Wachstumschancengesetz Keine Ausreden: Schafft die Renten-Doppelbesteuerung jetzt ab!

Quelle: imago images

Weil ein großes Steuerentlastungsgesetz blockiert wird, bleibt es vorerst bei den Steuerregeln für gesetzliche Renten. Dabei sind die im Ergebnis absehbar nicht rechtens. Schluss mit diesem Trauerspiel! Ein Kommentar.

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Auch der neueste Vermittlungsversuch um das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist gescheitert. Es bleibt bei einer Totalblockade. Am 22. März soll der Bundesrat erneut über den jetzt getroffenen, aber nicht mehrheitlich getragenen Kompromiss abstimmen. Wer glaubt, dass das nur die Wirtschaft trifft (schlimm genug), der irrt sich: Auch alle Beitragszahler in der gesetzlichen Rente sitzen mit im Boot. Denn Teil des Gesetzes soll ein wichtiger Schritt bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung von Renten sein. Schon im Sommer hatte das Bundeskabinett diesen Schritt beschlossen. Ob und wann er Realität wird? Momentan völlig offen.

So geht es nicht weiter: Notfalls sollte die Doppelbesteuerung der Renten mit einem anderen Gesetz beendet werden. Jetzt. Nach Jahren der Beschwichtigung und der Ausreden kann es nicht sein, dass Rentenversicherte weiter auf steuerliche Gerechtigkeit warten müssen, aus völlig sachfremden Gründen.

Doppelbesteuerung von Renten, das klingt abstrakt. Konkret geht es darum, dass Rentnerinnen und Rentner in zunehmendem Maße auf ihre Renten Steuern zahlen müssen. Das gilt heute bereits für viele. In Zukunft aber für noch sehr viel mehr. Die Steuer auf Renten an sich ist dabei nicht das Problem. Weil die steuerlichen Übergangsregeln für die Rentenbeiträge und Rentenauszahlungen aber nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. 

Detail mit gewaltigem Effekt

Schon vor fast acht Jahren hatte die WirtschaftsWoche darüber berichtet. Mittlerweile sind die Fakten geklärt: Vor allem die Mittvierziger von heute werden auf Basis der aktuellen Steuerregeln über ihr ganzes Leben betrachtet durchaus 40.000 Euro und mehr zu viel an Rente versteuern müssen. Bislang hat es nur eine Minianpassung gegeben: Schon seit 2023 sind Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar. Doch das war von 2025 an ohnehin geplant. Deutlich mehr als 90 Prozent der nötigen steuerlichen Entlastung – eigentlich nur eine Korrektur der bestehenden wohl unzulässigen Regelung – würde erst mit dem jetzt im Raum stehenden Schritt erfolgen. (Dass dieser nicht einmal reicht, um das Problem komplett zu lösen, ist eine traurige Randnotiz dabei.)

Mit dem jetzt geplanten Schritt soll der zeitliche Übergang zur vollen Rentenbesteuerung bis 2058 gestreckt werden, statt wie bisher geplant nur bis 2040. Klingt nach einem Detail, hat aber einen gewaltigen Effekt.

Beim Streit um das Wachstumschancengesetz spielt dieses Thema kaum eine Rolle. Gestritten wurde über steuerliche Abschreibungen von Unternehmen, jetzt noch Streitthema sind aber vor allem die gestrichenen Steuerbefreiungen beim Agrar-Diesel. Die CDU will dem Gesetz nur zustimmen, wenn die Bauern nach Subventionskürzungen beim Agrar-Diesel wenigstens an anderer Stelle entsprechend entlastet werden. 

Mit der Doppelbesteuerung der Rente hat all das nichts zu tun. Und deshalb sollte die Bundesregierung die Steuerregeln für Renten notfalls in einem anderen Gesetz ändern. Dass Rentenversicherte in Mitleidenschaft im Streit um ganz andere Themen gezogen werden, sollte schleunigst beendet werden. Nach Jahren der Hängepartie haben sie das schlicht nicht verdient. 

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