Der Beruf des Steuerberaters ist in Deutschland geschützt und die notwendige Qualifikation per Gesetz ebenso vorgeschrieben wie die Bandbreite seiner Vergütung in der Gebührenordnung. Grundsätzlich muss sich der Steuerberater im gesamten Steuerrecht auskennen. Welcher Steuerberater gewählt wird, hängt aber auch stark davon ab, wie sich Steuerberater und Kunde verstehen. Schließlich ist der Steuerprofi vor allem dann gefordert, wenn es Streit mit dem Finanzamt gibt oder gewichtige finanzielle Entscheidungen. Gerade die Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen von Vermögensübertragungen erfordert neben Fachkenntnis ein stabiles Vertrauensverhältnis.
Im Konfliktfall erhöhen Steuerzahler mit Steuerberater oder Steueranwalt ihre Chancen. Während Einsprüche zum Steuerbescheid auch ohne Berater problemlos möglich sind, ist im Klageverfahren ein Profi zu empfehlen. Spätestens vor dem Bundesfinanzhof und in Steuerstrafsachen ist der sogar Pflicht. Auch bei Betriebsprüfungen, Scheidungen von Unternehmerpaaren, Steuergestaltungen wie einer vorweggenommenen Erbschaft sollten Steuerberater oder auch ein Steueranwalt eingeschaltet werden.
Wer sich aber dafür entscheidet, seine Steuerangelegenheiten selbst zu regeln, muss mit der für viele kryptischen Materie leben. „Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Steuerbescheide nicht mehr größtenteils im Steuerchinesisch verfasst wären. Sie entsprechen zwar den gesetzlichen Vorschriften, sind aber nur schwer verständlich und kaum nachvollziehbar“, kritisiert Klocke. „Der Steuerzahlerbund fordert schon seit vielen Jahren eine bessere Gliederung sowie optische und sprachliche Vereinfachung der Steuerbescheide.“ Leider ist der Gesetzgeber bisher noch nicht auf diese Vorschläge eingegangen. „Hier ist noch viel für den Gesetzgeber zu tun!“, mahnt Klocke.
Bis dahin bleibt für die Steuererklärung in Eigenregie eigentlich nur ein zentraler Ratschlag: So sorgfältig wie möglich.
Beispielsweise können Finanzbeamte Werbungskosten nur nachvollziehen, wenn auch der ausgeübte Beruf genau angegeben wurde. Gleiches gilt für die Prüfung des Steuerbescheids. Die meisten lesen nämlich nur bis zur Mitte der ersten Seite – dort steht die Steuererstattung. Am Ende des Bescheids stehen aber auch die Erläuterungen, wie es zu diesem Bescheid gekommen ist, und wo die Finanzbeamten von den Angaben der Erklärung abgewichen sind.
Wer das allein nicht versteht, kann immer noch den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kontaktieren. Der darf zwar keine Rechtsberatung leisten, aber beantwortet in aller Regel geduldig alle anderen Fragen – ganz ohne Beitrags- oder Gebührenordnung.