Rücktritt von Martin Winterkorn "VW wird keine schnelle Abfindung zahlen"

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"VW muss Schadenersatzansprüche gegen Winterkorn prüfen"

VW hat mitgeteilt, Martin Winterkorn habe von den Manipulationen in den USA nichts gewusst. Was bedeutet diese Aussage arbeitsrechtlich?

Zunächst schützt der Konzern seinen Vorstand mit der Aussage. Denn wenn er von den Fällen gewusst hätte, müsste der Aufsichtsrat meiner Ansicht nach eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Arbeitsrechtlich bedeutet diese Aussage keine Entlastung. Denn selbst wenn Winterkorn nichts von den Manipulationen wusste, könnte man argumentieren, dass ein Organisationsverschulden vorliegt. Auch dann würde er als Vorstandsvorsitzender die Verantwortung tragen. Dies dürfte allerdings kaum für eine außerordentliche Kündigung reichen.

Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung hätte Winterkorn keinen Anspruch mehr auf einen Dienstwagen, ausstehende Gehaltszahlungen und Boni bis zum Laufzeitende seines Vertrags und würde Pensionsansprüche verlieren.

Allerdings nur zukünftige Pensionsansprüche, also diejenigen, die er bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit 2016 erwirken würde. Die bereits erwirkten Ansprüche bleiben auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten.

Volkswagen hat dafür bereits 28,6 Millionen Euro zurückgestellt. Die muss der Konzern also in jedem Fall auszahlen?

Über der ganzen Untersuchung schwebt das Damokles-Schwert möglicher Schadenersatzzahlungen. Dazu muss der Konzern prüfen, ob er Schadenersatzansprüche gegenüber Martin Winterkorn geltend machen kann. Bereits erworbene Pensionsansprüche würden allerdings grundsätzlich nicht verfallen. Dies ist nur in seltenen Extremfällen möglich.

Rechnen Sie damit, dass Winterkorn eine Abfindung erhalten wird?

Ich glaube nicht, dass es einen goldenen Handschlag geben wird. Der Aufsichtsrat wird sich mit schnellen Abfindungszahlungen erst einmal zurückhalten, bis die Umstände des Fehlverhaltens aufgeklärt sind. Sollte Winterkorn unbescholten aus dem Skandal herauskommen, wird es einvernehmlich zu einem Aufhebungsvertrag kommen, in dem auch Abfindungszahlungen geregelt werden.

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