Es sind vermeintlich geringe Summen, die hier versichert werden. Doch mit der Dauer der Krankheit und der Höhe des Gehalts, summieren sich die Einbußen. „Die Absicherung ist durchaus sinnvoll, insbesondere wenn man beispielsweise ein Haus finanziert oder in einem Haushalt lebt, indem es nur einen Gehaltsempfänger gibt“, sagt M&M-Experte Bohrmann. „Grundsätzlich ist eine Krankentagegeld-Versicherung für jeden empfehlenswert, der nicht von Heute auf Morgen auf 30 Prozent seines Einkommens verzichten kann.“
Für viele ein existenzieller Versicherungsschutz
Auch der Bund der Versicherten (BdV) kann dieser Police einiges abgewinnen. „Für privatversicherte Erwerbstätige beinhaltet die private Krankentagegeld-Versicherung existenziellen Versicherungsschutz“, heißt es.
Wer angestellt ist, wählt einen Beginn der Krankentagegeld-Zahlung üblicherweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte Freiberufler und Selbständige können den Zeitpunkt frei wählen, frühestens ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten. „Für gesetzlich krankenversicherte Freiberufler und Selbstständige ohne Krankengeldanspruch bietet eine private Krankentagegeld-Versicherung einen sehr wichtigen Versicherungsschutz“, so die Experten. Habe eine freiberuflich oder selbständig tätige Person mit der gesetzlichen Krankenkasse ein „gesetzliches Krankengeld“ und/oder einen Wahltarif Krankengeld vereinbart, könne eine Ergänzung mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll oder wichtig sein. Aber auch im Fall von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern könne eine zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung Sinn ergeben.
Wie immer gibt es einige Fallstricke und viel Kleingedruckte, auf das Verbraucher achten sollten. Die Police sollte sich mit der Zeit an das steigende Einkommen anpassen lassen können, ohne dass Versicherte dafür wieder Gesundheitsfragen beantworten müssen.
Unabhängig vom Nettoeinkommen des Kunden legen viele Anbieter übrigens zusätzlich einen Höchstsatz fest, den sie pro Tag versichern. Auf diese Summe sollten Verbraucher achten, bevor sie eine Police abschließen.
Die Versicherung sollte auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten; eine Voraussetzung für das Top-Rating bei M&M. Grundsätzlich dürfen Krankentagegeld-Versicherer nämlich den Vertrag in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Diverse Anbieter verzichten jedoch auf dieses ordentliche Kündigungsrecht und Verbraucher müssen nicht befürchten, ihren Vertrag zu verlieren, falls sie in den ersten Jahren länger krank werden und Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.
Übrigens: Nicht jede Tagegeld-Höhe lässt sich versichern. Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen nicht das vorherige Nettoeinkommen übersteigen. Aber darum geht es ja auch nicht. Die finanziellen Einbußen und die finanziellen Sorgen während der Genesung sollen nur einfach so gering wie möglich sein.
Versicherungsvergleich Die besten Krankentagegeld-Tarife | ||
Musterfall 2: Angestellter, Single, 45 Jahre (geboren 01.01.1975), Eintritt in die Tagegeldversicherung 01.03.2020 Berechnungsgrundlagen: Angestellter, 45 Jahre, Einkommen 58.000 EUR. Kriterien: 4-5Sterne, Absicherung des Einkommens nach 6 Wochen Lohnfortzahlung. (TG Höhe 25 EUR) | ||
Anbieter Tarifbezeichnung | Beitrag (in Euro) | Note (Gesamtpunkte) |
Deutsche Familienversicherung KrankenGeld | 13,40 | sehr gut (17) |
Inter KTA 6 | 17,03 | sehr gut (16) |
Concordia KTG43 | 17,50 | sehr gut (16) |
HALLESCHE KT.43 | 12,65 | sehr gut (14) |
Barmenia T 42+ | 16,75 | sehr gut (13) |
SIGNAL IDUNA ESP-E 43/25 | 18,83 | sehr gut (13) |
SDK* TG6 | 8,50 | gut (12) |
AXA KTGG 42-U/25 | 24,85 | gut (11) |
Debeka KG 43 | 19,20 | gut (9) |
Württembergische KTU 43 | 21,15 | gut (9) |
Continentale V 43-U/25 | 12,98 | gut (8) |
BBKK TA 43 | 13,00 | gut (8) |
uniVersa uni-KT 43 | 13,70 | gut (8) |
HanseMerkur T43/25 | 14,18 | gut (8) |
Allianz KTG07W | 27,65 | befriedigend (4) |
*Risikotarif Die Tabelle ist sortiert nach der Spalte „Gesamtpunkte“ | ||
Stand: 04.02.2020 Quelle: Morgen & Morgen |