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Übernahme durch UBSSteht Credit-Suisse-Aktionären eine Entschädigung zu?

Im März musste die Schweizer Großbank UBS ihre praktisch bankrotte Rivalin Credit Suisse übernehmen. Aktionäre kamen bei diesem Deal extrem schlecht weg, nun gibt es eine erste Klage. Die wichtigsten Antworten.Felix Petruschke 14.08.2023 - 15:21 Uhr

Um die Chance auf eine Entschädigung zu haben, müssen Anleger vor Gericht gehen.

Foto: REUTERS

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) hat am Montag Klage gegen die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eingereicht. Aus ihrer Sicht war die erzwungene Übernahme „ein Kuhhandel, bei dem der Kaufpreis willkürlich festgelegt“ worden sei.

Die Kläger berufen sich vor allem darauf, dass die Marktkapitalisierung der Credit Suisse bei Börsenschluss am letzten Handelstag vor der Übernahme 7,3 Milliarden Franken betrug; am 19. März 2023 wurde der Übernahmepreis jedoch mit nur 3 Milliarden Franken bekanntgegeben. Normalerweise erhalten Aktionäre bei einer Fusion zudem eine Prämie zum Börsenwert, die vom Substanzwert des Unternehmens abhängig ist. In diesem Fall wurde jedoch keine Prämie ausbezahlt.

Aktionäre, die sich der Klage der SASV angeschlossen haben, hoffen nun auf eine Entschädigung. Darüber hinaus soll das Umtauschverhältnis der Aktien einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der SASV vertritt nach eigenen Angaben rund 1000 Kleinaktionäre. Um sich der Klage anschließen zu können, müssen Anleger noch am Tag der Fusionsentscheidung Aktien der Credit Suisse gehalten haben, beziehungsweise Halter von American Depositary Shares (ADS) gewesen sein. Der Wohnort oder die Anzahl der Aktien spielen hingegen keine Rolle. Die Frist für die Klageeinreichung der SASV läuft an diesem Montag aus.

Juristisches Neuland

Wie die Erfolgsaussichten der Kläger sind, lässt sich nicht abschätzen. Die Sammelklage des SASV ist für die Schweiz in vielerlei Hinsicht juristisches Neuland. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es dort kein Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, erklärt Peter Gundermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp. Es gibt auch keine Präzedenzfälle, die als Orientierung für eine Einschätzung in Frage kommen.

Aus diesen Gründen formuliert selbst der SASV auf seiner Website recht vorsichtig: „Es ist schwierig, eine zuverlässige Prognose abzugeben, da es sich um einen außergewöhnlichen Fall handelt. Klar ist, dass die UBS einen sehr vorteilhaften Deal gemacht hat – auf Kosten der Aktionäre. Eine Garantie, dass Aktionäre am Schluss mehr erhalten, gibt es trotz des stoßenden Vorgehens der UBS jedoch nicht.“

Der SASV geht davon aus, dass sich das Verfahren über Monate hinziehen wird. Und es könnte nicht das einzige bleiben: Auch das juristische Start-up Legalpass wirbt derzeit um Betroffene und will bald eine eigene Sammelklage starten. Seit Juli beschäftigt sich zudem ein Untersuchungsausschuss des Schweizer Parlaments mit der Übernahme.

Lesen Sie auch: Credit Suisse: Rekonstruktion ihres Niedergangs.

Mit Material von dpa

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