Türkischer Wahlkampf: David gegen Goliath
Der Präsident
Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einem Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung von einer von ihm selbst zu bestimmenden Zahl von Vizepräsidenten, von Ministern und von allen hochrangigen Staatsbeamten zuständig. Das Parlament hat kein Mitsprachrecht.
Foto: dpaDekrete
Der Präsident kann in Bereichen, die die Exekutive betreffen, Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht nötig.
Dekrete werden unwirksam, falls das Parlament zum jeweiligen Bereich ein Gesetz verabschiedet. Gesetze darf (bis auf den Haushaltsentwurf) nur noch das Parlament einbringen.
Foto: dpaDas Parlament
Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt, und zwar erstmals am 3. November 2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten über eine Mehrheit im Parlament verfügt.
Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.
Foto: dpaNeuwahlen
Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. In beiden Fällen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt - unabhängig davon, welche der beiden Seiten die Neuwahl veranlasst hat.
Foto: dpaAmtszeit
Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür eingebaut: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren. Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner ersten Amtsperiode. Mit der Hintertür (und bei entsprechenden Wahlerfolgen) könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben.
Foto: dpaEinfluss auf die Justiz
Der Präsident bekommt mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament sieben weitere. Feste Mitglieder bleiben der Justizminister (im Bild: der amtierende Justizminister Bekir Bozdağ) und sein Staatssekretär, die der Präsident auswählt. Bislang bestimmen Richter und Staatsanwälte die Mehrheit der derzeit noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.
Gegen den Präsidenten kann nicht nur wie bislang wegen Hochverrats, sondern wegen aller Straftaten ermittelt werden. Allerdings ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament notwendig, um eine entsprechende Untersuchung an die Justiz zu überweisen.
Foto: REUTERSDem türkischen Staatschef hätten vor dem Referendum über das von ihm gewünschte Präsidialsystem zwei Ansprachen zu je zehn Minuten im Staatssender TRT zugestanden. Dass Recep Tayyip Erdogan darauf verzichtet hat, wie die Wahlbeobachter der OSZE vermerkten, dürfte Fernsehzuschauern in der Türkei kaum aufgefallen sein: Ohnehin wird jeder einzelne der täglichen Wahlkampfauftritte Erdogans live und in voller Länge von den meisten Sendern übertragen - und dann in den Fernsehnachrichten schier endlos wiederholt.
Wer keinen Fernseher hat, entgeht der präsidialen Wahlwerbung dennoch nicht, sofern er gelegentlich sein Haus verlassen muss. In Istanbul erstrecken sich Transparente mit Erdogans Konterfei an Häuserfronten über mehrere Stockwerke. Darauf wirbt der gütig dreinblickende Staatschef für „Evet“, also für ein Ja bei der Volksabstimmung an diesem Sonntag. Das „Hayir“-Lager der Nein-Sager kontert unter anderem mit kleinen Stickern, die an Laternenpfosten kleben.
Umfragen lassen es auch kurz vor dem Referendum nicht zu, einen Sieger vorherzusagen. Kein Wunder also, dass sich der Präsident - dem die Verfassung eigentlich Neutralität vorschreibt - bis zum Äußersten engagiert. Ein typischer Wahlkampftag besteht aus Auftritten bei mindestens zwei Massenveranstaltungen an verschiedenen Orten, zu denen Anhänger beispielsweise in Istanbul mit eigens dafür zur Verfügung gestellten Bussen und Fähren gekarrt wurden.
Am Abend dann noch ein langes TV-Interview, bei dem Erdogan Fragen von stets sehr wohlmeinenden Journalisten beantwortet. Überhaupt zeigt ein Blick ins türkische Fernsehen recht eindrücklich, wie ungleich der Wahlkampf abläuft. Mit dem Notstandsdekret 687 hat die Regierung der Wahlkommission (YSK) die Möglichkeit genommen, Privatsender zu bestrafen, die Parteien benachteiligen. Wenig erstaunlich, dass das Erdogan und seiner AKP zugute kommt.
Auch das Staatsfernsehen trägt aber kaum zur Chancengleichheit bei, wie nicht zuletzt eine Auswertung zeigt, die die pro-kurdische HDP verbreitete. Das Ergebnis: Zwischen dem 1. und 22. März räumte der staatliche Nachrichtenkanal TRT Haber der Präsidentschaft 1390 Minuten Sendezeit ein, der (nur auf dem Papier noch von Erdogan getrennten) AKP 2723 Minuten.
Die größte Oppositionspartei CHP verbuchte 216 Minuten, die von ihrem Parteichef Devlet Bahceli auf Erdogan-Kurs gezwungene MHP 48 Minuten. Die HDP - die durch die Inhaftierung ihrer Vorsitzenden, mehrerer Abgeordnete und vieler Mitglieder ohnehin kaum noch wahlkampffähig ist - kam auf eine glatte Null. Die HDP kritisiert außerdem „Schikanen“ der Polizei bei ihren Wahlkampfveranstaltungen. Auch die größte Oppositionspartei CHP bemängelt, das „Nein“-Lager werde behindert - bis hin zu tätlichen Übergriffen.
Erdogan und seine Mitstreiter haben Gegner des Präsidialsystems in die Nähe von Terroristen gerückt. Zwar haben sie nicht gesagt, dass jeder, der mit „Nein“ stimmt, ein Terrorist ist. Sie haben aber betont, dass alle „Terroristen“ mit „Nein“ stimmen würden. Mit Terroristen vermeintlich gemeinsame Sache zu machen, das kann besonders im geltenden Ausnahmezustand gefährlich werden. Verdächtige können bis zu 14 Tage in Polizeigewahrsam gehalten werden.
Auch Emma Sinclair-Webb von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) sieht den Wahlkampf durch den Ausnahmezustand eingeschränkt. So habe es der Notstand der Regierung erst ermöglicht, oppositionelle Bürgermeister in 82 mehrheitlich kurdischen Gemeinden durch staatliche Zwangsverwalter zu ersetzen. Gewählte politische Vertreter seien damit genau zu dem Zeitpunkt, als sie sich auf die „Nein“-Kampagne vorbereiten wollten, „aus dem Weg geräumt“ worden.
Außerdem seien im Ausnahmezustand die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und mehr als 1400 HDP-Funktionäre inhaftiert worden, sagt Sinclair-Webb. Besonders der inhaftierte HDP-Chef Selahattin Demirtas - der scharfzüngigste Kritiker Erdogans - fehlt dem unkoordinierten „Nein“-Lager schmerzlich.
Die Regierung hatte auch den Gegnern des Präsidialsystems einen fairen Wahlkampf versprochen. „So legitim es ist, „Ja“ zu sagen, so legitim ist es auch, „Nein“ zu sagen“, hatte Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu Ende Januar betont. „Wir garantieren, dass jeder unter gleichen und freien Bedingungen Wahlkampf betreiben kann.“
Ein türkischer Wahlexperte, der nicht namentlich genannt werden möchte, sieht diese Garantie nicht erfüllt. Die „Ja“-Seite missbrauche Staatsressourcen wie beispielsweise Flugzeuge für ihren Wahlkampf. Ihr stünden außerdem große Geldbeträge zur Verfügung, während die Gegenseite so gut wie mittellos sei. Der Experte kommt zu dem Schluss: „Alles an diesem Wahlkampf ist unfair.“