
Optimismus sieht anders aus. Die HSH Nordbank, der weltgrößte Schiffsfinanzierer, rechnet frühestens 2015 mit einer Erholung auf dem Schiffschartermarkt. Derweil müssen Schiffsfonds, geschlossene Beteiligungen, mit denen Privatanleger in Frachtschiffe investieren, bluten. Allein in diesem Jahr sind 120 pleitegegangen. Seit 2009 sind es etwa 400.
Die Banken, die jahrzehntelang gut an Provisionen und Kreditzinsen für Schiffsbeteiligungen verdient haben, gehen jetzt von Bord. So hat die HSH Nordbank das Geschäft mit Schiffskrediten eingedampft: Bereits im September habe sie diese Sparte auf 15 Milliarden Euro reduziert. Ende 2009 waren es noch 21 Milliarden. Nach den Vorgaben der EU hätte die HSH Nordbank bis Ende 2014 Zeit gehabt, den Bestand an Schiffskrediten zu verringern, so die Bank.
Recht einfach: Rechtsprechung zum Thema Wintersport
Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen fuhr auf einer Bobbahn und hatte anschließend Beschwerden mit der Bandscheibe. Ursache seien Unebenheiten im Eiskanal. Schadensersatz bekam sie keinen. Bahnbedingte Erschütterungen gehörten beim Bobfahren dazu, meinten die Richter (Oberlandesgericht Hamm, 2 O 456/02).
Zwei 15-jährige Jungen aus der Nähe von Nürnberg veranstalteten in einer Eishalle Bockspringen. Bei einem Sprung rutschte einer aus, sein Freund fuhr ihm mit den scharfen Kufen seiner Schlittschuhe über den linken Zeigefinger. Für das bei dem Unfall verlorene erste Fingerglied erhielt der Teenager von seinem Kumpel 2500 Euro Schmerzensgeld. Nach Ansicht der Richter war der Verursacher des Schadens alt genug, um die Gefährlichkeit der Aktion verstehen zu können. Da beide das Bockspringen gemeinsam geplant hätten, bekäme der Geschädigte allerdings nur die Hälfte der ihm sonst zustehenden 5000 Euro (Oberlandesgericht Nürnberg, 14 U 1768/08).
Ein junger Mann aus dem Ruhrgebiet ging in den Stadtpark zum Rodeln. Leider suchte er sich einen Hügel aus, dessen Sockel an einer Betonkante endete. Er konnte nicht mehr bremsen und landete unsanft auf der am Hügel vorbeiführenden Straße. Schadensersatz von der Kommune als Eigentümerin des Parks bekam er keinen. Vor Gericht wurde er belehrt, dass die Grünanlage nicht für Schlittenfahrer, sondern für Spaziergänger gedacht sei (Oberlandesgericht Hamm, I-9 U 81/10).
Noch radikaler geht die Commerzbank vor, die gar keine Schiffskredite mehr vergeben will und sich sukzessive von laufenden Finanzierungen trennt. Mitte Dezember verkaufte die Bank ein 280 Millionen Euro schweres Portfolio aus Krediten für 14 Chemikalientanker an den US-Hedgefonds Oaktree Capital. Ende September hatte die Commerzbank noch Schiffsfinanzierungen im Wert von 15,7 Milliarden Euro im Portfolio.
Die sieben wichtigsten deutschen Banken für die Schiffsfinanzierung haben laut Bundesbank ihre Forderungen von 97 Milliarden Euro Mitte 2012 auf 86 Milliarden bis Mitte 2013 reduziert. HSH Nordbank und Commerzbank deckten Ende 2008 etwa 58 Prozent der Schiffsfinanzierungen in Deutschland ab. Angeblich trennen sich Banken von Schiffskrediten, weil sie Auflagen des Abkommens Basel III erfüllen wollen, das sie zwingt, mehr Eigenkapital zu halten. Vor allem dürfte ihnen das Geschäft zu riskant geworden sein.
Die wichtigsten Änderungen 2014 in Zahlen
48.600 Euro jährlich ist die neue Beitragsbemessungsgrenze für Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen oberhalb dieses Limits keine Beiträge. Der Beitragssatz soll mit 15,5 Prozent konstant bleiben. Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sich mit 2,05 Prozent nicht ändern. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Bis 2015 soll der Pflegebeitrag sukzessive auf dann 2,35 Prozent steigen. Bis 2017 sollen weitere 0,2 Prozentpunkte draufgesattelt werden. Grund dafür sind Leistungsverbesserungen.
8354 Euro statt 8130 Euro beträgt der neue Grundfreibetrag. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt dagegen konstant.
53.550 Euro Bruttojahreseinkommen müssen Kassenpatienten verdienen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.
71.400 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr ist das Limit für die Summe, auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern Beiträge berechnen dürfen. In den neuen Bundesländern liegt die Obergrenze bei 60.000 Euro pro Jahr. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung bleibt nach bisheriger Planung mit 18,9 Prozent konstant. Auch beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird sich der Satz nicht ändern. Bis zu 18.720 Euro (78 Prozent von maximal 24.000 Euro) können Steuerzahler an Beiträgen zur staatlichen Rentenkasse als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Diesem Betrag sind auch die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken sowie Prämien zur Rürup-Rente zuzurechnen.
Für Schiffsfonds ist die Flucht der Banken aus der Schiffsfinanzierung so etwas wie ein Sargnagel. „Wenn eine Finanzierung ausläuft, findet sich zurzeit keine finanzierende Bank, die den Kredit übernimmt. Meist ist auch der Restwert des Schiffes so gering, dass keine ausreichende Sicherheiten vorhanden sind“, sagt Peter Hahn, Rechtsanwalt aus Hamburg. Die Schiffe sind nach Beginn der Finanzkrise deutlich weniger wert, weil die Charterraten massiv eingebrochen sind. Wie viel ein Schiff wert ist, misst sich nach der Höhe der Charterrate.