch bis Ende dieser Woche.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt überdies im Zusammenhang mit einer angeblich manipulierten Aufsichtsratswahl wegen versuchten Prozessbetrugs gegen den „STARK"-Kollegen von Z. Der war zuvor Beklagter in einem Zivilverfahren am Landgericht Heidelberg. Ein früherer SAP-Mitarbeiter und Aufsichtsrat hatte von ihm die Zahlung von rund 500.000 Euro für die Werbung um Delegiertenstimmen zur Aufsichtsratswahl im Jahr 2012 verlangt und einen entsprechenden Vertrag als Beweis vorgelegt. 

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Das Gericht wies zwar die Klage ab, weil eine solche Vereinbarung nichtig sei. Sie könnte aber trotzdem Folgen haben: Für SAP steht eine mögliche Manipulation der Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat weiterhin im Raum und ist Bestandteil der internen Untersuchung. "Die Kammer ist nach Durchführung der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Unterschrift des Beklagten echt ist und von diesem stammt“, so das Landgericht Heidelberg in einer Erklärung von Ende Mai. Das Urteil ist nach einem Vergleich beider Parteien inzwischen rechtskräftig.

Mehr zum Thema: Nach den jüngsten Querelen fordern erste Betriebsräte bei SAP, die Arbeitnehmervertretung jetzt neu zu wählen, statt bis zur regulären Wahl 2022 zu warten. Solche Grabenkämpfe brechen seit der ersten Wahl im Jahr 2006 immer wieder auf.

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