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Bankrechtliche VereinigungVorstand verzockt Vereinsvermögen

Die Elite der deutschen Bankrechtler hat sich mit Lehman-Brothers-Papieren verhoben. Für den früheren Chef des Bankensenats am Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, ist die Affäre besonders peinlich.Florian Zerfaß 03.04.2014 - 06:00 Uhr

Der 11. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Vorsitzendem Gerd Nobbe (Mitte). Nobbe wurde schon mehrfach vorgeworfen zu bankenfreundlich zu urteilen

Foto: dpa/dpaweb

Der Elfte Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich schon reichlich Zorn von Anlegeranwälten zugezogen. Zu bankenfreundlich seien viele Urteile, zu feindlich gegenüber Anlegern. Besonders in der Kritik stand der von 1999 bis 2009 amtierende Vorsitzende Gerd Nobbe. Selbst Kollegen eines anderen BGH-Senats warfen Nobbes Senat einmal vor, eine EU-Verbraucherschutzrichtlinie „zu pervertieren“. Der Grund: Nobbe und Co. hatten Anlegern mal wieder Schadensersatz verweigert, nachdem diese von Banken über den Tisch gezogen worden waren.

Womöglich sieht Nobbe seine Tätigkeit jetzt aus einer anderen Perspektive. Von 2001 bis 2013 saß er im vierköpfigen Vorstand der Bankrechtlichen Vereinigung. In der versammeln sich die Cracks des Bank- und Kapitalmarktrechts in Deutschland, doch der frühere Vorstand um den damals amtierenden Bankensenats-Vorsitzenden Nobbe war nicht in der Lage, die Ausfallrisiken von Finanzprodukten richtig einzuschätzen.

Unbeantwortete Nachfragen

Der Vorstand schaffte es 2008, mehr als 70 000 Euro – einen Großteil des Vereinsvermögens – mit Zertifikaten der Pleitebank Lehman Brothers zu verzocken und sich hinterher in der Rolle des armen Anlegers zu beweinen. Im Protokoll der Mitgliederversammlung 2009 heißt es, die Postbank mit ihrer schlechten Beratung sei schuld: Es habe eine „ausdrückliche Versicherung“ gegeben, dass es sich um „eine den Vorstellungen des Vorstands entsprechende konservative Anlage“ handele. Also zeichnete der Verein im April 2008 die Zertifikate. Fünf Monate später war Lehman bankrott und die Papiere waren nicht mehr viel wert.

„Es ist unfassbar, dass die darauf reinfallen konnten“, sagt der Göttinger Anlegerschutzanwalt Reiner Fuellmich. „Ein Vorsitzender des Bankensenats am BGH hat ständig Fälle auf dem Tisch, bei denen es um die Risiken von Finanzprodukten geht. Natürlich hätte der das Emittentenrisiko erkennen müssen. Anfang 2008 gab es in den Zeitungen auch schon Berichte über die heraufziehende Finanzkrise.“ Nobbe scheint die Sache unangenehm zu sein, er lässt Nachfragen unbeantwortet. Laut der Protokolle war die Existenz der Vereinigung wegen der Fehlspekulationen nicht gefährdet.

Um ihr Geld bangen die Bankrechts-Experten aber weiter: Welche Quote am Ende zu erzielen sein wird, steht laut aktuellem Vorstand noch nicht fest. 2013 wurden die Papiere aus dem Vermögen ausgebucht – mickrige 1,22 Prozent Kapitalrückfluss standen in Aussicht. Insofern hat die Bankrechtliche Vereinigung einen guten Zweck erfüllt, wenn auch ganz anders als geplant: Die Mitglieder bekamen einen Eindruck, wie die Perspektive geschädigter Anleger aussieht. Ein vielleicht lehrreicher Einblick – auch für Nobbe, der immer noch mit Anlegerangelegenheiten befasst ist: Als Ombudsmann für den Fonds-Bundesverband BVI bearbeitet er Beschwerden von Fondszeichnern, die Verluste erlitten haben.

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