Coronavirus und Dienstreisen Müssen Angestellte trotz Virusgefahr nach China reisen?

Die chinesische Regierung hat die besonders schwer von der neuen Lungenkrankheit betroffene Millionenmetropole Wuhan praktisch abgeriegelt. Quelle: dpa

In China sind rund 600 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, die Weltgesundheitsorganisation ist alarmiert. Können deutsche Angestellte Dienstreisen dorthin verweigern? Arbeitsrechtler Gunnar Roloff klärt auf.

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Seit Ende Dezember hat sich ausgehend von der chinesischen Stadt Wuhan ein neuartiges Coronavirus ausgebreitet. Zu den Symptomen der Erkrankung gehören Fieber, Husten und Atemprobleme. Bis jetzt sind rund 600 Fälle in China offiziell bestätigt und mindestens 17 Menschen daran gestorben. Auch in anderen asiatischen Ländern und in den USA sind vereinzelt erste Fälle aufgetreten. Noch scheint 2019-nCoV sich nicht zu einer für Millionen bedrohlichen Epidemie auszuwachsen. Laut Robert-Koch-Institut ist der Übertragungsweg von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt möglich, es sei bereits eine „begrenzte Übertragung von Mensch zu Mensch“ aufgetreten. Behörden und Weltgesundheitsorganisation sind besorgt.

WirtschaftsWoche: Herr Roloff, können Arbeitnehmer zu Reisen nach China verpflichtet werden – auch wenn dort gerade mehrere Hundert Menschen an einem neuen, gefährlichen Coronavirus erkrankt sind?
Gunnar Roloff: Der Arbeitnehmer hat im Moment kein Recht, eine ihm angeordnete Dienstreise mit dem Hinweis auf das Virus zu verweigern. Voraussetzung ist, dass er laut Arbeitsvertrag grundsätzlich zu derartigen Dienstreisen verpflichtet ist. Das dürfte bei denjenigen, die häufiger nach China reisen, aber der Fall sein.

Gibt es ein Szenario, in dem der Arbeitnehmer die Reise doch verweigern könnte?
Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt, dann ist das ein solches Szenario. Aber das ist im Moment nicht der Fall. Arbeitgeber sollten regelmäßig überprüfen, ob sich daran etwas ändert.

Gunnar Roloff ist Fachanwalt für Arbeitsrecht der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis in Rostock. Quelle: Presse

Man kann also streng genommen zur Dienstreise nach China verdonnert werden – auch wenn man Angst vor einer Ansteckung hat. Wie sollte der Arbeitgeber dies am besten durchsetzen?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und sollte sich sensibel verhalten, wenn Mitarbeiter in so ein Verbreitungsgebiet einer gefährlichen Krankheit reisen müssen. Er sollte wachsam sein und Hinweise zum Beispiel zu Präventionsmöglichkeiten und zur aktuellen Entwicklung zur Verfügung stellen, die Mitarbeiter auf dem Laufenden halten.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter trotzdem sagt: Mir ist das zu unsicher, ich fliege nicht nach China.
Dann hat der Arbeitgeber Sanktionsmöglichkeiten, von der Abmahnung bis – im Wiederholungsfall – zur Kündigung. Der Arbeitnehmer darf die Reise nur ablehnen, wenn sie ihm unzumutbar ist. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in diesem Fall wäre Unzumutbarkeit erst gegeben, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt.

Abmahnung und Kündigung klingt aber schon sehr nach Eskalation – wäre ein wenig Verständnis nicht auch angebracht?
Natürlich. Zunächst sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren und aufklären und auch beruhigen. Sonst kommt Unruhe in der Belegschaft auf, daran kann der Arbeitgeber ja gar kein Interesse haben. Und aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung sollte er eher diesen Weg gehen als mit Abmahnungen zu drohen.

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