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Abgas-SkandalBGH erleichtert Weg zum Schadensersatz für Diesel-Kläger

Der Bundesgerichtshof hat die bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Thermofenster-Technik geändert. Für Zehntausende Käufer könnte sich die Chance auf Schadensersatz verbessern. 26.06.2023 - 12:26 Uhr

Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Foto: dpa

Drei Autobauer und mehr als 100.000 ihrer Kunden haben im Streit über Schadensersatz für Dieselautos gespannt auf dieses Grundsatzurteil gewartet – nun ist es da: Demnach müssen Autohersteller grundsätzlich Schadensersatz für Dieselautos mit Thermofenster-Technik zahlen, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag.

Den Käufern stehe dann ein Schadenersatz in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob Urteile von Gerichten auf, die Schadensersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, erklärte Richterin Eva Menges. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines Thermofenstern nachzuweisen.

Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt zum Motorschutz. Das ist nach EU-Recht prinzipiell möglich, die Grenzen dafür wurden durch Rechtsprechung infolge des Dieselskandals aber eng gezogen. Die Kläger können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Mit dem Urteil ändert der BGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach es keinen Schadensersatzanspruch gab, weil beim Thermofenster nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen sei. Der übergeordnete Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hatte dagegen entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung auch bei Fahrlässigkeit hat. Offen dazu sind noch mehr als 100.000 Verfahren in Deutschland.

Die Autobauer verweigerten bisher Schadensersatz, weil ihre Technik rechtlich einwandfrei und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt sei.

Lesen Sie auch: „Für viele Autozulieferer beginnt jetzt das Endspiel“

rtr
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