Staatliche Förderung ElterngeldPlus: Wie Eltern in Teilzeit profitieren

Wenn das Kind da ist, beantragen vielen Eltern sofort Elterngeld oder ElterngeldPlus, 2019 waren es 1,9 Millionen Anträge in Deutschland. Quelle: imago images

Das Elterngeld kommt gut an: 2019 nahmen es schon 1,9 Millionen Mütter und Väter in Anspruch. Wer in der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeitet, kann das ElterngeldPlus beantragen - und so noch mehr Geld bekommen.

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Hinter dem ElterngeldPlus steht das Ziel, die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf weiter zu verbessern. Damit richtet sich die 2015 eingeführte Zusatzleistung gegen ein Hauptproblem von Paaren und Alleinerziehenden mit Nachwuchs: Die Einkommensschwäche in der Babypause. Insbesondere Mütter und Väter mit Teilzeitstellen können vom ElterngeldPlus profitieren und einem finanziellen Nachteil entkommen.

Längere und höhere finanzielle Unterstützung

Die Bezugsdauer des ElterngeldPlus ist doppelt so lang wie die des Basis-Elterngeldes – statt 12 Monate sind 24 Monate möglich. Grundsätzlich ist der Betrag pro Monat aber nur halb so hoch. Es sei denn, man kombiniert das ElterngeldPlus mit einer Teilzeitstelle. Denn dadurch kann der Betrag sogar über das Niveau des Basis-Elterngeldes hinausgehen. Die Leistung steht für leibliche Kinder und Adoptivkinder zur Verfügung sowie in besonderen Fällen auch für andere Familienmitglieder.

Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, kann sich der Bezugszeitraum des ElterngeldPlus durch den sogenannten Partnerschaftsbonus um je vier Monate pro Elternteil verlängern. Diese zusätzlichen vier Monate müssen am Stück wahrgenommen werden. Beim Basis-Elterngeld wird der Bezugszeitraum nur um zwei Monaten verlängert, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen. Beim ElterngeldPlus ist zusätzlich eine Teilzeitarbeit Voraussetzung für die zusätzlichen vier Monate. Falls ein Elternteil die Teilzeitarbeit verliert oder aufgibt, verlieren beide den Bonus. Generell kann dieser auch von Alleinerziehenden oder getrennten Paaren genutzt werden, ein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil zählt nicht zu den Bedingungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Beantragung des ElterngeldPlus muss das Kind selbst betreut und erzogen werden sowie mit den Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Erwerbstätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten und ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Einen Anspruch haben auch Personen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Außerdem existiert eine Jahreseinkommensgrenze von 500.000 Euro.

Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder gleichgestellten Mutterschaftsleistungen kann allerdings kein ElterngeldPlus, sondern nur das Basis-Elterngeld beantragt werden. Welche dieser Leistungen in Anspruch genommen wird, ist normalerweise jeden Monat neu entscheidbar. Jedoch ist nach dem 14. Lebensmonat des Kindes der Bezug nur noch ohne Unterbrechung möglich, entweder in Form des ElterngeldPlus oder des Partnerschaftsbonus. Denn durch eine Pause verfallen alle restlichen Monate, die dem Bezieher noch zugestanden hätten.

Wie hoch ist das ElterngeldPlus?

Grundsätzlich liegt das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat und leitet sich vom Basis-Elterngeld ab. Letzteres entspricht 65 Prozent des Unterschiedes zwischen dem Einkommen vor und dem nach der Geburt. Geringverdienende profitieren von einer schrittweisen Erhöhung auf über 67 Prozent. Wiederum die Hälfte von diesem Betrag nennt man Deckelungsbetrag. Dieser entspricht dem monatlichen ElterngeldPlus, sofern keine weiteren Einkünfte aus Teilzeitarbeit vorhanden sind. Das ElterngeldPlus wird 24 Monate lang gezahlt. Ist jedoch Einkommen aus Teilzeittätigkeit vorhanden, entfällt diese Obergrenze.
Zur Verdeutlichung folgen ein paar Beispielrechnungen. Der bereits erwähnte Partnerschaftsbonus bleibt in den Beispielen aus Gründen der Übersichtlichkeit unberücksichtigt.

Berechnung ohne Teilzeitstelle

Bei einem monatlichen Netto-Einkommen von 1.800 Euro vor der Geburt und 0 Euro nach der Geburt, beträgt der Unterschied 1.800 Euro. Hier würde der Bezieher 1.170 Euro Basis-Elterngeld bekommen (65 Prozent von 1.800 Euro). Der Deckelungsbetrag, der ohne Einkommen nach der Geburt dem ElterngeldPlus entspricht, liegt daher bei 585 Euro (50 Prozent von 1.170 Euro). Die Gesamtsumme des ElterngeldPlus ist in diesem Fall für 24 Monaten genauso hoch wie die des Basis-Elterngeldes für zwölf Monate.

Berechnung mit Teilzeitstelle

Wenn hingegen Teilzeit gearbeitet wird, richtet sich die Berechnung nicht mehr unbedingt nach dem Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus in Kombination mit einer Erwerbstätigkeit in Summe sogar höher als das Basis-Elterngeld.

Ein Beispiel: Mit einem monatlichen Netto-Einkommen von 1.800 Euro vor der Geburt und 1.000 Euro nach der Geburt, beträgt der Unterschied nur noch 800 Euro. Das Basis-Elterngeld würde bei 520 Euro liegen (65 Prozent von 800 Euro). Das ElterngeldPlus wird hier nicht mehr durch den Deckelungsbetrag von 585 Euro bestimmt, da er höher ist als das Basis-Elterngeld. Das heißt, ElterngeldPlus und Basis-Elterngeld sind mit 520 Euro pro Monat gleich hoch. Am Ende der 24 Monate haben Bezieher des ElterngeldPlus doppelt so viel Geld vom Staat erhalten wie beim Basis-Elterngeld. Anstatt von 6.240 Euro profitieren sie von 12.480 Euro.

Verdient man hingegen nur noch 400 Euro nach der Geburt, erhöht sich der Unterschied auf 1.400 Euro. Das Basis-Elterngeld liegt wieder bei 65 Prozent davon, also 910 Euro. Hier wird das ElterngeldPlus durch den Deckelungsbetrag von 585 Euro begrenzt, da er diesmal niedriger ist als das Basis-Elterngeld. Nichtsdestotrotz steht man mit dem ElterngeldPlus besser da. Nach 24 Monaten erhält der Bezieher damit 14.040 Euro, während er mit Basis-Elterngeld nur 10.920 Euro bekommen hätte.

Mehrere Kinder – und nun?

Wenn weitere Kinder im selben Haushalt leben, besteht Anspruch auf den Geschwisterbonus. Dieser erhöht das ElterngeldPlus um zehn Prozent, mindestens aber um 37,50 Euro im Monat. Das Basis-Elterngeld steigt im Gegensatz dazu um mindestens 75 Euro. Jedoch darf das Kind noch keine drei Jahre alt sein. Wenn zwei weitere Kinder im Haushalt leben, steigt die Altersgrenze auf sechs Jahre. Bei Adoptivkindern oder einem Kind mit Behinderung gilt der Anspruch sogar bis zum 14. Geburtstag. Für Mehrlinge gibt es ab dem zweiten Mehrling den sogenannten Mehrlingszuschlag von 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Beim Basis-Elterngeld wären es 300 Euro.

Wie die Beantragung abläuft

Eltern können den Antrag auf Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus sofort nach der Geburt ihres Kindes bei den Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer einreichen. Das ist auch ratsam, da rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate ausgezahlt wird.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

• Geburtsurkunde oder -bescheinigung des Kindes
• Nachweis über bisheriges Einkommen:
- Nicht-selbstständige: Bei Müttern Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes; bei Vätern Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Selbstständige: Letzter Steuer-Bescheid
• Arbeitnehmerinnen: Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigungen des Arbeitsgebers über Zuschüsse zu diesem
• Beamtinnen und Soldatinnen: Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Bescheinigung über weitere Zuschüsse zu den Bezügen
• Privat krankenversicherte Mütter mit Krankentagegeld-Versicherung: Bescheinigung der Krankenversicherung über Krankentagegeld während des Mutterschutzes
• Teilzeitarbeitende Eltern:
- Nicht-selbstständige: Angaben über voraussichtliches Einkommen und Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeiten während des Bezugs
- Selbstständige: Angaben über voraussichtliches Einkommen während des Bezugs; Erklärung über bisherige und voraussichtliche Arbeitszeiten während des Bezugs; Zusätzliche Erklärungen zu Vorkehrungen zur Entlastung, falls weniger Arbeitsstunden getätigt werden, zum Beispiel Beschäftigung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Mitarbeitende oder Senkung der Aufträge
• Antragsformular des Bundeslandes (auch in den Elterngeldstellen erhältlich).


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In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen kann das Elterngeld auch direkt online beantragt werden. Je nach Auslastung der Elterngeldstelle variiert die Bearbeitungszeit etwa zwischen zwei und acht Wochen. Danach steht der Babypause mit Einkommenszuschuss vom Staat nichts mehr im Weg.

Mehr zum Thema: Väter, die lange Elternzeit nehmen oder Teilzeit arbeiten, kostet das oft die Karriere. Wie kann sich das ändern?

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