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KleinanlegerschutzgesetzZinsjäger aufgepasst: Bald sind mehr Anleihen für Privatanleger handelbar

Regulatorische Hürden schließen Kleinanleger bislang von einem Großteil der Unternehmensanleihen aus. Nun will die Europäische Union die Regeln für den Anleihekauf lockern.Philipp Frohn 26.05.2023 - 12:59 Uhr

Bekommen Privatanleger bald mehr Rechte?

Foto: dpa

Apple ist das wertvollste Unternehmen der Welt. Dass Apple pleitegeht, gilt als unwahrscheinlich. Wer dem Smartphone-Hersteller also Geld leiht, kann davon ausgehen, dass er es auch wiedersieht. Das macht Apple-Anleihen zu einem sicheren Investment – und zu einem lohnenden: Anleger kämen mit Apple-Anleihen auf Renditen von bis zu fünf Prozent.

Der Konjunktiv ist hier angebracht, ebenso wie bei vielen anderen Unternehmensanleihen. Denn anders als Staatsanleihen, selbst solchen von bonitätsschwachen Staaten, sind viele Schuldtitel von Unternehmen für Privatanleger nicht handelbar.

Die Börse Stuttgart listet derzeit 68 Apple-Bonds mit unterschiedlichen Laufzeiten. Gerade einmal vier von ihnen sind auch für Privatanleger handelbar. Das liegt nicht nur an den teils hohen Einstiegshürden (einige Anleihen lassen sich erst ab 100.000 Dollar handeln). Auch bei vielen Zinspapieren mit kleineren Stückelungen von 1000 oder 2000 Dollar haben Privatleute keine Chance zu investieren.

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Der Grund: die sogenannte Make-Whole-Klausel. Die sieht vor, dass Emittenten eine Anleihe vorzeitig kündigen können und Anlegern die Zinsen bis zur Fälligkeit gemindert auszahlen müssen. Das kommt in der Praxis zwar selten vor, macht eine betroffene Anleihe aber aus Sicht der EU-Regulatoren zu einem „verpackten Produkt“ – und damit für Privatpersonen nicht handelbar. Im Fachjargon werden diese verpackten Produkte als PRIIPs bezeichnet („packaged retail and insurance-based investment products“).

Anleihen werden wieder attraktiv

Nun will die EU mit dem Kleinanlegerschutzgesetz den Handel mit Anleihen für Privatanleger öffnen. Geht es nach der EU-Kommission, könnten die Kauf-Restriktionen gelockert werden. Simon Guntrum, Regulierungsexperte an der Börse Stuttgart, erklärt die geplante Änderung so: „Finanzinstrumente, deren variable Rückzahlung auf einer Make-Whole-Klausel beruht, sollen nicht mehr als PRIIP eingestuft werden.“ In der Folge würden sie für Privatanleger handelbar. „Dies ist zu begrüßen, da sich die Möglichkeiten von Privatanlegern für Direktinvestments in Anleihen und für die Diversifizierung von Portfolios deutlich verbessern“, so Guntrum.

Dem Vorschlag der Kommission müssen noch EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen. Ob die geänderte Verordnung durchgeht und wann die Abstimmung stattfindet, ist noch nicht klar. Fest steht aber: Sie würde das Anleiheuniversum für Privatanleger stark erweitern. Die Börse Stuttgart listet rund 10.700 Unternehmensanleihen, von denen bislang nur ein Zehntel für Privatleute handelbar ist.

Sollte die Änderung kommen, stünden Kleinanlegern auf einen Schlag rund 7700 Unternehmensanleihen zum Handel offen und damit deutlich mehr als bisher, schätzt die Börse Stuttgart. Die übrigen Anleihen kämen wegen ihrer großen Stückelung weiterhin nur für institutionelle Investoren in Frage.

Die Deregulierung käme zu einem günstigen Zeitpunkt. Mit der Zinswende der Notenbanken im vergangenen Jahr erleben Anleihen nach jahrelanger Nullzinsphase  ein Comeback bei Investoren. Mit Zinspapieren kommen Anleger auf höhere Erträge als bei Tages- und Festgeld, und das bei soliden Schuldnern ebenfalls mit sehr überschaubarem Risiko.

Lesen Sie auch: Taktikspiele zur Hauptversammlung, Superstimmrecht für Gründer, kein Bezug neuer Aktien: Wie Unternehmen Kleinaktionäre abschrecken.

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