EuGH Bei Anschlussflügen außerhalb der EU gibt es Recht auf Entschädigungen

Auch bei Anschlussflügen außerhalb der EU gibt es Recht auf Entschädigungen Quelle: dpa

Fluggäste können auf mehr Entschädigungszahlungen hoffen: Denn sie haben bei Verspätungen auch dann ein Recht auf Entschädigung, wenn sie in einem Staat außerhalb der EU ihren Anschluss verpassen.

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Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-537/17). Flugreisende können damit künftig auf mehr Entschädigungszahlungen hoffen.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Deutschland. Die Klägerin hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von dort weiter nach Agadir gebucht. In Casablanca durfte sie ihren Anschlussflug aber nicht antreten, weil ihr Platz schon vergeben worden war. Sie erreichte Agadir mit einer Verspätung von vier Stunden. Nach EU-Recht hätte sie daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Die marokkanische Airline argumentierte, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelte und deshalb die Ansprüche nicht gälten.

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