Leoni: „Das Thema Schadenersatz läuft weiter“
Die Minderheitsaktionäre von Leoni, deren Aktien nichts mehr wert sind, sind in Karlsruhe gescheitert
Foto: dpaWirtschaftsWoche: Herr Nieding, das Bundesverfassungsgericht hat Ihre Verfassungsbeschwerde für die Leoni-Minderheitsaktionäre ohne Begründung abgelehnt. Wie hatten Sie die Chancen eingeschätzt, dass die Beschwerde angenommen wird?
Klaus Nieding: Die Chancen für solche Beschwerden sind immer 50/50. Da muss man als Anwalt realistisch sein. Wir waren uns natürlich sicher, dass wir einige gute Argumente haben. Sonst hätten wir die Beschwerde ja gar nicht erst eingereicht.
Glauben Sie, dass die Ablehnung Signalwirkung hat? Die Leoni-Aktionäre wurden im Rahmen eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz StaRUG praktisch enteignet – und sie sind die Ersten, die im Kampf dagegen durch alle Instanzen gehen.
Eine Signalwirkung hätte es gehabt, wenn wir gar nichts gemacht hätten für die freien Aktionären. Ich finde, dass man mit den Aktionären hier nicht ordentlich umgegangen ist. Es gibt Leute, die gucken mit Argusaugen auf die Causa Leoni. Deshalb geht man im Zweifel durch die Instanzen. Wir wissen, dass der Fall auch im Bundesjustizministerium auf Interesse stößt. Da hat man Sorge, dass das StaRUG missbraucht werden könnte.
Inwiefern missbraucht?
Es könnte dazu genutzt werden, dass sich ein Großaktionär alle Anteile am Unternehmen praktisch gratis sichert. Dafür ist das StaRUG nicht gedacht. Es gibt hier eine Lücke im Gesetz, die findige Menschen ausnutzen könnten.
Was können Sie nach der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde im Fall Leoni noch tun?
Das Thema Schadenersatz läuft unabhängig von der Verfassungsbeschwerde weiter. Wir haben ein Gutachten bei einem renommierten Insolvenzrechtler der Technischen Universität Dresden in Auftrag gegeben, zur Klärung der Frage, ob die Verwaltungsorgane von Leoni pflichtgemäß gehandelt haben und ob den Aktionären eventuell Schadenersatz zusteht. Es geht im Wesentlichen darum, dass Gesellschaften bei einem StaRUG-Verfahren auch Pflichten haben, um die Unternehmenseigner, also die Aktionäre, zu schützen. Wir sind der Meinung, dass Vorstand und Aufsichtsrat diesen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen sind.
Das lassen wir jetzt prüfen. Mehr können wir auf der anwaltlichen Ebene nicht mehr tun. Die Anlegerschutzgemeinschaft DSW ist aber parallel dabei, ihre politischen Kontakte auszuspielen, damit beim StaRUG nachgebessert wird.
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