
Die deutsche Bevölkerung altert und die auskömmliche Rente wird immer schwerer erreichbar. Deshalb sollte die Altersvorsorge in Deutschland auf drei Säulen bauen: die gesetzliche Rente, die private Rente und nicht zuletzt die betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Nach etlichen Rentenreformen und zahlreichen neuen Angeboten der Finanzdienstleister für das private Vorsorgesparen in Niedrigzinszeiten mangelt es aber nach wie vor an attraktiven Lösungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Genau da setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) an, dessen Entwurf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium im November vergangenen Jahres erstmals vorgestellt hat und das kürzlich auch durch die erste Lesung im Bundestag gegangen ist. Ob das Gesetz aber wie vorgesehen Ende April auch tatsächlich verabschiedet wird, bezweifeln inzwischen eine ganze Reihe von Beobachtern. Ob das Gesetz geeignet ist, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen, ist höchst umstritten.
Betriebsrenten für den Mittelstand
Ziel des BRSG ist es, vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mehr Betriebsrentenlösungen zu etablieren, insbesondere für Geringverdiener. 15 Millionen bAV-Verträge haben die Deutschen bereits. Zwar haben unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen 60 Prozent eine betriebliche Altersversorgung. Bei den KMU liegt der Anteil aber nur bei etwa einem Drittel und bei den Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern ist die Betriebsrente nur in jedem zehnten Unternehmen etabliert. Das stört nicht nur Ministerin Nahles, sondern auch die Anbieter von bAV-Lösungen, die es seit Jahren mit einer Stagnation im Markt zu tun haben.





Bislang scheitert die bAV in vielen Betrieben gleich aus mehreren Gründen. Zum einen sind die Durchführungswege einer bAV vielen Beschäftigten zu komplex und zu undurchsichtig. Zwar müssen Arbeitgeber laut Gesetz eine Betriebsrentenlösung ermöglichen, allerdings muss der Arbeitnehmer diese aktiv einfordern. Zum anderen scheitert die bAV oft daran, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auch keine Lösung anbieten will, weil er damit Zahlungsverpflichtungen und Garantien zu den zukünftigen Betriebsrenten gegenüber den Mitarbeitern eingeht, die angesichts der niedrigen Zinsen immer schwerer zu leisten sind.
Der BRSG-Entwurf sieht deshalb vor, Arbeitgeber künftig von diesen Renten- beziehungsweise Leistungsgarantien zu befreien. Und genau darüber gibt es Streit unter den Beteiligten.
Sozialpartner als Schirmherrn
Künftig sollen Geringverdiener staatlich besser gefördert werden. Ein neues Modell der bAV soll etabliert werden, das höhere Renditen auf die Sparbeiträge durch mehr Investitionen in Wertpapiere ermöglicht. Bislang müssen die Versicherungen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Unterstützungskassen eine bestimmte Mindestrente garantieren, was sie dazu zwingt, die Gelder der Mitarbeiter weit überwiegend in sicheren, aber wenig rentablen Staatsanleihen oder anderen Rentenpapieren anzulegen.