Bundesgerichtshof-Urteil Erben haben Zugang zu Facebook-Konto

Erben haben Zugang zu Facebook-Konto Quelle: dpa

Das digitale Konto in einem sozialen Netzwerk geht genauso auf die Erben über wie Briefe, entscheidet der BGH - und gibt damit der Klägerin recht. Facebook hatte das Konto ihrer verstorbenen Tochter gesperrt.

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Erben dürfen auf das Facebook-Konto des Verstorbenen zugreifen. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das digitale Konto in einem sozialen Netzwerk gehe genauso auf die Erben über wie Briefe, entschied der BGH in letzter Instanz. Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. (Az. III ZR 183/17)

Damit gewann eine Mutter den Prozess gegen Facebook. Ihre 15-jährige Tochter war unter ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst worden und ums Leben gekommen. Die Mutter wollte über das Facebook-Konto ihrer Tochter Klarheit gewinnen, ob sie möglicherweise Suizidabsichten hatte. Facebook sperrte jedoch das Konto der Verstorbenen. Weil die Seite im sogenannten Gedenkzustand eingefroren wurde, konnten die Eltern sich auch mit Passwort nicht mehr anmelden. Der US-Konzern wollte die Konto-Inhalte nicht freigeben, weil die Freunde des Mädchens darauf vertraut hätten, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben.nNach diesem Urteil muss der US-Konzern den Eltern als Erben nun doch Einblick gewähren.

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