Und es sind eben nicht nur elf Millionen Menschen zu Tode gebracht worden, sondern alle Menschen, die diese Menschen kannten oder die dabei waren, wurden Opfer dieses Mordens. Die Gesellschaft insgesamt erlitt ein Trauma, von dem sich Mitteleuropa nur sehr sehr langsam erholen konnte. Und das ist ein ganz entscheidender Faktor, der von der modernen Kriminologie brutal ausgeblendet wird: die Ermordung eines Menschen ist immer auch ein Seelentod für die Angehörigen und Freunde und immer auch eine Traumatisierung der Gesellschaft.
Eine mordfreie Gesellschaft ist das wahre Ideal. Jeder Mord ist immer auch eine Begünstigung, nicht eines konkreten weiteren Mordes, aber der unguten Denkbarkeit des Mordes in der Gesellschaft. Ein mordfreie Gesellschaft ist das wahre Ideal. Und die kann es wahrscheinlich nur geben, wenn die Gesellschaft quasi paradiesisch den Mord vergisst und jeder Mensch den Mord für undenkbar hält.
Die moderne Kriminologie ist jedenfalls ein Schlag ins Gesicht des Paradieses, in dem sie den Mörder und den Mord als allzu menschlichen Teil der Menschheit und jedes Menschen verniedlicht. Jeder könne zum Mörder werden, ist ein beliebter Spruch. Die Gesellschaft hätte die Mörder, die sie verdient, ein anderer Spruch, und über allem schwebt der dauerirrende Karl Marx mit seinem Sprüchlein, dass ihm nichts Menschliches fremd wäre.
Und man möchte anfügen: insbesondere die blutige Revolution nicht. Harte Strafen hielten keinen potenziellen Mörder von der Tat ab und den Befürwortern der zu Recht abgeschafften Todesstrafe wird mit dem Schwert der Gerechtigkeit entgegengehalten, dass die Todesstrafe eher kontraproduktiv wirkte.
Indes hat es vorrangig nicht um das Strafmaß und die Sanktionen zu gehen, sondern um die Be- und Verurteilung der Tat und des Täters. Die Strafe und das Strafmaß können ihre entscheidende Bedeutung nur ausfüllen, wenn es eine klare saubere Entscheidung und Begründung gibt.
Und für eine Begründung, die dem Anspruch Begründung zu sein Genüge tun kann, bedarf es der adäquaten Werteentscheidung. Unterliegen die Repräsentanten des Staates selber der Faszination des Mordes, können sie weder den gesetzlichen Rahmen schaffen noch können sie den gesetzlichen Rahmen im Einzelfall ausfüllen.
Diese Waffen liefert Deutschland in den Nordirak
Das G3 kann Ziele in bis zu 300 Metern Entfernung treffen, mit Zielfernrohr reicht es bis zu 600 Meter weit. Der automatische Rückstoßlader wird von allen Truppenteilen des Heeres genutzt.
Das G6 soll nach Angaben der Bundeswehr „überraschend auftauchende Ziele reaktionsschnell“ bekämpfen. Es zeichne sich durch seine einfache Bauweise aus, heißt es.
Das MG3 gilt als „schwere Waffe“ und wird unter anderem zur Abwehr gegnerischer Flugzeuge eingesetzt. Es kommt auch an Bord von Kampfpanzern oder Hubschraubern zum Einsatz.
Die P1 dient „zur Selbstverteidigung im Nahkampf“ und wird vor allem von Sanitäts- und Führungspersonal genutzt. Mittlerweile wurde sie in vielen Bereichen vom Modell P8 abgelöst.
Die tragbare Panzerabwehrwaffe "Milan" kann gepanzerte Fahrzeuge in einer Entfernung von 300 Metern bis zu fast zwei Kilometern zerstören. Der mit einem Gefechtskopf bestückte Flugkörper durchschlägt bis zu 70 Zentimeter dicken Panzerstahl.
Die Panzerfaust 3 zerstört leicht gepanzerte Fahrzeuge oder Bunker. Die Waffe kann aus geschlossenen Räumen heraus abgefeuert werden und kommt auch in der Schweiz und den Niederlanden zum Einsatz.
Die schweren Panzerfäuste der Bundeswehr werden seit Mitte der 1990er Jahre nur noch für Leuchtmunition genutzt und daher auch als „Leuchtbüchsen“ bezeichnet. Sie leuchten das Gelände in einem Radius von etwa 400 Metern aus.
Signalpistolen gehören unter anderem zur Ausstattung von Gruppen- und Zugführern. Damit werden Leucht- und Signalmunition sowie Rauch- und Knallpatronen abgefeuert.
Die DM51 gibt es seit 1974 in der Bundeswehr. Sie wiegt 450 Gramm und beinhaltet rund 5700 Stahlkugeln. Ihr Wirkradius beträgt bis zu 20 Meter.
Wenn der Mord entmordet wird
Wenn der Mord entmordet wird und mit viel juristischem Gedöns und viel juristischer Scharlatanerie ein Mordprozess allzu oft zu einem zeitgeistigen Spektakel wird, dann steigt der gesellschaftliche Schaden der Gesellschaft ins Unermessliche, mit Folgewirkungen, die unsichtbar und unabschätzbar sind.
Die Behandlung des Mordes in einer Gesellschaft hat in Wahrheit weitreichende Bedeutung für das Wohlergehen der Gesellschaft. In abgeschwächter Form gilt das genauso für die Vergewaltigung oder die Körperverletzung im Allgemeinen, die als bloße Körperverletzung chancenlos im Gesetz steht und weniger Strafpunkte bringt als ein paar Schwarzfahrten mit der S-Bahn.
Die körperliche Unversehrtheit des Menschen, ein angeblich so hehres Rechtsgut, gilt im Alltag der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2014 regelmäßig so gut wie nichts. In einem solchen Umfeld, in dem das Koordinatenkreuz der Gesellschaft arg locker vor sich hin schwabbelt, entscheidet allzu oft der Zeitgeist, die Mode, was Sache ist.
Die NSU-Morde, die bislang nicht rechtskräftig abgeurteilt sind, stehen als Tat fest, und die überlebende Täterin steht als eine aus jedem menschlichem Rahmen heraus fallende Mörderin mindestens im veröffentlichten Teil der Öffentlichkeit fest. Dagegen werden andere klare Mordtaten nicht auf der Ebene der Schuld und der Rechtswidrigkeit, sondern bereits auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit entmordet.
Wie sagte Joschka Fischer so schön, ja, er habe Steine auf den gewalttätigen Demonstrationen in Frankfurt geworfen, auf denen durch Steinwürfe Polizisten zum Teil sehr schwer verletzt oder durch Molotowcocktails lebensgefährlich verletzt wurden, aber listigerweise habe er die Steine, anders als die Täter, nur "in die Luft geworfen". Das muss man nicht kommentieren, das spricht für sich selbst.