Aber selbst eine gute Rendite löst nicht das Problem, das manchen Betriebsrentner erst bei der Auszahlung erwischt. Norbert L. Brodtmann, früherer Marketingchef bei einem Elektrokonzern, profitiert zwar von einer Betriebsrente, die er während seines Berufslebens durch eine Entgeltumwandlung angespart hat. Aber trotzdem sieht der Ex-Manager die betriebliche Altersvorsorge inzwischen sehr skeptisch. Er gehört zu denen, die durch Eingriffe von Politikern in bestehende Betriebsrentenverträge schlechte Erfahrungen gemacht haben. Im Sommer 2003 hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) mit den Stimmen der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sowie den Grünen verabschiedet.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist oder Pflichtmitglied bei einer Krankenkasse, der zahlt seitdem auf die Auszahlung seiner betrieblichen Altersvorsorge den vollen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent und noch 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung.
Lockender Steuervorteil, ärgerlicher Kassenabzug
Gelockt wurde auch Brodtmann mit Steuervergünstigungen bei der Einzahlung: Zahlen Arbeitnehmer vier Prozent vom Bruttogehalt durch eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf keine Sozialabgaben oder Lohnsteuer zahlen. Die Steuervorteile bei der Einzahlung werden aber häufig durch hohe Krankenkassenabzüge bei der Auszahlung zunichte gemacht.
Brodtmann streitet sich derzeit mit seiner Techniker Krankenkasse vor Gericht um den Kassenabzug, da er nur Tantieme in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hatte, die eigentlich als einmalige Sonderleistungen von dem Kassenabzug verschont bleiben sollten. Er warnt auch die heutigen Einzahler: „Der Staat steht nicht zu seinen Aussagen, heute wollen sie die Betriebsrente fördern, morgen greifen sie zu.“ Mit dem jetzt geplanten Gesetz verfolge die Regierung nur ein Ziel: „Sie versucht dem Mittelstand klarzumachen, dass er doch bitte selbst für die Rente seiner Arbeitnehmer vorsorgen soll, weil die gesetzliche Rente nichts mehr bringen wird“, vermutet er.
Private Altersvorsorge ist flexibler
Auch Peter Weber, ehemaliger Angestellter eines großen Hausgeräteherstellers und heutiger Rentner, ist von seiner Betriebsrente enttäuscht, nachdem auch ihm im laufenden Vertrag einfach der Kassenabzug aufgedrückt wurde. Weber hat ausgerechnet, dass ihm seine Einzahlungen in die Betriebsrente gerade mal 0,25 Prozent Rendite gebracht haben. Hätte er statt dessen eine normale Lebensversicherung abgeschlossen, wäre er besser gefahren, denn der Kassenabzug von mehr als 5000 Euro wäre ausgeblieben. Die Steuervorteile bei der Einzahlung zwar auch, aber die betrugen nur 1100 Euro.
Weber hofft auf ein Umdenken in der Politik bei der Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Ohne einen Bestandsschutz für laufende Verträge sei der Arbeitnehmer der Parteien-Willkür ausgeliefert. Und dieses offensichtliche Unrecht mit massiven Vermögenseingriffen, werde auch von der Rechtsprechung kaum als solches gebrandmarkt. „Eines gilt mit Sicherheit auch in der Zukunft: Wenn der Staat Geld benötigt, wird er ohne Skrupel in die Taschen der Bürger greifen, Vertragsgrundlage bei der Betriebsrente hin oder her.“
Die Zukunft der gesetzlichen Rente ist grau. Wohltaten, die die Bundesregierung an aktuelle Rentner mit der Mütterrente und mit der Rente ab 63 verteilt hat, belasten das System zusätzlich. Die Zukunft der betrieblichen Vorsorge ist auch nicht rosig, wenn man weiß, dass die angesparten Vermögen zur Finanzierung der Sozialkassen herangezogen werden und zu häufig sehr renditeschwach sind. Findet die Bundesregierung hier keine überzeugenden Antworten, wird es ihr schwerfallen, heutige Arbeitnehmer für eine Betriebsrente zu gewinnen.