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SteueraffäreNoch eine Staatsanwaltschaft ermittelt zu Cum-cum-Deals

Jahrelang stockte die Aufarbeitung der Cum-cum-Deals, die den Staat Milliarden an Steuergeldern gekostet haben sollen. Nun erfuhr die WirtschaftsWoche: Eine weitere Staatsanwaltschaft ermittelt zu den Börsengeschäften.Lukas Zdrzalek 27.06.2023 - 16:25 Uhr

Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Mannheim zu Cum-cum-Börsendeals. Kommt es auch zu einer Anklage?

Foto: imago images

Die Ermittlungen zum Steuerskandal um Cum-cum-Deals sind umfangreicher als bislang bekannt: Zusätzlich zu Kölner Strafverfolgern beschäftigt sich mit der Staatsanwaltschaft Mannheim nun eine zweite deutsche Justizbehörde mit den Aktiengeschäften. Die Staatsanwaltschaft führe ein Verfahren gegen drei Verdächtige, sagte eine Sprecherin der Mannheimer Ermittler der WirtschaftsWoche. Die Sprecherin nannte keine Details zu den Verdächtigen und gab auch nicht preis, ob diese bei einer Bank oder einem anderen Finanzunternehmen gearbeitet haben oder immer noch arbeiten. 

Cum-cum-Geschäfte sollen den deutschen Staat ebenso wie Cum-ex-Deals Milliarden gekostet haben. Investoren handelten mit den Cum-cum-Geschäften wie bei den Cum-ex-Deals Aktien rund um den Tag, an dem börsennotierte Konzerne ihre Dividende auszahlen. Bei Cum-cum diente dieses Vorgehen ausländischen Besitzern deutscher Aktien dazu, hierzulande keine Abgaben auf die Dividenden zahlen zu müssen. Bei Cum-ex dagegen handelten ausländische wie heimische Investoren die Aktien, um sich vom Staat Steuern auf Dividenden erstatten zu lassen, die sie nie gezahlt hatten. 

Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt umfangreich zu Cum-cum

Die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-cum steht erst am Anfang: Bislang ist kein Investor angeklagt worden, der an den Deals beteiligt gewesen ist. Allerdings hat die WirtschaftsWoche bereits im Februar dieses Jahres berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln umfangreich zu Cum-cum-Geschäften ermittelt (lesen Sie diesen Text hier).

Noch ist auch nicht klar, ob sämtliche Cum-cum-Deals strafbar waren. Viele Banker und einige Steuerrechtsexperten halten manche der Geschäfte für legal, andere Kenner der Materien widersprechen dieser Auffassung vehement. 

Dagegen haben Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof, Cum-ex-Transaktionen bereits für strafbar erklärt. Mehrere Banker, die bei den Deals mitgemacht haben, müssen deshalb Haftstrafen absitzen. Und bald könnte ein weiteres Urteil in einem prominenten Cum-ex-Fall folgen: Im September beginnt der Prozess gegen den langjährigen Chef der Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius, der etliche der Steuergeschäfte mit aufgezogen haben soll.

Lesen Sie auch: Die Deka untersucht noch einmal ihre Cum-ex-Historie

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