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SteuerbetrugCum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis

Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit um Milliarden. Ein Anwalt mischte dabei mit und bereute das später. Nun fiel ein Urteil gegen ihn. 04.06.2025 - 11:17 Uhr
Der angeklagte Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck entgeht einer Gefängnisstrafe. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Einer der federführenden Akteure im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrug, der Anwalt Kai-Uwe Steck, entgeht einer Gefängnisstrafe, muss aber Millionen zahlen. Das Landgericht Bonn gab eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekannt.

Der 53-Jährige hat sich dem Urteil zufolge in den Jahren 2007 bis 2011 in fünf Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht, bei denen ein Steuerschaden von insgesamt 428 Millionen Euro entstand. Das Gericht ordnete die Einziehung von 23,6 Millionen Euro an, von denen Steck elf Millionen bereits gezahlt hat. 

Das relativ milde Urteil begründete das Gericht mit Stecks Rolle als Kronzeuge, wodurch er zur Aufarbeitung von Cum-Ex wesentlich beigetragen habe. Sein früherer Mitstreiter und Mentor Hanno Berger war vom Bonner Landgericht im Jahr 2022 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Hanno Berger, ein früherer Mitstreiter und Mentor für den Anwalt Kai-Uwe Steck, war im Jahr 2022 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Foto: dpa

Das System Cum-Ex

Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Ein „pervertiertes System“, wie es das Bonner Gericht nannte. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei Steck auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert, die Verteidigung hatte hingegen eine Verfahrenseinstellung gefordert.

Stecks Verteidiger Gerhard Strate zeigte sich erleichtert. „Wir sind mit dem Urteil im Prinzip zufrieden.“ Das Urteil liege mit seiner Bewährungsstrafe recht weit von der Forderung der Staatsanwaltschaft entfernt. Auf die Frage, ob er Rechtsmittel einlegen und die nächste Instanz anpeilen werde, sagte er: „Wir neigen dazu, vielleicht Frieden in diese Sache einkehren zu lassen.“

Steck war früher Kanzleipartner des Cum-Ex-Architekten Berger gewesen. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge. 

Er sagte umfassend aus - sowohl bei der Polizei als auch im Zeugenstand von diversen Gerichtsverfahren, die sich gegen andere Cum-Ex-Akteure richteten. Sogar im Fernsehen gab er sich in einer Doku reumütig.

Kein Zweifel an den Taten an sich

Das Verfahren gegen ihn war ungewöhnlich, schließlich bestand an den Tatvorwürfen gegen den früheren Spitzenanwalt im Wesentlichen kein Zweifel – die Vorwürfe basierten großteils auf Aussagen von Steck selbst, er räumte die Vorwürfe ein. Strittig war, ob es überhaupt zur Anklage hätten kommen sollen.

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Steck hatte behauptet, dass die damalige Staatsanwältin Anne Brorhilker ihm zugesagt habe, eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Das hatte Brorhilker bestritten. Stecks Anwalt wiederum hatte vor dem Urteil vor einer Art Präzedenzfall gewarnt: Würde sein Mandant hart bestraft, würde das andere Straftäter davon abhalten, reinen Tisch zu machen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. So eine negative Signalwirkung dürfte es nach der deutlich erkennbaren Strafmilderung im Urteil nun aber nicht geben.

Vom Saulus zum Paulus

Die einstündige Urteilsverkündung war inhaltlich zweigeteilt. Im ersten Teil skizzierte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen den Weg eines ebenso intelligenten wie skrupellosen Straftäters. „Er war eine zentrale Figur“, sagte der Richter über die Rolle des Angeklagten im größten Steuerskandal der Bundesrepublik.

„Der Angeklagte hat an vorderster Stelle dazu beigetragen, dass Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt und auf neue Stufe gehoben wurden“, sagte Hausen. Hatten die Täter vorher ein Jahr darauf warten müssen, dass sie die Tatbeute bekamen, so war das Geld durch Stecks Systemänderung „innerhalb weniger Tage auf dem Konto“.

Steck agierte als Berater und Systemoptimierer an einer Schnittstelle zwischen Banken, Fondsgesellschaften, Händlern und Investoren. „Das eingesammelte Geld wurde durch die Systeme geschleust, um einen rechtswidrigen Steuervorteil zu generieren“, sagte der Richter. Steck sei schon früh klar gewesen, dass die Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig waren.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte
Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Am Tag vor der Dividendenzahlung ist diese im Aktienkurs mit eingepreist. An der Börse spricht man von einem Kurs „cum Dividende“.Am Tag nach der Ausschüttung, in der Regel einen Tag nach Hauptversammlung, die die Dividendenzahlung beschließt, ziehen die Börsenbetreiber die Dividende vom Kurs ab, das heißt die Aktie wird „ex Dividende“ gehandelt. Von Banken bekamen die Aktienkäufer und -verkäufer eine Bestätigung, die Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten - obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Ein Beispiel: Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem „cum“-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern. Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum „ex“-Preis – also ohne Dividende – von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen, sichern den Gewinn aus der Transaktion.
Papiere werden rund um den Dividendenstichtag – meist der Tag der Hauptversammlung – schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Leerverkäufer verdienen, wenn der Aktienkurs bis zum Liefertermin gefallen ist und sie so die Aktien billiger kaufen können, als sie sie verkauft haben.Generell wird auf die gezahlte Dividende Kapitalertragssteuer fällig. Im geschilderten Konstrukt ließen sich sowohl der Käufer als auch der jeweilige Dritte, von dem sich die Banken die Aktien beschafft hatten, die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Finanzämter zahlten so mehr Steuern zurück, als sie zuvor eingenommen hatten.
Im Wesentlichen nutzten Banken und Profianleger wie Fonds oder Börsenhändler den Steuertrick mittels Dividendenstripping.Für Privatanleger sind Cum-ex-Geschäfte zu aufwendig, zumal es sich bei kleinen Anlagesummen kaum rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.
Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten – und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

Im zweiten Teil der Urteilsverlesung ging es um Stecks weitere Rolle - letztlich als Geschichte vom Saulus, der zum Paulus bekehrt wurde. Nachdem Ermittler sein Zuhause 2014 durchsucht hatten, verbarg Steck sich nach Darstellung des Richters zunächst noch in einer argumentativen „Phalanx“ von Kompagnon Berger, der zufolge Cum-Ex legal gewesen sei. 

2016 aber wurde Steck Kronzeuge. „Er brach aus der Phalanx aus und begann eine intensive Kooperation mit Ermittlungsbehörden“, sagte Richter Hausen. „Die Aussagen des Angeklagten vor den Ermittlungsbehörden waren von ganz besonderer Bedeutung.“ Steck habe Einblicke in den „Maschinenraum des Cum-Ex-Handels“ gegeben: „Er trieb die Ermittlungen wesentlich voran.“ 

Außerdem habe Steck andere Beteiligte dazu gebracht auszupacken. Der Angeklagte sei in seinen Aussagen glaubwürdig gewesen und habe dazu beigetragen, dass im Rahmen der Cum-Ex-Aufarbeitung bis heute immerhin 660 Millionen Euro von Banken und anderen Akteuren an den deutschen Staat zurückgezahlt worden seien, so der Richter. Verteidiger Strate sagte nach dem Urteil, er sei froh, dass das Gericht die Aufklärungsarbeit seines Mandanten besonders betont habe.

Erstes Urteil im neuen Cum-Ex-Gerichtsgebäude

Das Urteil wurde in der Außenstelle Siegburg des Bonner Landgerichts gesprochen - also in einem neuen Gebäude, das wegen der prognostizierten Masse an Cum-Ex-Prozessen für 43 Millionen Euro neu gebaut wurde. Doch die erwartete Prozessflut ist bislang ausgeblieben - das moderne Gebäude ist bislang wenig genutzt.

dpa
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