EU-Kleinanlegerstrategie: Neue Anlegerregeln lassen auf sich warten
Gerade erst ging es richtig los, da ist auch schon wieder Pause: Die Verhandlungen in der Europäischen Union zur sogenannten Kleinanlegerstrategie pausieren. Mit diesem neuen Regelwerk will die EU den Verbraucherschutz stärken und den Zugang für Privatanleger zum Kapitalmarkt verbessern.
Im März startete der Trilog: das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der EU-Ministerrat begannen Verhandlungen über den Entwurf der EU-Kommission zur „Retail Investment Strategy“, wie es auf Englisch heißt. Nach dieser letzten Phase muss das EU-Parlament über das Ergebnis abstimmen. Nun aber wurde der Trilog fürs Erste gestoppt.
Wie die „Börsen-Zeitung“ berichtet, hat die polnische EU-Ratspräsidentschaft einen Trilog-Termin für den 3. Juni abgesagt. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten, so die Begründung, zu unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man den vorliegenden Text vereinfachen könne. Ende Juni endet turnusmäßig der Vorsitz der Polen im Ministerrat. Dann übernimmt Dänemark. Laut „Börsen-Zeitung“ wollen die Polen es nun den Dänen überlassen, den Trilog voranzutreiben.
Die Verzögerung ist für Anleger vor allem aus einem Grund frustrierend: Im Rahmen der „Retail Investment Strategy“ diskutiert die EU auch über neue Regeln für den Handel von Unternehmensanleihen. Diese dürfen an Privatanleger bisher nur dann verkauft werden, wenn es ein Basisinformationsblatt gibt. Das ist oft nicht der Fall. Der überwiegende Teil der Unternehmensanleihen auf dem Markt ist daher für Privatanleger nicht handelbar, selbst wenn die Papiere in ausreichend kleinen Stückelungen kommen, also schon für überschaubare Summen gekauft werden können.
Streit und Verzögerungen
Die „Retail Investment Strategy“ entwickelt sich allmählich zum Mammutprojekt. Der erste Entwurf der EU hatte einen Aufschrei aus der Versicherungs- und Finanzbranche zur Folge: Angedacht war ein EU-weites Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzprodukten. Nach hitzigen Diskussionen wurde ein solches pauschales Verbot wieder abgeräumt.
Mit dem vorliegenden Entwurf zeigen sich Versicherer und Verbraucherschützer gleichermaßen unzufrieden. Den einen gehen die geplanten Änderungen, etwa neue Transparenz- und Berichtspflichten, zu weit. Die Versicherungsbranche fürchtet ein „Bürokratiemonster“. Verbraucherschützern wiederum gehen die angedachten Neuerungen zum Anlegerschutz nicht weit genug. Sie fordern strengere Regeln für den Finanzvertrieb und die Beratung.
Neben Streitigkeiten gab es immer wieder Verzögerungen. Der Trilog hätte eigentlich schon im Herbst vergangenen Jahres starten sollen. Letztlich war es erst in diesem Frühjahr so weit. Nun ist also schon wieder Pause – ein schlechtes Zeichen für den weiteren Fortgang der Verhandlungen.
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