Riester-Rente Die höhere Zulage entpuppt sich als Luftnummer

Endlich ist der Staat mal spendabel: Statt 154 Euro zahlt er Sparern künftig 175 Euro. Doch die meisten freuen sich zu früh. Ihnen bringt das wenig. Um genau zu sein: nichts.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Der Vertrieb darf sich die Hände reiben. Wenn die Riester-Zulage Anfang 2018 von bislang 154 Euro auf 175 Euro steigt, hat der Riester-Vermittler ein Verkaufsargument mehr. Diese im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz enthaltene Anhebung - der Bundesrat hat das Gesetz am Freitag verabschiedet - dürfte den lahmenden Riester-Verkauf ein wenig ankurbeln: Schließlich schenkt der Staat den Sparern jetzt noch mehr Geld, so wird zu hören sein. Das Problem ist nur: Die Werbebotschaft führt in die Irre. Die meisten Riester-Sparer profitieren von der höheren Zulage überhaupt nicht.

Um das zu verstehen, muss man die Grundzüge der staatlich geförderten Altersvorsorge à la Riester verstehen. Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtversicherten in der Rentenversicherung, aber auch Beamte  - um nur die zwei größten Personengruppen zu nennen. Wenn Sparer aus diesen Gruppen mit eigenen Beiträgen und den staatlichen Zulagen wenigstens vier Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen (maximal aber 2100 Euro), dann haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung.

Diese staatliche Förderung sieht so aus: Der Staat schießt direkt Geld zu, pro Sparer bislang 154 Euro, künftig dann 175 Euro im Jahr. Für Kinder haben Eltern Anspruch auf Extra-Zulagen, wobei nur ein Elternteil diese bekommt. Die Höhe der Kinderzulage beträgt 300 Euro oder, wenn das Kind vor 2008 geboren ist, 185 Euro. Diese Kinderzulage fließt solange, wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde vor einem Jahr verabschiedet. Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon haben, warum die bAV wieder attraktiver ist und das Rentenniveau insgesamt heben kann.
von Andreas Toller

Die Zulagen waren von Anfang an eine tolle Werbebotschaft für den Finanzvertrieb. Denn ein „Geldgeschenk“ vom Staat - wer sollte das schon ausschlagen?

Neben den Zulagen gibt es noch eine steuerliche Förderung. Die in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge werden nicht mit Einkommensteuer belastet, sie dürfen also aus dem Brutto-Einkommen gezahlt werden. Wer die Beiträge in seiner Steuererklärung angibt, bekommt daher die gezahlte Steuer wieder erstattet. Doch, Achtung, nicht die gesamte, rechnerische Steuer - also die Summe der Beiträge multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz - wird erstattet. Stattdessen werden die bereits ausgezahlten Zulagen vom rechnerischen Steuervorteil abgezogen. Nur wenn sich ein höherer Steuervorteil ergibt, bekommt der Steuerzahler wirklich Geld zurück.

Was Erwerbstätige daran hindert mehr privat vorzusorgen

Ein Zahlenbeispiel zeigt den Effekt: Ein Riester-Sparer, 45 Jahre alt, ohne Kinder und mit 52.500 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr, hat insgesamt 2100 Euro im Jahr in den Vertrag eingezahlt. 154 Euro Grundzulage hat der Staat zugeschossen. Der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Einkommens-Euro (auch Grenzsteuersatz genannt) setzen wir mit 40 Prozent an. Soviel Steuer spart der Sparer also auch, wenn vom zu versteuernden Einkommen etwas abgezogen wird. Damit liegt die rechnerische Steuerersparnis hier bei 40 Prozent von 2100 Euro, also 840 Euro. Doch weil der Sparer 154 Euro ja schon als Zulage bekommen hat, werden sie abgezogen. Unter dem Strich bekommt er über die Steuererklärung daher nur 686 Euro zurück (840 Euro minus 154 Euro).

Kleines Plus mit Kindern

Für die meisten Normal- bis Gutverdiener sind die Zulagen daher unwichtig. Jeder zusätzliche Euro Zulage ist ein Euro weniger beim Steuervorteil. Anders sieht es erst bei mehreren Kindern aus. Wäre der Sparer im Beispielfall verheiratet und das gemeinsame Einkommen läge genauso hoch wie beim ledigen Sparer, also bei 52.500 Euro, dann würde der Grenzsteuersatz des Paares auf etwa 30 Prozent sinken. Der rechnerische Steuervorteil macht dann nur noch 630 Euro aus. Hätte der Sparer zudem noch zwei Kinder, läge die Summe der Zulagen bei 754 Euro  - jetzt also höher als der Steuervorteil von nur 630 Euro. Er bekäme über die Steuererklärung daher nichts für seine Riester-Beiträge zurück, aber dürfte die Zulagen behalten. Dieser Sparer würde daher von der Erhöhung Anfang 2018 profitieren, statt 754 Euro bekäme er dann künftig 775 Euro vom Staat.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Ein Anstieg der Zulagen nutzt daher vor allem Geringverdienern (bei denen der rechnerische Steuervorteil wegen ihres geringen Steuersatzes klein ist) und Normalverdienern mit mehr als einem Kind (erst dann übersteigt die Summe der Zulagen ihren rechnerischen Steuervorteil). Nach Daten des Statistischen Bundesamtes von 2013 haben unter den Familien in Deutschland 42 Prozent nur ein Kind, weitere 42 Prozent haben zwei Kinder und nur 15 Prozent drei oder mehr Kinder. Schon das zeigt: Ein großer Teil der Sparer wird von der höheren Zulage nicht profitieren.

Ihnen bleibt dann der Steuervorteil. Doch auch der ist einen zweiten Blick wert. Denn wer bei der Riester-Rente nur auf die Einzahlungsphase schaut, wird fehlgeleitet. Das ist leider die Regel, etwa in Verkaufsgesprächen, wo Berater gerne Förderquoten errechnen ("Schauen Sie mal, 40 Prozent ihrer Beiträge zahlen Sie gar nicht selbst? Wo gibt es das denn sonst?"). Solche Berater informieren weder umfassend, noch neutral. Die Wahrheit ist: Das Gegenstück der staatlichen Förderung in der Einzahlungsphase ist ein großer Nachteil der Riester-Rente bei der Auszahlung: Die Riester-Rente muss zu 100 Prozent versteuert werden. Das heißt natürlich nicht, dass der Staat 100 Prozent davon behält, sondern dass auf die komplette Auszahlung der persönliche Steuersatz anfällt.

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