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Der Fall GelbhaarWie umgehen mit Anschuldigungen zu sexueller Belästigung?

Wenn der Vorwurf der sexuellen Belästigung vage bleibt oder sich womöglich gar als falsch herausstellt, gilt vor allem: Ruhe bewahren.Celine Imensek 22.01.2025 - 11:31 Uhr

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen).

Foto: dpa Picture-Alliance

Es ist eine heikle Situation, in der die Berliner Grünen gerade stecken – und es sieht so aus, als ob alle Beteiligten dabei verlieren. Der Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar war im Dezember der sexuellen Belästigung beschuldigt worden. Doch nun ist ein wichtiges Indiz zerbröselt. 

Die Zeugin mit den schwersten Vorwürfen existiert laut Recherchen des „Tagesspiegel“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Es deutet derzeit einiges darauf hin, dass eine Grünen-Politikerin gegen ihren Parteikollegen intrigiert hatte. Weiteren Hinweisen auf ein Fehlverhalten von Gelbhaar geht eine Kommission immer noch nach. Die Bundestagskarriere des Abgeordneten ist in jedem Fall schwer beschädigt. Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, verlor er seine Direktkandidatur für die anstehende Bundestagswahl und nahm seine Nominierung um einen Landeslistenplatz zurück.

Die Grünen stehen damit vor einem Dilemma, in das auch Unternehmen geraten können: Einerseits hat die Metoo-Debatte die Öffentlichkeit für sexuelle Belästigung sensibilisiert. Andererseits gilt auch in solchen Fällen erst einmal die Unschuldsvermutung. Die richtige Balance zu finden ist schwierig. Wie also umgehen mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung?

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Die Regeln der guten Unternehmensführung sehen vor: Unternehmen müssen Hinweise auf Fehlverhalten – egal welcher Art – intern untersuchen. Ein BGH-Urteil hat diese Pflicht 2017 bekräftigt. Doch oft ist innerhalb von Firmen nicht geregelt, welche Verstöße geahndet werden. 

„Bei Vorfällen wie Betatschen auf der Weihnachtsfeier oder unsäglichen Kommentaren im Businessmeeting ist man oft überrascht, dass sich Unternehmen zunächst die Frage stellen, ob das überhaupt zu untersuchen ist“, sagt die Compliance-Expertin Nicole Willms.

Bei Sexualität fehlt die Sprache

Dazu kommt, dass Personal oft nicht geschult ist, um angemessen mit der Situation umzugehen. „Führungskräften fehlt zum Thema Sexualität teilweise schlichtweg die Sprache“, gibt der Anwalt Sascha Kuhn zu Bedenken, der mit Willms seit Jahren gemeinsam Unternehmen zu Compliance-Fragen berät.

Die beiden empfehlen deshalb, sich externe Hilfe zu holen. Die eigene Personalabteilung ist in vielen Unternehmen zu nah an den Betroffenen, kennt sie aus der Mittagspause oder vom Betriebsausflug. 

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Sobald Vorwürfe laut werden, ist zügiges Handeln gefragt: „Diese Themen auszusitzen, geht eigentlich immer schief. Schnell weiß die ganze Abteilung oder im schlimmsten Fall die Presse davon“, gibt Kuhn zu bedenken.

Während die Untersuchung läuft, sollten Führungskräfte das mutmaßliche Opfer und den Beschuldigten trennen. Oft wird deshalb einer von beiden freigestellt. Auch um in diesen Fällen den Schaden der Betroffenen zu mindern, sollte das Unternehmen schnell agieren.

Nicht verpflichtet, Fälle der Polizei zu melden

Wenn alle Hinweise in einem Fall abgearbeitet sind, ist es Sache des Unternehmens, wie es mit dem Beschuldigten weiter verfahren möchte. „Im Arbeitsrecht geht es immer um Prognosen. Wie schwerwiegend sind die Vorwürfe, wie belastbar die Hinweise und welche Maßnahmen sollte man deshalb ergreifen?“, sagt Nicolai Behr, der seine Klienten als Compliance-Anwalt vor allem bei internen Untersuchungen berät.

Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass sich jemand fälschlicherweise beschwert hat. Auch dann hat ein Unternehmen Spielraum. Denn obwohl Verleumdung genauso wie sexuelle Belästigung strafbar sein kann, ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, derartige Fälle der Polizei zu melden. Betroffene, aber auch Kollegen oder Angehörige, die von der Sache etwas mitbekommen haben, können immer Strafanzeige stellen.

Doch selbst ohne polizeiliche Meldungen sind solche Vorwürfe für denjenigen belastend, der im Verdacht steht, eine Kollegin oder einen Kollegen sexuell belästigt zu haben. Auch wenn der Ärger dann groß ist, rät der Compliance-Experte Behr zu Besonnenheit. Wer den Beschuldiger konfrontiert, eskaliert die Lage womöglich noch. Selbst wenn die Absicht dahinter steht, das Problem zu klären.

Prioritäten abwägen

Im Fall Gelbhaar hat der Politiker die Beschuldigungen zwar immer zurückgewiesen. Gleichzeitig aber auch seine Kandidatur über die Landesliste zur Bundestagswahl aufgegeben. Das mag aus individueller Sicht klug sein, um mit den eigenen Ressourcen sorgsam umzugehen: Warum noch für ein Mandat kämpfen, auf das man angesichts solch schwerer Vorwürfe kaum eine Chance hat? Andererseits fassen manche den Schritt als Schuldeingeständnis auf.

Laut Willms gibt es für diejenigen, die der sexuellen Belästigung beschuldigt werden, nicht den einen richtigen Weg: „Man sollte seine beruflichen und privaten Prioritäten auf einen Zettel schreiben, abwägen, was einem am wichtigsten ist und dann entsprechend reagieren“, rät die Anwältin, die an der Frankfurt School of Finance & Management unterrichtet. Auch dann kann externe Hilfe unterstützen – in rechtlichen, strategischen sowie kommunikativen Fragen.

Die Gespräche zu Hause sind dabei ebenso entscheidend. Bei seinen Klienten sieht der Compliance-Anwalt Kuhn oft, dass Beschuldigte versuchen, die Vorwürfe vor dem Ehepartner geheim zu halten. Nicht unbedingt, weil die Anschuldigungen stimmen. Sondern oft auch, um den Partner zu schützen. 

„Das ist fatal. Da entsteht ein Nebenschauplatz, der für den Betroffenen eine extreme zusätzliche Belastung bedeutet“, weiß Kuhn und rät deshalb zu Offenheit. Denn jede Unterstützung kann in solchen Zeiten den Unterschied machen.

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