Kfz-Tarifvergleich: Die günstigsten Versicherungen für Autofahrer
Die günstigste Versicherung ist nicht unbedingt die beste.
Foto: imago / jochen tackWer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, hat jetzt die beste Gelegenheit dazu. Da die meisten Verträge bis zum Jahresende laufen, können Autofahrer ihre Versicherung noch bis zum 30. November kündigen, um ab Neujahr 2018 in den Genuss eines günstigeren und idealerweise leistungsstärkeren Tarifs zu kommen.
Die günstigsten Versicherungen für Autofahrer.
Foto: WirtschaftsWocheDaher stellen die meisten Versicherer bis Ende Oktober besonders attraktive Konditionen vor. Im Wechselmonat November versuchen sie so, ihren Wettbewerbern möglichst viele Kunden abzujagen. Schon während der ersten Oktoberwochen sind die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherungen nach Angaben von Vergleichsportalen gegenüber Juli im Durchschnitt um zwölf Prozent gesunken. Die nun für 2018 vorgestellten Tarife dürften nochmals etwas günstiger oder leistungsfähiger sein. Der Zeitpunkt für einen Kfz-Versicherungswechsel ist also ideal.
Die WirtschaftsWoche hat deshalb die ab dem kommenden Jahr geltenden Tarifangebote mit den Versicherungsexperten von Softfair verglichen und die günstigsten Angebote der Versicherer herausgefiltert. Insgesamt hat Softfair dafür die aktuellen Kfz-Tarife von 39 Versicherern ausgewertet. Darunter alles, was in der Branche Rang und Namen hat, von Allianz bis Zurich Versicherung. Bis auf sieben Versicherer haben dabei alle Anbieter neue Tarife für 2018 vorgestellt. Von den Top-Ten-Versicherern lagen lediglich von der Generali noch keine neuen Angebote vor. Nur wenige Versicherer wie etwa HUK-Coburg oder Allsecur nahmen an dem Vergleich nicht teil.
Da die Höhe des Jahresbeitrags von einer Vielzahl von Versichertenmerkmalen abhängt, hat die WirtschaftsWoche die Tarife für insgesamt acht Musterfälle verglichen. Dabei standen für die Fahrzeugklassen Kleinwagen, Mittel- und Kompaktklasse, Oberklasse und Geländewagen beziehungsweise SUV je zwei Fahrzeugmodelle zur Auswahl.
So bildet der Versicherungsvergleich beispielhaft die besten Kfz-Versicherungstarife für Mini One 1,6, Erstzulassung Okt. 2012 und VW Polo V 1,7 TSI vom Mai 2012 (Kleinwagen), Audi A4 Avant 2,0 TDI (Sept. 2015) und Mercedes C 200 CDI T-MODELL (März 2015) bei den Familienkombis, BMW 750I XDRIVE (Feb. 2015) und Mercedes S500 (Juni 2014) in der Oberklasse sowie für Opel Mokka 1,6 CDTI (Nov. 2016) und Porsche Macan S Diesel 3.0 (Nov 2016) bei den Geländewagen beziehungsweise SUV ab.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es nur geringfügige Neuerungen beim Leistungsumfang. „Gefragter sind in diesem Jahr Versicherungspolicen, die auch Parkschäden oder Kurzschlussschäden – etwa nach Marderbissen – abdecken“, sagt Christoph Dittrich, Geschäftsführer von Softfair Analyse.
„Telematik-Tarife, die aufgrund defensiver Fahrweise Beitragsrabatte in Aussicht stellen, spielen hingegen noch eine untergeordnete Rolle“, erklärt Dittrich. Bei diesen Tarifen wird das Fahrverhalten mittels einer Telematik-Box aufgezeichnet und an den Versicherer übermittelt. „Zum Versicherungsbeginn sind die bereits angebotenen Telematik-Tarife auch kaum günstiger als die üblichen Versicherungen, teils sind sie sogar etwas teurer. Ein Versicherter muss hier schließlich erst noch beweisen, dass sein Fahrstil tatsächlich einen Rabatt rechtfertigt.“
Die Auswahl einer besonders günstigen Kfz-Versicherung lohnt sich. Selbst zwischen den jeweils zehn besten Kfz-Versicherungen im WirtschaftsWoche-Vergleich ergeben sich je nach Musterfall schon Beitragsunterschiede von mindestens 50 Euro (Kleinwagen) bis zu 420 Euro (Oberklasse) im Jahr. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot kann aber deutlich größeres Sparpotenzial bestehen, zum Teil mehr als 2000 Euro für einen Fahranfänger.
Dass je nach Fahrerprofil mal die eine, mal die andere Versicherung den günstigsten Schutz anbietet, ist in allen Jahren zu beobachten. Ins Auge stach den Softfair-Analysten nur ein Versicherer: „Auffällig war in diesem Jahr die Allianz, die insbesondere im hochpreisigen Bereich, also bei der Versicherung von Oberklasse-Fahrzeugen und SUV, im Vergleich zum Vorjahr deutlich günstiger geworden ist und daher auch öfter unter den Top-Ergebnissen auftaucht“, berichtet Dittrich.
15.000 Kilometer, sicherer Stellplatz
Für die verglichenen Musterfälle galten in weiten Teilen einheitliche Anforderungen. So fahren alle Versicherten im Jahr 15.000 Kilometer, verfügen mindestens über einen Tiefgaragenstellplatz, haben für Haftpflicht- und Kaskoversicherung die Schadenfreiheitsklasse 10 (SF 10), der Versicherte ist der einzige Fahrer und die Selbstbeteiligung beträgt bei Teilkaskoschäden 150 Euro, und bei Vollkaskoschäden – sofern versichert - 300 Euro. Unterschiede gibt es hingegen bei Familienstand, Datum des Führerscheinerwerbs, Wohnort - was die Regionalklasse des Versicherten bestimmt - und vor allem beim Autotyp und dessen Kauf- beziehungsweise Neuwert.
Die Höhe der Prämie hängt dabei von einer Vielzahl an Einzelfall-Kriterien ab. Zum Teil haben die Versicherten die Beitragshöhe aber auch selbst in der Hand. „Eine relativ hohe Auswirkung auf den Preis haben zum Beispiel die Leistungen Rabattschutz und Werkstattbindung, als auch die Definition des Fahrerkreises“, erklärt Dittrich . „Dagegen ist der Schutzbrief meist für eine Pauschale von etwa 20 Euro zu haben und sehr zu empfehlen.“ Solche Schutzbriefe bieten vergleichbar den Automobilclubs eine kostenlose Abschlepphilfe oder schnellen Krankentransport nach einem Unfall.
Was fällt eigentlich unter „Wildunfall“?
Die Rechtsgrundlage vorweg: Als Wildunfall wird ein Verkehrsunfall bezeichnet, der durch ein Wildtier verursacht wurde. Sowohl die Kollision mit dem Tier selbst als auch ein durch das Wildtier veranlasstes Ausweichmanöver, das einen Unfall verursacht, fallen unter diese Schadensfallkategorie.
Ein Wildunfall tritt häufiger auf als viele vermuten: Laut der Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden alleine im Jahr 2015 Schäden in Höhe von 653 Millionen Euro bei insgesamt 263.000 gemeldeten Wildunfällen. Die meisten Wildunfälle ereignen sich unter Beteiligung von Rehwild, gefolgt von Wildschweinen und Hirschen.
Gefährliche Zeitumstellung
Nicht nur in der Herbst- und Winterzeit passieren Wildunfälle. Im Frühjahr gehen viele Tiere auf Nahrungssuche und die Paarungszeit beginnt. Mit der Umstellung auf die Sommerzeit sind zudem mehr Menschen in der Dämmerung unterwegs – eine besonders gefährliche Zeit.
Läuft ein Tier unvermittelt auf die Straße, müssen Autofahrer in einem Sekundenbruchteil entscheiden: ausweichen oder nicht?
Nicht ausweichen!
Zwar ist der Impuls auszuweichen oft die erste Reaktion, doch besonders bei hohen Geschwindigkeiten ist ein sicheres Ausweichmanöver nicht garantiert. Wenn möglich sollten Autofahrer dieses deshalb unter allen Umständen vermeiden. Zu groß ist die Gefahr, gegen einen Baum zu fahren, mit einem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn zusammenzustoßen oder anderweitig die Kontrolle über das Auto zu verlieren. Zudem kann es passieren, dass das Wildtier panisch direkt vor das Auto läuft.
Vollbremsung vermeiden
Auch von einer Vollbremsung raten die Versicherungsexperten entschieden ab, wenn ein Wildtier am Straßenrand oder auf der Fahrbahn auftaucht. Stattdessen gilt: Ruhe bewahren, langsam abbremsen, hupen und Fernlicht ausschalten. Denn: Das Fernlicht blendet das Tier und beeinträchtigt seine Orientierung. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass das Wildtier orientierungslos in Richtung der Lichtquelle läuft.
Warnblinkanlage einschalten
Nachfolgende Fahrzeuge werden am besten mit der Warnblinkanlage alarmiert. Da sich Wildtiere meistens in Gruppen aufhalten, könnten weitere Tiere in der Nähe sein. Zur Sicherheit sollten Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, hilft nur noch Lenkrad festhalten und drauffahren.
Nach dem Unfall: Unfallstelle absichern
Nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier dürfen Autofahrer keinesfalls einfach den Unfallort verlassen. Zwar stellt das keine Fahrerflucht dar, aber es kann einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, sollte das Wildtier noch leben. Sichern Sie darum die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab und melden Sie den Wildunfall bei der Polizei. Den Wildunfall müssen Sie auch dann melden, wenn das Wildtier nach dem Zusammenprall in den Wald gelaufen ist. Der Jagdaufseher bzw. -pächter wird sich um das verletzte Tier kümmern. Wichtig ist das nicht nur aus tierethischen Gründen, sondern auch aus versicherungsrechtlichen: Der Jagdaufseher stellt eine Unfallbescheinigung aus, die Sie für die Schadensregulierung benötigen.
Tier liegenlassen!
Nach dem Unfall sollten Autofahrer das Wildtier keinesfalls berühren, unabhängig davon, ob es tot oder verletzt ist. Wildtiere können in einer solchen Notsituation in Panik geraten. Außerdem ist für den Laien nicht erkennbar, ob es nicht an einer Krankheit leidet, die auf Menschen übertragen werden kann. Das getötete oder verletzte Tier sollte von Fachleuten – in der Regel vom Jagdpächter – vom Ort des Unfalls entfernt werden.
Wer übernimmt nun die Kosten?
Die durch einen Wildunfall am Fahrzeug entstandenen Schäden werden nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Diese ist ausschließlich zuständig bei Schäden, die Dritten entstanden sind. Wenn etwa durch ein Ausweichmanöver das Grundstück des Pächters beschädigt wurde, kann die Haftpflicht einspringen. Abgesehen von solchen Fällen sind beim Wildunfall Teilkasko bzw. Vollkasko zuständig.
Große Leistungsunterschiede bei Versicherern
Doch Vorsicht! Versicherungsschutz ist nicht gleich Versicherungsschutz. Kommt es zum Unfall, kann sich die Versicherung quer stellen. Einerseits schützen viele Tarife nicht bei allen Wildschäden. „Zusammenstöße mit Tieren sind in der Teilkasko versichert. Allerdings gibt es erhebliche Leistungsunterschiede. Während einige Policen für Unfälle mit Tieren aller Art aufkommen, decken andere lediglich Schäden durch Haarwild“*, erklärt TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder.
*Unter Haarwild versteht der Gesetzgeber neben Rehen, Hirschen und Wildschweinen auch Hasen und Wildkaninchen, Murmeltiere, Marder, Elche, Luchse und Füchse. Nutz- oder Haustiere sind dagegen nicht mit inbegriffen.
Foto: FotoliaEine Frage der Verhältnismäßigkeit
Zum anderen hat der Versicherte eine vertraglich festgelegte Schadenminderungspflicht, die bei Nichteinhaltung zur Ablehnung der Kostenübernahme seitens des Versicherers führen kann. Führt ein Ausweichmanöver erwartungsgemäß zu geringeren Fahrzeugschäden, muss der Kfz-Versicherer unter Umständen die anfallenden Schadenskosten erstatten. Ob er wirklich zahlt, hängt allerdings von der Verhältnismäßigkeit ab. „Wer einem Fuchs oder Igel ausweicht und daraufhin im Straßengraben oder im Gegenverkehr landet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es das Risiko wert war“, erklärt Schröder weiter. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer bei der Kostenübernahme schlechte Karten.
Belege besorgen & einreichen
Damit die Teilkasko ihre Leistungen auch zahlt, ist eine Anerkennung des Unfallgeschehens als Wildunfall notwendig. Dazu benötigen Versicherungsnehmer entsprechende Belege, die sie sich vom Förster bzw. Jagdpächter ausstellen lassen können. Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sollten notiert werden. Zudem sollten Autofahrer den Schaden fotografisch dokumentieren und so schnell wie möglich bei der Versicherung melden. In vielen Fällen beauftragt diese einen Gutachter, der das Unfallfahrzeug untersucht.
Vollkasko für alle Fälle
Auf der sicheren Seite sind Kfz-Versicherungsnehmer mit einer Vollkaskoversicherung. Diese zahlt auch Unfälle, die mit einem Ausweichmanöver verbunden sind. Allerdings rutschen Autofahrer dann automatisch in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – die Prämien steigen dementsprechend an. Der vollständige Schutz kostet etwa vier Prozent mehr im Jahr.
Wahlweise Werkstattbindung und Rabattschutz
Eine Wertstattbindung drückt zum Beispiel den Versicherungsbeitrag spürbar, weil Reparaturkosten für die Versicherer so besser kalkulierbar und teilweise günstiger durchführbar sind. Für den Versicherten bedeutet es aber einen Verlust an Flexibilität. In unserem Vergleich verzichten die meisten Versicherer auf eine Werkstattbindung.
Auch der Rabattschutz, der im Schadensfall die erreichte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vor einer Herabstufung bewahrt, hat einen Nachteil für den Versicherten: Wechselt er die Kfz-Versicherung, geht der Rabattschutz wieder verloren und unter Umständen wird sogar die Herabstufung der SF-Klasse nachgeholt. Dadurch kann sich der Jahresbeitrag deutlich erhöhen.
Leistungsunterschiede zwischen den Angeboten gibt es vor allem in Details, die aber zum Teil einen wichtigen Unterschied im Versicherungsschutz ausmachen. So bieten viele Kfz-Versicherungen etwa eine sogenannte Mallorca-Police nur optional, das heißt gegen Aufpreis. Dieser Zusatz greift bei Unfällen mit einem Mietwagen im Ausland.
Wer diesen Schutz benötigt, sollte seine Tarifbedingungen daraufhin prüfen. Einige günstige Versicherer in unserem Vergleich wie Axa oder Allianz bieten die Mallorca-Police schon in ihren Standardtarifen, andere wie die Europa schließen sie nur im teureren Komfort-Tarif mit ein. Ist die Mallorca-Police inklusive, gilt üblicherweise die gleiche Deckungssumme wie in der Haftpflicht, Versicherer Garanta etwa beschränkt die Haftung auf 1,5 Millionen Euro je Schadenereignis.
Marderbiss und Folgeschäden
Unterschiede gibt es auch in der Regulierung von Marderbissen. Zerkaut ein Tier die Zündkabel, genügt mit etwas Glück nur der Austausch der Kabel. Kommt es aber wegen der
Tierbisse durch Kurzschluss oder fehlerhafte Motorsteuerung zu teureren Folgeschäden, regulieren die Versicherungen das sehr unterschiedlich.
Im Vergleich deckt etwa die Axa Folgeschäden von Tierbissen unbegrenzt ab, andere Versicherer übernehmen keine Folgeschäden (BGV, Basler, Garanta). Wieder andere beschränken den Schadensersatz für Folgeschäden auf 1000 Euro (Württembergische), 2000 Euro (Condor), 3000 Euro (Allianz, VHV) oder 5000 Euro (HDI, DA, Europa-Komforttarife). Wessen Fahrzeug besonders gefährdet ist, sollte diese Leistungsunterschiede im Blick haben.
Kühe, Hunde und Katzen oft ausgenommen
Gerade jetzt im Herbst ist auch ein guter Schutz bei Unfällen mit Tieren wichtig. Die Definitionen der abgedeckten Unfallarten sind sehr uneinheitlich. Ist etwa von Haarwild die Rede, orientiert sich der Versicherer an der Definition von Haarwild laut Bundesjagdgesetz. Zum Haarwild gehören etwa Schwarz- und Rotwild, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere und Fischotter. Hunde, Katzen, Kühe oder auch Wölfe gehören jedoch nicht dazu.
Einige Versicherer bieten daher einen erweiterten Schutz für Autofahrer und sprechen in ihren Versicherungsbedingungen von „Tieren aller Art“, zum Beispiel Axa, Allianz und HDI. Wieder andere – hier etwa Garanta und Württembergische – erweitern den Schutz bei Haarwildunfällen noch um Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen. Noch ein Tipp: Wer sein Fahrzeug beim Ausweichen vor einem Tier beschädigt, benötigt Vollkaskoschutz. Und wer bereits totes Haarwild überfährt und sein Auto dabei beschädigt, hat Pech: Ihm zahlt die Versicherung nichts.