
Für viele Privatpatienten wird es zum 1. April deutlich teurer: um 7,8 Prozent erhöht die DKV, zweitgrößter privater Krankenversicherer (PKV), im Schnitt ihre Prämien. Im Einzelfall dürfte es deutlich mehr sein. Denn die 7,8 Prozent sind auf alle DKV-Kunden gerechnet. Tatsächlich werden aber nur bei 60 Prozent aller DKV-Versicherten die Prämien erhöht. Auch andere PKV-Anbieter haben in den vergangenen Monaten an der Beitragsschraube gedreht.
Wer sich bei einer PKV versichert hat, bleibt in der Regel an einen Anbieter gekettet. Grund dafür sind die finanziellen Polster, die jeder Versicherte über die Prämie für höhere Gesundheitsausgaben im Alter anspart. Wer den Anbieter wechselt, verliert diese Rückstellungen komplett, sofern er seine Police vor 2009 abgeschlossen hat. Bei Verträgen ab 2009 können die Versicherten einen Teil dieser Finanzpolster mitnehmen. In beiden Fällen lohnt ein Wechsel des Anbieters meist nicht, weil die Prämie im Alter zu stark ansteigt.
Lohnender ist es, in einen günstigeren Tarif desselben Anbieters umzusteigen. Dieser Tarif muss nicht weniger leisten. Es reicht, wenn der Mix aus gesunden und kranken Versicherten im neuen Tarif günstiger ist. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richten sich die Prämien nur nach den Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Tarifs. Das führt dazu, dass Versicherte mit ähnlichem Risikoprofil in vergleichbaren Tarifen unterschiedlich hohe Prämien zahlen.





Viele Versicherte wissen nicht, dass sie sich beim selben Anbieter günstiger versichern könnten — ohne Leistungsabstriche. Sie nutzen ihr Recht zum Tarifwechsel nicht, obwohl Versicherer ihnen dabei helfen müssen:
- Versicherer sind verpflichtet, Kunden auf Nachfrage einen Wechsel in Tarife mit gleichartigen Leistungen anzubieten. Sie müssen jedoch nicht alle alternativen Tarife nennen, sondern nur solche, die im abgelaufenen Geschäftsjahr die meisten neuen Kunden anlockten.
- Bei Beitragserhöhungen müssen Versicherer auf einen Tarifwechsel hinweisen.
Schnellgericht
§ Trauer nach Tod eines Angehörigen ist nicht einer schweren Erkrankung gleich. Eine Reiserücktrittsversicherung muss Stornokosten deshalb nicht übernehmen. Eine Frau hatte eine Reise wegen des Todes ihres Mannes abgesagt und forderte 3441 Euro. Der zuständige Richter wies die Klage ab (Amtsgericht München, 233 C 26770/14).
§ Fängt jemand in der Wildnis frei lebende Tiere ein, muss er für Tierarztkosten selbst aufkommen. Eine Frau hatte mehrere streunende Katzen behandeln lassen. Die Kosten von 1215 Euro forderte sie vergeblich von der Stadt Alsfeld zurück (Verwaltungsgericht Gießen, 4 K 84/15.GI, nicht rechtskräftig). Anspruch auf Erstattung hätte sie nur gehabt, wenn die Katzen an einem ungewöhnlichen Ort oder in hilfloser Lage vorgefunden worden wären.
§ Kunden müssen wegen eines defekten Zählers gestiegene Stromkosten nicht voll bezahlen. Solange ihr Anbieter eine Manipulation nicht beweisen kann, muss er auf Basis der letzten einwandfreien Ablesung neu berechnen (Amtsgericht Augsburg, 72 C 5458/14). Geklagt hatten Kunden aus Schwaben. In einem Jahr war ihr Verbrauch um 40 Prozent gestiegen.
85 Prozent der PKV-Anbieter haben sich verbandsintern zu mehr Service verpflichtet:
- Sie wollen einen Antrag auf Tarifwechsel binnen 15 Tagen beantworten.
- Wechselwillige wollen sie über Mehr- und Minderleistungen alternativer Tarife sowie deren Prämienhöhe und mögliche Risikozuschläge verständlich aufklären und sie auf anstehende Beitragserhöhungen hinweisen. „Bei Beratungsfehlern können die Versicherten den Krankenversicherer in Haftung nehmen“, sagt Versicherungsmathematiker Peter Schramm aus Eschborn bei Frankfurt. So könnten Versicherte etwa Schadensersatz für zu viel gezahlte Prämien verlangen, wenn der Versicherer einer Bitte nach einem Tarifwechsel nicht korrekt nachgekommen sei.
Grundsätzlich sollten Tarifwechsler folgende Punkte beachten:
- Wer einen der neuen Unisex-Tarife mit gleich hohen Prämien für Männer und Frauen abgeschlossen hat, kann nicht in einen der alten, geschlechtsspezifischen Tarife wechseln. Umgekehrt ist der Wechsel jedoch möglich.
Auch nach den neuen Leitlinien der Branche muss der Versicherer nicht alle Tarifalternativen offenlegen. Unabhängige Honorarberater können bei der Tarifsuche helfen.