




In der gegenwärtigen Diskussion um die Reform der Erbschaftsteuer finde ich es angebracht, einen kleinen Beitrag zur Versachlichung zu leisten.
Erstens: Niemand zahlt gern Steuern, erst recht nicht die Erbschaftssteuer. Wenn es diese aber auch künftig geben soll, ist Gerechtigkeit nicht nur ein Gebot unserer Verfassung, sondern auch des Volksempfindens und der Ökonomie.
Zweitens: Die Fälligkeit der Erbschaftssteuer ist mit den üblichen Risiken eines Unternehmens zu vergleichen. Das heißt, ein Unternehmer sollte, sofern die wirtschaftliche Lage seiner Firma dies nur irgendwie zulässt, Vorsorge für die Erbschaftssteuer treffen. Er muss ja auch Versicherungen abschließen und Rückstellungen oder Rücklagen bilden, um sich gegen Betriebsunterbrechungen, Umsatzeinbrüche oder sonstige bekannte Widrigkeiten zu wappnen.
Reform der Erbschaftssteuer ist gerecht
Drittens: Jeder Unternehmer weiß, dass die Erbschaftssteuer anfällt. Deshalb gehört es zur Aufgabe eines Unternehmers, seine Firma im Rahmen der vom Markt vorgegebenen Möglichkeiten so zu führen, dass genug Geld für die Erbschaftssteuer zur Verfügung steht oder beschafft werden kann. Im Umkehrschluss heißt dies, dass niemand über die Erbschaftssteuer klagen sollte, der sein Unternehmen zuvor aus Gier und Expansionsdrang ausgeblutet hat.
Viertens: Bisher waren Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern von der Erbschaftssteuer befreit. Im Sinne der Gleichbehandlung beziehungsweise der Gerechtigkeit halte ich es nicht nur für richtig, sondern auch für ein Gebot, diese Schranke aufzuheben.
Fünftens: Grundsätzlich halte ich die Unterscheidung für richtig, dass betriebliches Vermögen von der Erbschaftssteuer befreit ist, wenn damit eine bestimmte Zeit Arbeitsplätze erhalten werden. Mit solch einem Vermögen kann der Erbe privat ja nichts anfangen. Er kann es nicht konsumieren, weil es zum Beispiel in Maschinen und Gebäuden steckt.
Sechstens: Im Gegenzug kann man Verständnis dafür aufbringen, dass der Gesetzgeber auf nicht betriebsnotwendiges Vermögen, das dem Erben ausschließlich einen höheren Lebensstandard ermöglicht, Erbschaftssteuer erhebt. Denn das heißt ja im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber Geld, das in Maschinen und damit Arbeitsplätzen steckt, schützenswerter einschätzt als Geld, das zum Beispiel in Schmuck, Gold oder Immobilien ist. Das kann man durchaus als nachvollziehbar betrachten.





Kunstsammlung ist nicht betriebsnotwendig
Siebtens: Wir werden damit leben müssen, dass es immer wieder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt geben wird, was zum betriebsnotwendigen Vermögen gehört. Meine Firma Trigema hat natürlich auch Geld angelegt, das ausschließlich dazu dient, das hohe Risiko abzufedern, das wir mit unserer besonderen Strategie fahren. Wir produzieren das ganze Jahr voll auf Lager, da wir keine langfristigen, sondern Sofort-Aufträge erhalten. Das Lager muss ich allerdings selbst finanzieren, denn ich bekäme wohl kaum für dieses Risiko Kredit von der Bank, da ich ja wegen unserer kurzfristigen Aufträge keinen großen Auftragsbestand vorweisen kann. Diese Sachlage ist dann im Erbfall eine Verhandlungssache mit dem Finanzamt.
Achtens: Man muss als Unternehmer auch Verständnis für das Finanzamt haben, etwa wenn gewisse Sachwerte wie eine Kunstsammlung vom Finanzamt nicht sofort als betriebsnotwendig angesehen werden.
Neuntens: Ich bin überzeugt, dass sich das Finanzamt fair verhält, wenn es sieht, wie viel Geld ein Unternehmer in die Firma gesteckt hat und damit Arbeitsplätze schafft. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Finanzbeamte und auch Politiker nichts tun, um Unternehmern, die Arbeitsplätze schaffen, Probleme zu bereiten.
Zehntens: Es wird sicher zu großen Debatten mit dem Finanzamt führen, wenn Unternehmer künftig von der Erbschaftssteuer befreit würden, wenn sie diese angeblich nicht zahlen können, also „bedürftig“ sind, wie das so schön heißt. Denn wenn ich Bedürftigkeit nachweisen müsste, um Erbschaftssteuer zu sparen, würde ich das logischerweise immer versuchen.