Kollaps droht Retten Sie jetzt Ihr Geld aus dem grauen Markt!

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Chancen auf Rettung

Wo das Geld jetzt sicher ist
Bargeld Quelle: Sebastian_Wolf
Goldbarren und -münzenDas Edelmetall ist die Notfallreserve außerhalb des Finanzsystems schlechthin. Wer mit dem Schlimmsten rechnet, hofft, dass er kleinere Goldmünzen gegen Lebensmittel oder Medikamente tauschen kann, wenn Banken ihn nicht mehr mit Bargeld versorgen. Verwahren Anleger ihr Gold allerdings im Bankschließfach, kann es nach einer Bankpleite dauern, bis sie Zugriff bekommen. In Krisenzeiten fällt der Goldpreis mitunter. Großanleger wie Hedgefonds müssen ihren Goldbestand verkaufen, um flüchtende Anleger auszuzahlen. Da in Panikphasen andere Anlagen wie Aktien oder Anleihen stark an Wert verlieren oder illiquide werden, ist Gold dann eine der wenigen Anlagen, die sie noch zu Geld machen können. Quelle: dpa
Spareinlagen: Sparkassen/VolksbankenIhren Kunden versprechen Sparkassen, Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken, dass sie Pleiten der zu ihrer jeweiligen Gruppe gehörenden Institute im Vorfeld verhindern. Meist geschieht das über Fusionen von schwachen mit stärkeren Mitgliedern. Kommt es zu keiner Pleite, muss auch kein Geld gerettet werden. Dadurch sollen auch Zertifikate und Anleihen vor einem Totalverlust sicher sein. Das ist ein Unterschied zu anderen Einlagensicherungssystemen. Die Solidarität funktionierte bislang, könnte aber bei der Schieflage großer Institute überstrapaziert werden. Quelle: dpa
Fresenius Quelle: Pressebild
Deutsche Börse Quelle: dapd
Investmentfonds Quelle: Wolfgang - S - Fotolia
Sparschwein Quelle: Edel Rodriguez

Zweifelhafte Produktanbieter können dem Gesetz entkommen, wenn sie sich das richtige Anlagevehikel ausgesucht haben. Laut Strafgesetzbuch liegt Kapitalanlagebetrug vor, wenn etwa ein Produktanbieter in Prospekten falsche Angaben macht oder Umstände, die sich für den Anleger negativ auswirken, verschweigt.

Bedient ein Anbieter etwa Zinsen der Altanleger aus neuen Anlegergeldern, obwohl das Geld in erneuerbare Energien gesteckt werden sollte, wäre dies aber trotzdem kein Kapitalanlagebetrug. Denn den kann es nur mit Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen und Unternehmensbeteiligungen wie geschlossenen Fonds geben.

Angesichts des Prokon-Skandals verteilen Politiker jetzt Beruhigungspillen. „Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten“, lässt sich etwa Bundesjustizminister Heiko Maas zitieren. Es sei „ein wichtiger Schritt, dass die BaFin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält“.

Dumm nur, dass Anleger auf der Internet-Seite der BaFin nicht einen einzigen Hinweis auf Prokon finden. Wer die Bundesanstalt besser kennt als Minister Maas, der weiß, dass die BaFin Kapitalanlagen und deren Anbieter nur auf formale gesetzliche Kriterien hin prüfen darf. Da es keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte betreibt, untersteht Prokon nicht der Aufsicht.

Es führt eben kein Weg daran vorbei: Die Verantwortung für sein Investment kann und will dem Anleger niemand abnehmen.

Staatsanwälte stoppen zweifelhafte Anbieter häufig erst, wenn es zu spät ist – so wie Stephan Schäfer und Jonas Köller von S&K. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft mit einem Teil der Anlegergelder ihren aufwendigen Lebensstil bestritten haben. Bei Partys ließen die beiden es gern krachen.

Welche Ansprüche Anleger bei geschlossenen Fonds haben und wie sie ihr Geld retten können

Seit März 2013 sitzen sie wegen mutmaßlichen Anlagebetrugs in U-Haft. Der Prozess wird aber wohl erst 2015 stattfinden, heißt es in der Staatsanwaltschaft. Die hat sich offenbar übernommen: 1.200 Polizisten haben an 130 Orten Tonnen von Unterlagen beschlagnahmt. Die werden seit einem Jahr ausgewertet.

Ganz hinten in der Schlange

Auch wenn ein Anbieter bereits in Schieflage geraten ist, haben Anleger Chancen, ihr Geld zumindest teilweise zu retten. Wie groß die sind, hängt davon ab,

  • wie das Investment rechtlich gestrickt ist, also welche Kündigungs- und Haltefristen vorgesehen sind sowie welchen Rang der Anleger als Gläubiger hat;
  • ob Sachwerte vorhanden sind, die sich im Insolvenzfall verwerten lassen;
  • wie viel Kredite in dem Konstrukt stecken, weil Banken in der Regel den ersten Zugriff haben;
  • wer den Anleger beraten hat, weil der Berater bei einer Schadensersatzklage unter Umständen auch dann haften muss, wenn der Anbieter schon insolvent ist.
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