Anleger sollten hellhörig werden, wenn:
- Fondsinitiatoren auf Anfragen nach dem Verbleib von investiertem Kapital nur ausweichend oder wenig plausibel antworten;
- sie Adressenlisten der übrigen Gesellschafter nicht rausrücken wollen;
- keine oder nur veraltete Geschäftsberichte herausgegeben werden;
- unklar ist, wofür das eingezahlte Kapital verwendet werden soll;
- nachträglich Finanzierungsmodelle eingeführt werden sollen, nach denen Anlegergelder zu Sanierungszwecken zwischen einzelnen Fonds hin- und hergeschoben werden können.
Ein solches Modell (Cash-Pool) versuchte auch die heute insolvente Wölbern Invest durchzudrücken. Viele Anleger wehrten sich, weil sie mit ihrer finanziell gesunden Beteiligung nicht in den Strudel angeschlagener Fonds geraten wollten.
Pistole auf der Brust
In der Krise wird der Umgangston gegenüber den Anlegern rauer. Prokons Drohung mit der Insolvenz ist ein im Graumarkt schon weitverbreiteter Schachzug, um Anleger bei der Stange zu halten. So verschickte der Hamburger Schiffsfondsanbieter Ownership Treuhand am 8. Januar ein Schreiben an Anleger des Schiffs-Dachfonds Ownership IV: „Achtung. Bei Scheitern des Finanzierungskonzepts besteht die konkrete Gefahr des Verlustes aller Schiffe sowie des Einzugs der bestehenden Haftungsforderungen durch den Insolvenzverwalter.“ Ownership machte Druck, weil bis Anfang Januar nur 6,25 Prozent der Anlegergelder überwiesen waren, die laut Anbieter nötig wären, um den Fonds zu retten.
Aussicht auf Schadenersatz oder einen Vergleich besteht, wenn...
verschwiegen oder nicht detailliert genug offengelegt haben. Dies gilt auch, wenn der Prospekt die Höhe der Vergütung und deren Empfänger korrekt angibt.
Investment beworben wurde, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, oder sie zum Beispiel einem älteren Sparer zur Altersvorsorge empfohlen wurde.
mit sich selbst zum Nachteil der Anleger gemacht hat. Beispielsweise verkauft eine Reederei Schiffe überteuert an hauseigene Fonds, ohne dass dies im Prospekt steht.
zweckentfremdet wird. So warb beispielsweise die Commerzbank Geld für Filmfonds ein, das aber nur zu einem Bruchteil in die Filmproduktion floss.
falsche Angaben enthält, beispielsweise über die Höhe der Kosten oder unternehmerische Risiken.
beschlossenen Änderungen der Geschäftsgrundlagen juristisch angreifbar sind. Dazu gehören etwa der zeitweise Verzicht auf Mieten oder die Verpflichtung, Geld in einen kriselnden Fonds nachzuschießen.
Besonders dreist ging die EST Elbe Schiffstreuhand vor. Im Herbst 2013 warnte sie die Anleger des Schiffsfonds MS Uranus: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie als Folge Ihrer Nichteinzahlung der ausstehenden Einlage möglicherweise von dritter Seite ein persönliches Mitverschulden von Ihnen an einer verschleppten Insolvenz trifft.“ Die Anleger sollten auch hier Geld nachschießen.
„Das Schreiben bewegt sich an der Grenze zur Nötigung und ist juristisch fragwürdig konstruiert“, sagt der Münchner Anwalt Jürgen Klass.
Das gerade eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch soll geschlossene Beteiligungen stärker regulieren. Fonds dürfen jetzt nur noch maximal 60 Prozent ihrer Anlagen auf Kredit kaufen. Ändern sie ihre Anlagebedingungen, müssen 75 Prozent der Anleger zustimmen, und die Gesamtkosten müssen im Prospekt angegeben werden.
Zudem müssen Anbieter geschlossener Fonds bis 21. Juli 2014 eine Zulassung bei der Finanzaufsicht BaFin beantragen. Nur wenn ihre Geschäftsführer nachweisen können, dass sie zuverlässig und fachlich geeignet sind, sollen die Aufseher einen Stempel auf die Lizenz drücken. Doch die Regulierung hat Lücken. So brauchen Fondsanbieter, die unter 100 Millionen Euro verwalten, keine Zulassung. Sie müssen sich nur registrieren lassen. Es gibt auch keine Vorgaben für Gesellschafterverträge von geschlossenen Beteiligungen. Anbieter können per Klausel den Einfluss von Anlegern minimieren. Weiter unreguliert bleiben Beteiligungen, die nicht als Fonds organisiert sind. Dazu zählen auch die Genussrechte von Prokon ebenso wie partiarische Darlehen, bei denen Anleger dem Anbieter Geld leihen und statt Zinsen Anteile am Gewinn des Investments kassieren – ein Modell, das auch S&K nutzen wollte.