Das berichtet die WirtschaftsWoche unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Bundestag. Der Bundesrechnungshof und der Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages hatten moniert, dass beispielsweise Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld zumindest den Steuersatz erhöhen, während das Anpassungsgeld für Kohlekumpel ungeschmälert bleibt.
Zwar gebe es „durchaus eine Vergleichbarkeit zu den Lohnersatzleistungen“, gibt das Bundesfinanzministerium in dem Bericht selbst zu. Die steuerfreie Vorruhestandsregelung sei aber „eine wesentliche Voraussetzung für die geordnete und sozialverträgliche“ Abwicklung des subventionierten Bergbaus. Im Schnitt der Jahre 2012 bis 2016 erhalten 13.050 Ex-Bergleute 171 Millionen Euro aus den Kassen des Bundes und der Kohleländer NRW und Saarland. Dass die Vorschriften für die ehedem auch begünstigten anderen Lohnersatzleistungen 1982 und 2007 verschärft wurden, spiele keine Rolle.