Liebe am Arbeitsplatz „Eine normale Liebesbeziehung darf man haben“

Quelle: Dmitri Broido

Der McDonald's-Chef musste wegen einer Beziehung mit einer Mitarbeiterin gehen. In Deutschland wäre so eine Entlassung nicht möglich. Eine Anwältin warnt jedoch: Privates ist im Job tabu.

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Die einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer Angestellten hat McDonald's-Vorstandschef Steve Easterbrook den Job gekostet. Die Entlassung des US-Managers wirft die Frage auf: Wie sieht es bei Liebe am Arbeitsplatz rechtlich in Deutschland aus? Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Die Expertin gibt mit Blick auf den Fall Easterbrook grundsätzlich Entwarnung. Sie rät Paaren aber dringend zur Zurückhaltung – und sieht Frauen häufig in der schwächeren Position.

WirtschaftsWoche: McDonald's hat kürzlich seinen Vorstandschef entlassen, weil dessen Beziehung mit einer Mitarbeiterin bekanntgeworden ist. Der Konzern untersagt derartige Liebesverhältnisse zwischen Angestellten wegen möglicher Interessenskonflikte. Eine solche Entlassung wäre in Deutschland nicht möglich, korrekt?
Nathalie Oberthür: Nein, solche Vorgaben, die das Privatleben von Mitarbeitern betreffen, sind in Deutschland nicht zulässig.

Woran liegt das?
In Deutschland ist es so, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen darf. Diese Weisungen beziehen sich aber auf sein Dienstverhalten und nicht auf sein Privatverhalten. Das heißt, man kann ihn anweisen, sich im Betrieb neutral zu verhalten. Man darf sagen: Ihr dürft eure Liebesbeziehung im Betrieb nicht ausleben. Aber man darf nicht sagen: Ihr dürft keine Liebesbeziehung haben.

Geht den Arbeitgeber eine Affäre rein gar nichts an?
Wenn sich aus der Affäre Interessenskollisionen ergeben, darf man verlangen, dass diese offengelegt werden. Man darf also verlangen, dass eine Führungskraft öffentlich macht, dass sie eine Liebesbeziehung mit einer Mitarbeiterin hat, damit der Arbeitgeber mögliche Konflikte lösen kann. Bei Auszubildenden wird es ohnehin problematisch. Ich darf zum Beispiel einem strategischen Einkäufer vorschreiben, dass er mir mitteilt, wenn er eine Liebesbeziehung zu einem Lieferanten hat. Aber die Beziehung an sich zu untersagen, das geht nicht.

Sie hatten die Auszubildenden erwähnt...
Dass der Ausbilder eine Liebesbeziehung mit Auszubildenden anfängt, kann man untersagen. Das liegt zum einen am Alter. Unabhängig davon hat der Ausbilder eine besondere Fürsorgepflicht.

Das wäre der einzige Fall, der rein rechtlich klar geregelt ist?
Ja.

Ab welchem Zeitpunkt sollte eine Beziehung publik gemacht werden?
Man muss eine Beziehung grundsätzlich nicht ungefragt offenlegen. Ich meine, dass man einer Führungskraft eine solche Verpflichtung vielleicht auferlegen kann. Aber wenn diese nicht besteht – und die gibt es eigentlich nicht so oft in deutschen Unternehmen – dann muss man das nicht tun. Es sei denn, man erkennt als Arbeitnehmer: Ich habe hier einen Interessenkonflikt. Aber das wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein. Die normale Liebesbeziehung am Arbeitsplatz darf man haben.

Ist das Anzeigen eines Interessenkonflikts im Arbeitsvertrag geregelt?
Nein. Das regelt man nicht in Arbeitsverträgen. Das wird möglicherweise in Betriebsordnungen geregelt. Man kann auch eine allgemeine Anweisung geben: Wenn eine Beziehung einen Interessenkonflikt darstellt oder begründen kann, muss sie offengelegt werden. Und man kann verlangen, dass private Beziehungen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit nicht ausgelebt werden. Das war's eigentlich. Man kann die Beteiligten auch räumlich trennen, wenn man das Gefühl hat, das beeinträchtigt die Arbeit.

Mal angenommen, ein Chef und seine Sekretärin fangen eine Affäre an. Zu welchem Verhalten würden Sie beiden Parteien aus arbeitsrechtlicher Sicht raten?
Ich würde empfehlen, sich im Betrieb neutral zu verhalten. Es kommt ja durchaus häufig vor, dass Menschen am Arbeitsplatz zusammenfinden. Aber man muss das ja nicht in den Betrieb tragen. Das ist Privatsache und das sollte man auch privat zu Hause lassen. Was man nicht tun darf und wo der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, ist zu sagen: Ich will den Betriebsfrieden nicht gestört wissen. Wenn man Streitereien von zu Hause mitbringt und im Büro weiter zankt, dann kann das natürlich irgendwann auch schwierig werden.

Also vor den Kollegen lieber erst einmal schweigen?
Das ist individuell verschieden. Wenn man eine verfestigte Beziehung hat oder heiratet, wird man das irgendwann auch mitteilen. Nicht wirklich gefestigte Beziehungen wird man demgegenüber vielleicht besser für sich behalten.

Gibt es weitere eindeutige Sachen, die man unterlassen sollte, beispielsweise private Nachrichten im Firmen-Chat?
Ja, aber das bezieht sich nicht nur auf Liebesbeziehungen. Private Sachen sollte man allgemein auch privat halten. Alles, was nicht dienstlich ist, hat am Arbeitsplatz eigentlich nichts zu suchen. Egal, ob Sie ihre Liebesbeziehung oder Fußballergebnisse ausdiskutieren: Sie arbeiten nicht.

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