Genussscheine Saftige Rendite für Anleger und Genießer

Als alternatives Investment bieten Genussscheine risikobereiten Anlegern die Chance, die Verzinsung ihres Depots aufzubessern. Wie die Papiere funktionieren, welche Scheine empfehlenswert sind.

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Weingut Kuntz: Sybille Kuntz nimmt Kapital über Genussscheine auf und zahlt Anleger mit Mosel-Riesling aus. Quelle: Christof Mattes für WirtschaftsWoche

Risikokapital geht in Deutschland nicht nur in die hippe Hauptstadt Berlin, Crowdfunding machen nicht nur Kapuzenpulliträger aus Kreuzberg. Auch an eher beschaulichen Orten wird Kapital nachgefragt und verteilt, so etwa an der Mosel: Im Weindorf Lieser, gut auf der halben Strecke zwischen Koblenz und Trier, wirbt Sybille Kuntz Risikogelder ein.

Ihr Instrument sind keine direkten Anteile an ihrem Unternehmen – einem Weingut –, sondern Genussscheine, eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Mit dem Kapital, das sie durch Ausgabe dieser Papiere hereinholte, konnte Kuntz ihr Geschäft schon erheblich ausbauen. Ihre Weinbergflächen mit den besten Steillagen hat sie seit Mitte der Neunzigerjahre von 2,5 Hektar auf heute über 13 Hektar vergrößert. Jetzt will die Winzerin „weiter expandieren und investieren“. Für „erstklassige Parzellen, für neue Maschinen zur Traubenannahme und Weinverarbeitung, für Edelstahltanks und für die Kellererweiterung“ können Anleger seit dem 1. März neue Genussscheine zeichnen, sprich: erwerben. Die limitierten und nummerierten Papiere gibt es ab 2500 Euro. 2500 Euro werden mit 6,0 Prozent verzinst, 5000 Euro mit 6,5 Prozent und 10 000 Euro mit 7,0 Prozent. Die Mindestlaufzeit der Papiere beträgt fünf Jahre.

Verzinsung fürs Weinregal

Genussscheine sind eine eher seltene Anlagemöglichkeit für risikobereite Investoren. Wer bereit ist, Prospekte zu wälzen und die Entwicklung der Emittenten der Papiere zu verfolgen, der kann in Zeiten extrem magerer Zinsen einen Extra-Kick im Depot schaffen. „Am Anfang einer möglichen Investition in einen Genussschein sollte immer eine klassische Bilanzanalyse des Emittenten stehen“, sagt Oliver Eichmann, Genussscheinexperte bei der Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft DWS in Frankfurt. Läuft nicht alles glatt, wie aktuell etwa im Fall des Windparkbetreibers Prokon, dann ist schnell ein Großteil des eingesetzten Kapitals verloren.

Wer Interesse an den Scheinen von Sybille Kuntz hat, sollte zudem noch Weinkenner sein. Zum Ende eines jeden Jahres fließt nämlich kein Bargeld auf das Konto des Anlegers. Der darf sich vielmehr eine Auswahl an Moselweinen zusammenstellen, nach der jeweils gültigen Preisliste des Weinguts. Wer zum Beispiel 2500 Euro investiert hat, erhält eine Riesling-Verzinsung im Gegenwert von 150 Euro als Weinkiste geliefert.

Klassische Genussschein-Emittenten dagegen zahlen bar. Die Papiere, es gibt sowohl außerhalb der Börse verkaufte als auch börsennotierte, verbriefen Anlegern das Recht auf eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten.

Anspruch auf Kapitalrückzahlung

Vor allem Banken haben Genussscheine herausgegeben. Da Anleger jedoch meist ohnehin relativ viel Kapital auf Bankkonten geparkt haben, sollten sie aus Gründen der Risikostreuung lieber zu Scheinen von Emittenten außerhalb der Finanzbranche greifen. Die Papiere sollten zudem an der Börse gehandelt werden, damit Anleger problemlos jederzeit verkaufen können. Außerdem sollte die Stückelung privatanlegerfreundlich sein; Papiere mit einem Nennwert von 50.000 oder 100.000 Euro fallen deshalb weg.

Nach diesen Kriterien kommen Scheine des Medienkonzerns Bertelsmann, des Medizintechnikers Drägerwerk, des Chemie- und Logistikunternehmens PCC und der Beteiligungsholding Magnum als Investitionen infrage. Deren börsennotierte Genussrechte verbriefen dabei nicht nur einen regelmäßigen Anspruch am Gewinn des jeweiligen Unternehmens, sondern sie gewähren auch Gläubigerrechte ähnlich denjenigen von Anleihen. Anleger haben, anders als Aktionäre, deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Kapitals. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Inhaber eines Genussscheines aber kein Stimmrecht.

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