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Cum-Ex-ProzessWarburg-Banker Christian Olearius beteuert seine Unschuld

Im Cum-Ex-Prozess hat der Warburg-Banker Christian Olearius eine persönliche Erklärung abgegeben – und seine Unschuld beteuert. Den Staat habe er nie schädigen wollen.dpa 16.10.2023 - 16:46 Uhr aktualisiert Quelle: dpa

Der angeklagte Bankier Christian Olearius steht im Gerichtssaal des Bonner Landgerichtes.

Foto: REUTERS

„Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt“, sagte der Hamburger Bankier Christian Olearius am Montag vor dem Bonner Landgericht. Im Cum-Ex-Strafprozess hat der 81-Jährige seine Unschuld beteuert und sich auf seine Unwissenheit berufen. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. „Eine Schädigung des Staates lag mir fern.“

Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei Cum-Ex-Deals mitgemacht hat. Die Anklage wirft ihm 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, die zu einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro geführt haben sollen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Im Kern bezogen sich die Taten auf den Zeitraum 2006 bis 2011 und damit die Hochphase der Aktiendeals, die der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat wertete.

Seine Verteidigungsrede dauerte eine halbe Stunde, nur am Anfang hielt er sie im Stehen. Dann setzte er sich hin und begründete das mit Ischias-Schmerzen. Später berichtete er vom Tod seiner Tochter und einer schweren Erkrankung seiner Frau. Der weißhaarige Senior wirkte etwas wie ein gebrochener Mann. Sollte er verurteilt werden, könnte das bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte
Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Am Tag vor der Dividendenzahlung ist diese im Aktienkurs mit eingepreist. An der Börse spricht man von einem Kurs „cum Dividende“.Am Tag nach der Ausschüttung, in der Regel einen Tag nach Hauptversammlung, die die Dividendenzahlung beschließt, ziehen die Börsenbetreiber die Dividende vom Kurs ab, das heißt die Aktie wird „ex Dividende“ gehandelt. Von Banken bekamen die Aktienkäufer und -verkäufer eine Bestätigung, die Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten - obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Ein Beispiel: Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem „cum“-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern. Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum „ex“-Preis – also ohne Dividende – von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen, sichern den Gewinn aus der Transaktion.
Papiere werden rund um den Dividendenstichtag – meist der Tag der Hauptversammlung – schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Leerverkäufer verdienen, wenn der Aktienkurs bis zum Liefertermin gefallen ist und sie so die Aktien billiger kaufen können, als sie sie verkauft haben.Generell wird auf die gezahlte Dividende Kapitalertragssteuer fällig. Im geschilderten Konstrukt ließen sich sowohl der Käufer als auch der jeweilige Dritte, von dem sich die Banken die Aktien beschafft hatten, die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Finanzämter zahlten so mehr Steuern zurück, als sie zuvor eingenommen hatten.
Im Wesentlichen nutzten Banken und Profianleger wie Fonds oder Börsenhändler den Steuertrick mittels Dividendenstripping.Für Privatanleger sind Cum-ex-Geschäfte zu aufwendig, zumal es sich bei kleinen Anlagesummen kaum rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.
Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten – und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

„Ich kann es noch nicht fassen, dass ich heute vor Ihnen als Angeklagter stehe“, sagte er und präsentierte sich in einer Opferrolle. „In den letzten 10 Jahren haben alle Ebenen - Medien, Behörden, die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie die Justiz - mir nachgesagt, ich sei ein Steuerräuber.“

Beim Spazierengehen sei er von einer Drohne aufgespürt und von Kameraleuten verfolgt worden. „Unfassbar für mich war, dass vom Rednerpult des Bundestages erkennbar auf mich als Kriminellen gezeigt wurde.“

Wegen der angeblichen Vorverurteilung zog Olearius zusammen mit Co-Gesellschafter Max Warburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die beiden sehen sich in dem Recht verletzt, dass jedem Menschen die Unschuldsvermutung zusteht. Die Straßburger Klage ist ein separater Strang zum Bonner Prozess.

In einem anderen Aspekt stellte Olearius sich selbst ebenfalls als eine Art Opfer dar. Er betonte, dass der Cum-Ex-Berater Hanno Berger ihn nicht über „Leerverkäufe“ informiert habe. Besagte Leerverkäufe sind ein zentrales Element von Cum-Ex-Aktiengeschäften, bei denen gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden und der deutsche Staat dadurch insgesamt Milliarden einbüßte. In Bergers Unterlagen sei vielmehr von Inhaberpapieren die Rede gewesen, also eben nicht von Leerverkäufen, so Olearius.

Berger gilt als treibende Kraft des Steuerbetrugs, der 71-Jährige wurde zu zwei langjährigen Haftstrafen verurteilt. Er hat die Warburg-Bank beraten und Cum-Ex-Deals eingefädelt. Olearius sagte, er habe nur wenig mit Berger gesprochen. „Er zeichnete großzügig und beeindruckend auf einem Papierbogen seine zahlreichen Einfälle auf, die ich nur begrenzt verstand.“

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„Die Prüfung der Geschäftsideen erfolgte, falls überhaupt ernsthaft aufgenommen, durch die Fachkundigen“, sagte der Angeklagte. Es habe keine enge Verbindung mit Berger bestanden. „Schon gar nicht im Sinne einer Bande, die sich einen Tatplan ausgedacht hat.“

Am Ende seiner Aussage nannte Olearius drei Mal den Namen Scholz. So oft hatte er den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz (SPD), in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt getroffen. Es ging um Steuernachzahlungen, die die Hamburger Finanzbehörde von dem Bankhaus damals gefordert hatte.

Die Treffen wurden durch Tagebucheinträge von Olearius bekannt, die im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn beschlagnahmt worden waren. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Fakt ist aber, dass die Finanzbehörde danach eine Forderung fallenließ und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten.

Dass ein kausaler Zusammenhang bestand zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine politische Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken. Politiker anderer Parteien werten den Umgang des SPD-Politikers mit Olearius hingegen als Fehlverhalten und kritisieren das scharf.

Der Bankier sagte vor Gericht, dass es „ein berechtigtes Anliegen“ gewesen sei, „Bürgermeister Scholz als Oberhaupt eines überschaubaren Gemeinwesens zu unterrichten und unsere Sicht darzustellen“. Die medial kolportierte Mutmaßung, er habe Scholz zu einer Amtspflichtverletzung überreden wollen, sei „abenteuerlich“, also abwegig. Es sei nicht „um Beeinflussung zu einer steuerrechtlichen Kehrtwendung, sondern um die Darstellung einer rechtlichen Beurteilung“ gegangen, sagte Olearius.

Seine Argumente waren dem Gericht bekannt, sie waren bereits in den Auftritten der vier Verteidiger des Angeklagten am zweiten und dritten Verhandlungstag zur Sprache gekommen. Am Montag war Verhandlungstag Nummer vier, inhaltlich war es weitgehend eine Wiederholung des bereits Gesagten.

Die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik ist noch in den Anfängen, es gab erst einige wenige Urteile. In den nächsten Jahren wird eine Vielzahl an Prozessen erwartet. Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende misst dem Olearius-Verfahren besondere Bedeutung zu. „In dem Prozess geht es nicht nur um die Schuld oder Unschuld von Christian Olearius“, sagte der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete. „Es geht um die Frage, ob in unserem Rechtsstaat die Regeln für alle gleich gelten - oder ob sehr reiche Menschen ohne Konsequenzen durchkommen.“

Lesen Sie auch: Die brisante Rolle von Olaf Scholz im Warburg-Skandal

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